Hallo,
das hier ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe das ich die richtige kategorie dafür gefunden habe
.
Es geht um meinen Bruder der dieses Monat seinen 18ten Geburtstag feiert. Er hat das Downsyndrom und wurde im Dezember einer Kontrolle für die Pflegestufe unterzogen. Nun kam heute die Nachricht das sie ihn auf Pflegestufe 0 (vorher 2) herabgestuft haben. Wir können zwar in Berufung gehen, aber ich weiß halt nicht sicher ob das was bringt.
Jetzt mal meine Fragen:
Wir kennen keinen einzigen Menschen mit Downsyndrom der aus der Pflegestufe herrausgenommen wurde, aber ist vielleicht hier irgend jemandem so etwas bekannt?
Wir haben auch ein Gutachten von einem Arzt bekommen, wegen der Betreung, in diesem wird erwähnt das eine Betreuung notwendig ist. Kann man dieses evtl. auch als zusätzlichen Grund angeben oder ist das wiederrum eine eigene Sache für sich?
Braucht man für eine Anfechtung des Urteils auch einen Anwalt?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Vielen dank schon mal
das hier ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe das ich die richtige kategorie dafür gefunden habe
.Es geht um meinen Bruder der dieses Monat seinen 18ten Geburtstag feiert. Er hat das Downsyndrom und wurde im Dezember einer Kontrolle für die Pflegestufe unterzogen. Nun kam heute die Nachricht das sie ihn auf Pflegestufe 0 (vorher 2) herabgestuft haben. Wir können zwar in Berufung gehen, aber ich weiß halt nicht sicher ob das was bringt.
Jetzt mal meine Fragen:
Wir kennen keinen einzigen Menschen mit Downsyndrom der aus der Pflegestufe herrausgenommen wurde, aber ist vielleicht hier irgend jemandem so etwas bekannt?
Wir haben auch ein Gutachten von einem Arzt bekommen, wegen der Betreung, in diesem wird erwähnt das eine Betreuung notwendig ist. Kann man dieses evtl. auch als zusätzlichen Grund angeben oder ist das wiederrum eine eigene Sache für sich?
Braucht man für eine Anfechtung des Urteils auch einen Anwalt?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Vielen dank schon mal

