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MDK Ablehnung

Manfred45 04.02.2009, 09:12#1
Am Freitag wurde mein Sohn durch den MDK begutachtet. Pflegestufe2
Heute kam dieses Gutachten. Abgelehnt

Laut Pflegetagebuch kam ich auf ca 400 Minuten täglich insgesamt.
Der MDK kommt nur auf 152 Minuten ?????

Wie kann das angehen?
Übrigens wurde im Gutachten der Name der Gutachterin eingeschwärzt, sodaß wir ihn nicht lesen können. Gibt es dafür Gründe?



Aufgezählt wurden im Gutachten Dinge die nie angesprochen wurden.

Ich bin sowas von sauer :grantel:
amai 04.02.2009, 14:17#2
AW: MDK Ablehnung

Hallo Manfred,
da bleibt nur, das Gutachten Punkt für Punkt durchgehen und schauen, wo evtl. Fehler gemacht wurden, etwas vergessen wurde anzuerkennen oder einfach gekürzt.
Häufig wird bei Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung der Bedarf fürs anleiten und beaufsichtigen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt und einfach die Zeitkorridorzeiten eingetragen. Das ist aber so nicht statthaft, der individuelle Einzelfall ist zu würdigen. Gibt es bei euch evtl. auch Verweigerungs- und Abwehrreaktionen der Pflegemaßnahmen durch euren Sohn? Wenn ja, wurden diese als pflegeerschwerend im Gutachten anerkannt und dementsprechend auch zeitlich berücksichtigt? Habt ihr regelmässige vom Arzt verordnete Therapietermine zum Beispiel für Krankengymnastik oder Ergotherapie? Wurden diese anerkannt?
Gibt es einen Mehrbedarf für hauswirtschaftliche Tätigkeiten (zum Beispiel häufiger Wäsche- und Kleidungswechsel durch einnässen , unsauberes essen, vermehrtes Speicheln etc.). Wurde dieser Bedarf realistisch eingeschätzt und berücksichtigt?

So musst du Punkt für Punkt das Gutachten überprüfen und dann deinen Widerspruch detailliert begründen. Vielleicht könnte dir da auch jemand bei helfen, manche Lebenshilfen haben Pflegeberatungen oder der VDK, der SOvD (allerdings für Mitglieder, was mit Kosten verbunden ist). Diese machen auch Rechtsberatungen und helfen bei rechtlichen Angelegenheiten, falls du dich nicht (mehr) in der Lage fühlst das allein zu bewältigen. Alternativ könntest du beim Amtsgericht einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe beantragen (falls euer Sohn volljährig ist, sein gesetzlicher Betreuer, falls ihr das nicht seid) und euch einen Anwalt für Sozialrecht beraten lassen.

Es ist noch nicht alles *verloren*. Leider geht nicht immer gleich alles glatt durch, häufig bekommt man sein Recht erst nach Widerspruch oder Klage. Ich habe leider auch das Gefühl das ist so beabsichtigt und man hofft auf möglichst viele, die Scheu haben sich darauf einzulassen und sich lieber in ihr Schicksal fügen.

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Vergeß nicht, es gibt eine Frist für den Widerspruch (steht meist im Bescheid unten in der Rechtsmittelbelehrung, meist vier Wochen). Zur Wahrung könntest du auch zunächst pauschal Widerspruch einlegen und die Begründung nach eingehender Pürfung des Gutachtens nachreichen.

LG, amai
Andreas 04.02.2009, 14:46#3
AW: MDK Ablehnung

Hallo Manfred,

zum Thema Widerspruch einlegen haben wir auch einen INTAKT Artikel mit dem du dich über die wichtigsten Fragen informieren kannst.

Gruß
Andreas
Manfred45 04.02.2009, 14:58#4
AW: MDK Ablehnung

Hallo Amai und Andreas

Ich finde es schon merkwürdig das nach 3 Werktagen seit Besuch des MDK uns schon das Gutachten vorliegt.
Für mich unmöglich in dieser Zeit die ganzen Dokumente,die ich dem MDK mitgab durchgelesen zu haben.

Es wurden zb Nachts Zeiten nachts nicht berücksichtigt. Christian übergibt sich häufig nach Anfälle(die er jede Nacht hat).
Diese Zeiten(abduschen,Wäsche wechseln ,Kleidung wechseln usw) wurden überhaupt nicht beachtet.
Beachtet wurde auch nur 2 mal pro Tag an und ausziehen. Obwohl Christian mittags schläft und auch ausgezogen wird. So stand es auch im Pflegetagebuch.

