AW: brauch mal hilfe
Hallo Ramona,
ganz oben auf der Seite gibt es eine Menüleiste, da gibt es den Unterpunkt " Mein Recht".
Da sind viele rechtliche Themen ausführlich aufbereitet, das Thema Verhinderungspflege findet man hier:
http://www.intakt.info/98-0-leistungen-der-pflegeversicherung.html#Verhinderungspflege
Zudem gibt es eine Suchfunktion im Forum, einfach das gewünschte Stichwort eingeben, häufig findet man dann schon gute Antworten, wenn nicht, einfach fragen.
Aber noch mal kurz zu deiner Frage wegen der Kürzung, auch wenn HHelmutS da eigentlich schon geantwortet hat.
Unter acht Stunden Verhinderungspflege (ganz genau bis maximal 7Stunden 59 Minuten), also wenn du nur stundenweise am Tag verhinderst bist und für den Rest selber die Pflege übernimmst darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden.
Eine Anrechnung auf 28 Kalendertage erfolgt bei stundenweiser Inanspruchnahme nicht, sondern es gilt lediglich die maximale Höchstsumme von 1470 Euro.
Eine vorherige Beantragung ist im Gesetz nicht gefordert, es empfiehlt sich aber zum Anfang des Jahres einfach der Kasse mitzuteilen, dass man für die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte und um einen entsprechenden Bewilligungsbescheid bitten.
Ich rechne dann monatsweise ab, alle ein - zwei Monate, je nachdem wie eben eine Betreuung nötig wird . Bei uns gibts auch mal einen Monat wo keine Verhinderung vorlag, dafür im nächsten Monat viele Termine. Da es bei meiner Kasse kein eigenes Formular für die stundenweise Abrechnung gibt, habe ich selber eines erstellt.
Oben drüber steht der Satz:
______________________________________________
Hiermit bestätige ich, bei [Name des Pflegebedürftigen], geb.: [Datum], stundenweise Verhinderungspflege ausgeführt zu haben. Ich bin mit dem Plfegebedürftigen weder bis zum 2. Grad verschwägert oder verwandt.
Monat: [eintragen]
Darunter eine Tabelle:
Datum: | Name: | Stunden a´ x Euro: | Summe: | Unterschrift [der Person, die die Pflege übernommen hat]:
Ganz unten dann noch einmal : Gesamtsumme und dann der Satz:
Ich bitte Sie, die von mir verauslagte Summe von xxx [ermittelte Gesamtsumme] auf folgendes Konto zu überweisen [Name, Kontonummer, Bankleitzahl]
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
___________________________________________
Alternativ könnte man , wenn die Ersatzpflegepersonen da mitspielen die Summe auch direkt auf deren Konto überweisen lassen. Da es aber schon eine Weile dauern kann, bis die Kasse überweist und die wenigsten Leute bereit sind auf ihre Vergütung für geleistete Arbeit zu warten wird das eher selten sein.
Das reiche ich bei der Pflegekasse ein und habe nach meist 14- 21 Tagen eine Überweisung auf dem Konto.
Wenn man die Verhinderungspflege in einem Stück oder mehreren Teilabschnitten zu einigen Tagen in Anspruch nimmt zum Beispiel weil man in den Urlaub ohne den Pflegebedürftigen fährt oder ins Krankenhaus muss , tritt die Verhinderungspflege an Stelle des Pflegegeldes. Der erste und letzte Tag darf nicht gekürzt werden, die anderen Tage anteilmäßig zu 1/30 des monatlichen Pflegegeldes.
Ich hoffe deine Fragen sind damit alle geklärt, sonst bitte noch einmal konkret nachfragen.
LG, amai