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Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Muckel_08 18.12.2008, 21:59#1
Hallöchen !

Ich bin Mutter eines 8-jährigen Jungen (Alexander).
Er ist seit seinem 4. Lebensmonat auffällig ... Entwicklungsretardierung.
Den Entwicklungsverlauf zu beschreiben würden hier ein wenig den Rahmen sprengen ...
Da ich Beamtin bin, mussten wir unseren Sohn über meinen (Ex-)Mann krankenversichern.
Als sich eine Behinderung rausstellte, habe ich die Pflegestufe 1 beantragt, welche mit Hürden und großen im Weg liegenden Steinen genehmigt wurde.

Letztes Jahr habe ich im Januar die Pflegestufe 2 beantragt, welche auch ohne Schwierigkeiten gestattet wurde.
Zu diesem Zeitpunkt waren der Kindsvater und ich schon getrennt.
Wir betreuen unseren Sohn in einem angedachten 50 : 50 - Verhältnis (die Realität sieht etwas anders aus ...) und haben nach der Scheidung im Oktober 2007 das gemeinsame Sorgerecht.

Reell betrachtet haben wir also je den gleichen Pflegeaufwand.

Es ist aber so, dass die KK meinem Ex das Geld (410 €) überweist und nicht gewillt ist, den Betrag zu splitten bzw. zwei Überweisungen vorzunehmen.
Ich habe mich div. Male persönlich an die SB'in gewandt und bin bereits an den Bundesverband herangetreten, aber es wird rigeros abgelehnt.
Ich müsse das Geld einklagen.
Da ich aber keine Rechtschutz besitze und finanziell nicht sonderlich gut gestellt bin, kann ich mir diesen Schritt nicht leisten.

Auch der SOVUD kann nichts für ich tun.

Mein Ex ist nicht bereit, mir meinen Anteil zukommen zu lassen - ich verdiene ja mehr wie er ... :kopfkratz:
Gut, ich bin Beamtin in Teilzeit und er Angestellter ... aber ist das ein Argument ?!
Er klagt ständig, wie schlecht es ihm geht - kauft sich aber letztes Jahr einen SUV, Nissan X-Trail, neu versteht sich ...
Abgesehen von den zwei Pkw, die ich ihm in der Beziehung finanziert habe ... :-(
Alex ist auch sehr ungerne bei ihm, aber auch das ist auch ein anderes Thema.

Hat irgendjemand einen Rat für mich, was ich noch machen kann ???

Ich bin ziemlich ratlos und nach einem Jahr Gerede, Kampf, Bitten, Betteln so ziemlich am Ende :-(


Ich danke Euch jetzt schon für eventuelle Ideen !!!

Anja
Fine 19.12.2008, 07:26#2
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

:-)Guten Morgen und herzlich Willkommen,
grundsätzlich ist es ja so, dass demjenigen das Pflegegeld zusteht, der das Kind pflegt.
Wer pflegt denn die meiste Zeit? Wie hast Du das aufgeteilt. Ob man den Betrag splitten kann das weiss ich nicht. Theretisch könntest Du aber doch das Pflegegeld beantragen, dass ja im Moment Dein Mann beantragt hat.


Ist Dein Mann auch Beamter? Wenn Du deinen Sohn über Dich versicherst, musst Du vermutlich mit mehr Zuzahlung bei Hilfsmitteln rechnen. Ich nehme mal an, Du bist privatversichert.
Grundsätzlich kann ich Dir nur irgendwie zu einer gütlichen Einigung raten. Denn wenn Du daraufangewiesen bist, dass Dir Dein Mann bei der Pflege hilft,könnte es hier sonst ganz schnell zum Streit kommen. Könntest Du ohne die Hilfe Deines Mannes noch arbeiten? Im Moment eine sehr schwierige Situation, ich hoffe dass Du eine gute Lösung findest.:-)

LG Gaby
Gast 19.12.2008, 13:19#3
re. Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo Muckel,..

lebt die Pflegende Person in deinem Haushalt und hast du den Antrag gestellt so muss du das Pflegegeld für die Minderjährige Person erhalten.

Um es ganz hart zu sagen weder dein Mann noch du haben einen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld, sondern nur die Person die gepflegt wird. Die Person für die das Pflegegeld beantragt wurde.

Ich gehe mal von aus das es sich hier um Euer gemeinsames minderjähriges Kind handelt und das dies überwiegend/ ( gemeldet ist bei dir mit festen Wohnsitz) in deinem Haushalt lebt ? Wenn dem so ist, stelle bei der KK einen schriftlichen formlosen Antrag auf Auszahlung des Pflegebetrages auf Kont YX für die Person die zu pflegen ist: - und in die Begründung lebt in deinem Haushalt.

Kommt die Kasse dem Nicht nach, dann müsstest du den Klageweg beschreiten. Da es ein Verfahren vor dem SG ist kannst du PKH beantragen.

