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brauch mal hilfe

Ramona1302 28.01.2009, 14:43#1
Hallo
ich habe mal eine Frage zu Verhinderungspflege- Die bekommt man doch das jahr .Aber wie rechne ich das nun das ich am ende des jahres keine kürzung habe .Wieviel Stunden könnte ich im monat die Pflege in anspruch nehmen
Kennt sich einer aus Ramona
flehmie 28.01.2009, 15:26#2
AW: brauch mal hilfe

hallo ramona,

wenn du eine stundenweise betreuung hast, fährst du damit am besten.

ich z.b. gebe 10 euro die stunde und gebe nicht mehr als 120 euro im monat
aus. so komme ich das ganze jahr über gut über die runden, ohne das das pflegegeld gekürzt wird.(es gibt einen pauschalbetrag von bummelig 1400 im jahr)
du musst dir vorher einen zettel für die verhinderungspflege von deiner krankenkasse holen,auf dem steht dann
nachweis stundenweise verhinderung der pflegeperson.
dort trägst du dann den namen deines vertreters ein, sowie datum - uhrzeit- und den betrag den du ausgegeben hast.wenn du allerdings tageweise machen möchtest, kannst du nach meiner meinung nur 28 tage in anspruch nehmen und dann wird das pflegegeld gekürzt
ich hoffe, das ich dir mit meiner meinung ein wenig behilflich sein konnte.
lieben gruss sabine
flehmie 28.01.2009, 15:31#3
AW: brauch mal hilfe

ach ja,
habe vergessen zu erwähnen das du kein familienmitglied damit beauftragen kannst, da man davon ausgeht das die familie aus freien stücken beaufsichtigt
Ramona1302 28.01.2009, 17:05#4
AW: brauch mal hilfe

hi
ja danke damit hast du mir sehr geholfen ich mache es auch Stundenweise.
danke
HHelmutS 28.01.2009, 18:35#5
AW: brauch mal hilfe

Hallo Ramona,

gekürzt wird (das Pflegegeld) nicht bei zu viel Stunden im Jahr, oder Monat, sondern ab 8 Std. zusammenhängender Verhinderungspflege / pro Tag ! Wenn die Verhinderungspflege der Pflegekasse aufgebraucht ist , aber noch Bedarf besteht, gibt es die Möglichkeit, sie über die Eingliederungshilfe zu finanzieren. Das muß man vorher beantragen !

:-) Helmut
amai 29.01.2009, 01:26#6
AW: brauch mal hilfe

Hallo Ramona,
ganz oben auf der Seite gibt es eine Menüleiste, da gibt es den Unterpunkt " Mein Recht".
Da sind viele rechtliche Themen ausführlich aufbereitet, das Thema Verhinderungspflege findet man hier:
http://www.intakt.info/98-0-leistungen-der-pflegeversicherung.html#Verhinderungspflege

Zudem gibt es eine Suchfunktion im Forum, einfach das gewünschte Stichwort eingeben, häufig findet man dann schon gute Antworten, wenn nicht, einfach fragen.

Aber noch mal kurz zu deiner Frage wegen der Kürzung, auch wenn HHelmutS da eigentlich schon geantwortet hat.

Unter acht Stunden Verhinderungspflege (ganz genau bis maximal 7Stunden 59 Minuten), also wenn du nur stundenweise am Tag verhinderst bist und für den Rest selber die Pflege übernimmst darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden.
Eine Anrechnung auf 28 Kalendertage erfolgt bei stundenweiser Inanspruchnahme nicht, sondern es gilt lediglich die maximale Höchstsumme von 1470 Euro.

Eine vorherige Beantragung ist im Gesetz nicht gefordert, es empfiehlt sich aber zum Anfang des Jahres einfach der Kasse mitzuteilen, dass man für die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte und um einen entsprechenden Bewilligungsbescheid bitten.

Ich rechne dann monatsweise ab, alle ein - zwei Monate, je nachdem wie eben eine Betreuung nötig wird . Bei uns gibts auch mal einen Monat wo keine Verhinderung vorlag, dafür im nächsten Monat viele Termine. Da es bei meiner Kasse kein eigenes Formular für die stundenweise Abrechnung gibt, habe ich selber eines erstellt.

Oben drüber steht der Satz:
______________________________________________
Hiermit bestätige ich, bei [Name des Pflegebedürftigen], geb.: [Datum], stundenweise Verhinderungspflege ausgeführt zu haben. Ich bin mit dem Plfegebedürftigen weder bis zum 2. Grad verschwägert oder verwandt.

Monat: [eintragen]

Darunter eine Tabelle:
Datum: | Name: | Stunden a´ x Euro: | Summe: | Unterschrift [der Person, die die Pflege übernommen hat]:

Ganz unten dann noch einmal : Gesamtsumme und dann der Satz:

Ich bitte Sie, die von mir verauslagte Summe von xxx [ermittelte Gesamtsumme] auf folgendes Konto zu überweisen [Name, Kontonummer, Bankleitzahl]

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
___________________________________________
Alternativ könnte man , wenn die Ersatzpflegepersonen da mitspielen die Summe auch direkt auf deren Konto überweisen lassen. Da es aber schon eine Weile dauern kann, bis die Kasse überweist und die wenigsten Leute bereit sind auf ihre Vergütung für geleistete Arbeit zu warten wird das eher selten sein.

Das reiche ich bei der Pflegekasse ein und habe nach meist 14- 21 Tagen eine Überweisung auf dem Konto.

Wenn man die Verhinderungspflege in einem Stück oder mehreren Teilabschnitten zu einigen Tagen in Anspruch nimmt zum Beispiel weil man in den Urlaub ohne den Pflegebedürftigen fährt oder ins Krankenhaus muss , tritt die Verhinderungspflege an Stelle des Pflegegeldes. Der erste und letzte Tag darf nicht gekürzt werden, die anderen Tage anteilmäßig zu 1/30 des monatlichen Pflegegeldes.

Ich hoffe deine Fragen sind damit alle geklärt, sonst bitte noch einmal konkret nachfragen.

LG, amai