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Pflegegeld trotz Kur ?

Andrea Wolf mit Christina 22.03.2004, 22:29#1
Hallo,
bräuchte bitte mal wieder einen Rat.
Ich gehe mit meiner 14-jährigen Tochte ( Pflegestufe 3) demnächst zur Mutter-Kind-Kur für voraussichtlich 3 Wochen.
Habe ich in dieser Zeit Anspruch auf Pflegegeld oder nicht ?
Habe bei der Krankenkasse angefragt, aber die müssen sich auch erstmal Infos holen, angeblich hätte noch nie jemand solch eine Frage gestellt und sie wissen auch nicht, wie dies gehandhabt wird !!!
Wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte und mir die Rechtsgrundlage mitteilen würde.

Ich sage jetzt schon ganz herzlichen Dank
Gast 23.03.2004, 09:51#2
Hallo Andrea,
ich war mit meiner Tochter zwei Mal zur Mutter-Kind-Kur und wir haben jedesmal das volle Pflegegeld bekommen.
Grüße
Gabi
Yvonne 23.03.2004, 10:08#3
Hallo Andrea,

du fährst ja mit deiner Tochter zusammen in Kur. Von daher fällt ja auch dort Pflege und es gibt keine Berechtigung dir die Pflege zu streichen. Wir selbst waren auch schon für 3 Wochen in Kur und es wurde nichts gestrichen. Des Weiteren dürften sie ja auch bei Krankenhausaufendhalt erst nach 4 Wochen streichen.

Viele Grüße

Yvonne
Gast 23.03.2004, 15:20#4
Hallo ,
auch bei der Kur gibt es das volle Pflegegeld, denn Du kümmerst Dich ja dort auch zeitweise um Deine Tochter, genau als wenn sie im Kiga oder Schule ist. Wir waren bisher zweimal und haben das volle Pflegegeld bekommen. Die meisten Kurhäuser betreuen die Kinder nur werktags, so dass Du am Wochenende sowie meist früh und abends vor/nach Betreuung selbst zuständig bist, teilweise auch in der Mittagszeit. Merkwürdig nur dass sich die KK da nicht auskennt. Auch die Fartkosten kannst Du geltend machen, selbst wenn Du mit dem Auto anreist.
Gruß
Anja
Kati 23.03.2004, 22:00#5
Hallo Anja,

wie ist das mit den Fahrtkosten? Wir fahren bald in Kur und ich hätte gerne genaue Info. Danke!

Gruß Kati
Gast 24.03.2004, 14:29#6
Hi Kati,
vor zwei Jahren hatte die KK die Summe bezahlt, was eine Zugfahrt 2.Kl. mit Platzkarten kosten würde, auch wenn wir mit dem Auto waren. (Hin-Und-Rückfahrt) Wir haben die Km trotzdem notiert und die Fahrtkosten erstattet bekommen. Mußten nur von der Bahn eine Fahrtkostenbescheinigung vorlegen.
Gruß Anja