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Rentenversicherung der Pflegeperson

Gast 19.05.2004, 09:15#1
Ich bin Vater eines 14jährigen Down-Syndrom Kindes. Der medizinische Dienst hat zwar in seiner Begutachtung in 12/03 die Pflegestufe II bestätigt, hat aber die Stunden um über 50% reduziert, so das die Pflegeperson nicht mehr pflichtversichert ist. Ich habe jetzt einen Fachanwalt beauftragt, der schon ähnlich gelagerte Fälle bearbeitet.
Hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gast 19.05.2004, 17:23#2
Hallo Wolfgang,

wenn die Pflegestufe II bestätigt wurde, beträgt die tägliche Pflegezeit im Durchschnitt mind. 3 Stunden. Dies ergibt eine Gesamtpflegezeit von mind. 21 Stunden in der Woche. Die Mindestpflegezeit um für die Rentenversicherung eine Anrechnung zu erhalten liegt bei 14 Stunden. Wenn eure Pflegekraft die Pflege alleine oder zu mind. 70% übernimmt hat sie auch Anspruch darauf und die Kasse kann hier nichts streichen!! Entweder sind deine Angaben unvollständig und es pflegen mehrere Personen, oder aber deine Pflegekasse wird nach dem ersten Schreiben deines Anwaltes den Fehler bemerken und ihn korrigieren.

Schöne Grüße und Viel Erfolg
Harald