Dein Ex hat keinen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld,.. eine Begründung Er pflegt genau wie du 50: 50 ist un relevant.

P.s.
Du kannst auch den Trick 17 anwenden, Eröffne eine Girokonto auf Guthabenbasis auf die zu pflegende Person, teile der KK / Pflegekasse die Bankverbindung mit und benenne den Kontoinhaber ( den der gepflegt werden muss) Räume dir bei der Eröffnung vom Konto das alleinige Verfügungsrecht ein und so kommt dein Ex nicht dran und die Kasse muss zahlen auf das angegebene Konto.

Ist nicht die saubere Art, doch so kannst du viel Ärger aus dem Weg gehen und ersparst dir ein Verfahren vor dem SG. Lg sam ;-)
Muckel_08 21.12.2008, 22:30#4
AW: re. Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Ich danke Euch für diese nützlichen Vorschläge !!
Die Idee mit dem Konto finde ich sehr ansprechend und wenn dies möglich sein sollte, werde ich diesen Weg gehen.
Ich wäre wahrscheinlich wieder zu gewissenhaft und würde dem Kindsvater die Hälfte zukommen lassen, obwohl er dieses Geld ganz gewiss nicht adäquat einsetzen wird.

Wenn er wenigstens etwas kindgerechtes mit unserem Sohn machen würde ... schwimmen, Indoorspielpark, Spielplatz, Eis essen, Kino etc., etc..
Statt dessen nutzt er die wenige Zeit, die Alexander nach der Schule noch hat (er ist erst gg. 15 h zu Hause), um mit ihm ständig einkaufen zu fahren, oder bei seiner Mutter abzuhängen, damit diese sich mit dem Kleinen beschäftigt *frusthab*.

Ich habe gestern erfahren, dass es eine Art Verhinderungspflege gibt, die von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden kann. Kennt sich jmd. damit aus ? Ich habe bis jetzt immer eine Freundin gebeten, auf klein Alexx aufzupassen, wenn ich dienstlich etwas länger machen musste und ihr dafür 8 € die Stunde gegeben.
Jetzt hörte ich, dass man dies über die KK wiederholen könnte.
Gibt es dahingehend Erfahrungen ?
amai 22.12.2008, 00:03#5
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo Muckel,
die Verhinderungspflege steht nicht nur Alleinerziehenden zu, sondern allen Pflegepersonen.
Dafür stehen 1470 Euro im Jahr zur Verfügung und ja, man kann diese auch stundenweise in Anspruch nehmen. Wenn unter acht Stunden am Tag Verhinderungspflege beansprucht wird, dann darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden von der Kasse. Wenn man die Pflege darüber hinaus in Anspruch nimmt oder mehrere Tage hintereinander am Stück dann darf für den ersten und letzten Tag nichts abgezogen werden, für die anderen Tage wird dann das Pflegegeld gekürzt. Ausserdem tritt dann ausser die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 1470 jährlich auch die Begrenzung auf 28 Kalendertage im Jahr hinzu. Bei stundenweiser Inanspruchnahme gilt nur die Begrenzung auf den Höchstbetrag.

Es genügt, wenn du der Kasse eine Aufstellung mit den Daten und Stunden, Betrag/Stunde, Gesamtsumme, Name deiner Freundin und Unterschrift zukommen lässt und wohin das Geld überwiesen werden soll. Einige Kassen haben auch eigene Abrechnungsformulare aber auf einigen steht nicht mal die Möglichkeit der stundenweisen Verhinderungspflege. Manche Kassen verlangen auch einen Grund für die Verhinderung. Da sollte man einfach nur pauschal Verhinderung/Erholung schreiben . Ich habe schon von Fällen erfahren, dass Kassen Probleme gemacht haben, wenn es wegen Arbeit war und ausserdem geht es niemand bei der Kasse was an, ob man zum Arzt musste, sich zwei Stunden ins Cafe´ gesetzt hat, im Kino war oder einfach mal nur Nachtschlaf nachholen musste , krank war oder wegen sonstwie verhindert.


Lies doch einfach hier noch einmal nach:
http://www.intakt.info/98-0-leistungen-der-pflegeversicherung.html#Verhinderungspflege
und hier findest du den Wortlaut des Gesetzes und die von allen Krankenkassen verbindlich festgelegten Hinweise zur Ausführung (ab Seite 131, § 39) :
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf

Falls du noch Fragen hast, melde dich bitte wieder.

LG, amai
Simone Eckenroth 22.12.2008, 09:42#6
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo,
zur Verhinderungspflege noch eine kurze Ergänzung:
vor Inanspruchnahme muss sie meines Wissens nach beantragt werden, auch wenn selbst abgerechnet wird. Scheint aber - mal wieder - von Kasse zu Kasse unterschiedlich zu sein ...:unsicher:
Besser mal nachfragen.
Schöne Grüße
Simone Eckenroth
Yvonne 22.12.2008, 14:23#7
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo ihr,

wir müssen es auch vorab beantragen bevor sie es genehmigen.
Ich kann Anja nur anraten die Verhinderungspflege noch für 2008 zu beantragen in diesem jahr und das nichtverbrauchte mit ins Jahr 2009 zu nehmen.

