Verhindertenpflege – Versteuern?
Ich will eine (nicht verwandte) Kraft als Verhindertenpflege einstellen. Muss diese ihren Lohn versteuern? -Denn dann sollte ich ihr mehr anbieten .
gruß
N.Neiden
Hallo gandalf
diese Frage beschäftigt und auch grad sehr. Ich denke mal, das dieser "Lohn" als Zuverdienst gemeldet werden muss. Sicher ist er aber auf das Jahr so gering, das es kaum dazu kommen wird, Steuern abführen zu müssen.
jemand der einen Hauptberuf hat kann ja nebenher auch noch einen Zweitjob annehmen wo er bis zu einem gewissen betrag zusätzlich keine Steuern zahlen muss. Aber angegeben werden muss er denk ich mal.
Gruß Anke
PS: wie meinst Du das, du müsstest Ihr dann mehr anbieten, mehr als 1432 € gibt es ja von der KK nicht.
Hallo Gandalf,
Verhinderungspflege fällt unter Nachbarschaftshilfe ,und das Geld welches du demjenigen dafür gibst ist eine Aufwandsentschädigung und muß nicht angegeben werden.
Da ja nur wenige Stunden pro Monat anfallen.
Wenn derjenige dies aber Hauptberuflich macht, 20-40 Stunden pro Woche in mehreren Haushalten, muß er dafür Steuern zahlen.
Das ist die Auskunft die ich einmal von der KK bekommen habe.
Gruß Ulli