Am 25.2 hab ich Termin beim VDK. Der wird mit mir dann den Widerspruch schreiben.
Ich werde notfalls klagen
HHelmutS 04.02.2009, 22:44#5
AW: MDK Ablehnung

Hallo Manfred,

bei der Einstufung in eine Pflegestufe geht es nur, und ausschließlich, um den Pflege, Anleitungs, und ggf. Aufsichtsbedarf des Betroffenen. Warum der Bedarf besteht.. = das was in ellenlangen Erklärungen und Arztberichten drum rum existiert, interessiert dabei nicht sonderlich. Meist nur in soweit, wie es die zu erwartende Dauer des Pflegebedarfs betrifft.

Wenn ein Gutachter bei Sonja "nach Gegenrechnung" so derbe vom Pflegetagebuch abgewichen wäre, hätte ich in der selben Minute nach dessen Festelllung Strafantrag gegen den Gutachter... bzw. weil der MDK solche Entscheidungen mitunter angeblich im Team, triff, gegen jeden von dem Team gestellt.

So wie sich manche MDKler verhalten kann man den Verein fast nur noch als eine Art Beschäftigungsverein für XXXXXXXXXX (sowas sagt man besser nicht) und sollte entspr. damit umgehen. Entspr. schwärzen die den Namen des Gutachters, damit es nicht ganz so leicht ist gegen einen einzelnen vorzugehen. Helfen tut es, sich jeweils den Ausweis des Gutachters, der die Daten aufnimmt zeigen zu lassen. So kann man, falls andere Daten beim MDK ankommen, gegen den Betreffenden gezielt rechtlich vorgehen. Dann fällt die Ausrede.. das wußten wir nicht.. schon mal wg. Dabei kann dann helfen, wenn man eine neutrale Person als Zeuge bei der Begutachtung dabei hat. Wir haben "wg. solcher Sachen" schon die Zusammenarbeit mit dem MDK abgelehnt, und die Angelegenheit gleich vom Gericht klären lassen. Das dauerte zwar etwas länger, dafür braucht man sich dann nicht mit "solchen Leuten" auseinandersetzen.

(Bei Pflegebedarf in der Nacht kommt es auf die Urzeit an... die Nacht beginnt da erst um 24 Uhr (.. wenn sich das nicht geändert hat). Wenn man bis dahin mit dem Umziehen nach erbrechen fertig ist, und dann nicht noch mal raus muß fällt nachts keine Pflegezeit an. So hat es mir vor Jahren mal ein Gutachter vom Gericht erklärt.)

:-) Helmut
amai 05.02.2009, 00:18#6
AW: MDK Ablehnung

Hallo Helmut,
eine nächtliche Pflege liegt vor, wenn sie zwischen 22 und 6 Uhr anfällt. Ist höchstrichterlich festgestellt.

LG, amai
Manfred45 05.02.2009, 08:48#7
AW: MDK Ablehnung

Hallo Helmut

Den Namen dieser "Pflegefachkraft:guck:" habe ich.
Ich warte jetzt erstmal den Termin beim VDK ab. Ich bin mir sicher das der VDK die geeigneten Worte für den Widerspruch findet.:-)

Diesmal werde ich kämpfen und bestimmt auch gewinnen.

Ich danke euch recht herzlich für eure Tips. Sowas baut auf:-)
lottekind 18.02.2009, 22:31#8
AW: MDK Ablehnung

Hallo Manfred45,

als wir damals den Antrag auf Pflegestufe 1 bei unserer Tochter Lisa gestellt habe, bekam ich auch erstmal eine Ablehnung. Nach meinem Widerspruch wurde dann nach Aktenlage entschieden. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man nur lachen.

Bei unserer Kinderärztin hat mal eine Kinderärztin gearbeitet, die Kinder begutachten musste für den MDK. Die ist freiwillig gegangen,weil sie gesagt hat, dass sie Anträge ablehnen musste, die sowas von eindeutig waren.

Da weiß man doch, wo es herkommt.

Ich kann nur sagen, nicht lockerlassen. Sich wehren hat sich fast immer bewährt. Ich wünsche euch viel Kraft dafür.

Ansonsten kann ich mich nur den Vorrednern anschließen.

Viel Glück

Iris