Liebe Grüße

Yvonne
amai 22.12.2008, 15:22#8
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo zusammen,
an Simone Eckenroth:
ja, ich beantrage auch am Anfang jeden Jahres, dass ich die gesamten zur Verfügung stehenden Leistungen (also 1470 Euro) als stundenweise Verhinderungspflege beanspruchen möchte und bitte um einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. Im Gesetz vorgeschrieben ist es jedoch nicht.

In den " Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen " steht auf Seite 134 unten unter Punkt 3 Anspruchsvoraussetzungen, Punkt 2):
"(2) Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird."

an Yvonne:
die Leistungen der Verhinderungspflege verfallen am Ende jeden Kalenderjahres und können daher nicht ins neue Kalenderjahr übertragen werden. Vielleicht verwechselst du das gerade mit den zusätzlichen Betreuungslesitungen. Da können Restbeträge ins neue Kalenderjahr übertragen werden, seit der Gesetzesänderung zum 01.07.08 jedoch nur noch ins erste Kalenderhalbjahr.

LG, amai
Yvonne 22.12.2008, 15:31#9
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo Amai,

hier lese mal den Therad. Auch wenn es vielleicht nicht vorgesehen ist würde ich es auf jedenfall versuchen:

http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic46878.html

Liebe Grüße

Yvonne
amai 22.12.2008, 16:10#10
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo Yvonne,
ah, du meintest sie sollte versuchen rückwirkend für zurückliegende Jahre ihre Kosten erstattet zu bekommen. Falls sie noch entsprechende Quittungen/Unterlagen herbeibringen kann, wäre das einen Versuch wert. (trotzdem gibt es keine Übertragung ins nächste Jahr ). Danke für deinen ergänzenden Hinweis.

Zu beachten wäre da jedoch die Verjährung:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbi/45.html

an Muckel: stand auch im damaligen Pflegegeldbescheid kein Hinweis auf die Möglichkeit von Verhinderungspflege?

LG, amai
Muckel_08 26.12.2008, 18:08#11
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallöchen !

Vielen Dank zunächst für Eure zahlreichen Tips !!!


Ich war am Montag nochmals persönlich bei der Sachbearbeiterin von Alexander.
Sie begrüßte mich persönlich / namentlich ... :pfeif:
Da musste ich sie glatt fragen, ob sie schon schlecht von mir träumt *grins*

Sie verstehe mich ja, dass ich mich ungerecht behandelt fühle, könne aber wirklich nichts tun, um die Trennung des Pflegegeldes zu veranlassen...

Ich sprach sie bzgl. der Verhinderungspflege an und siehe da ... sie sagte es mir zu, auch dass ich es für dieses Jahr noch in Anspruch nehmen könne :grins:

Zwei Tage später war die Zusage per Post bei mir. Jetzt überlege ich ernsthaft, wie weit ich den Betrag für 2008 noch ausreizen kann, ohne unglauwürdig zu erscheinen !?
Ich habe häufig meine Freundin in Anspruch genommen und sie dafür auch dementsprechend entlohnt. Hmm ...

Ich sprach bei der IKK weiterhin an, dass mir zu Ohren gekommen sei, dass der Pflegegeldempfänger auch ein eigenes Konto haben könne, auf welches das Pflegegeld überwiesen werden kann.
Da warf sie ihre Stirn in Falten und winkte ab.
Mein Ex müsse dem zustimmen und würde dies nach ihrer Einschätzung sowiso nicht tun.
Nun, recht hat sie, aber wenn tatsächlich diese Möglichkeit besteht, werde ich Anfang nächsten Jahres ein Girokonto für Alexander einrichten und die KK auffordern, das Pflegegeld dorthin zu überweisen.
Ich werde meinem Ex die Hälfte überweisen, keine Frage. Vielleicht gehen dann meine Magenschmerzen endlich mal weg :unsicher:

Ich freue mich, auf ein so gut funktionierendes, informatives und freundliches Forum gestoßen zu sein.

Ich wünsche allen alles Gute für das Jahr 2009 :-)
Yvonne 26.12.2008, 18:15#12
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hi du,

na das mit der Verhinderungspflege klingt doch super.
Spreche doch nochmal mit deiner Freundin. Vielleicht weiss sie noch ungefähr wann sie aufgepasst hat umd dafür Belege fertig zu machen. Ich denke so im Laufe eines Jahres können sich durchaus Stunden ansammeln und wir alle haben doch nichts zu verschenken.

Des Weiteren drücke ich dir die Daumen, dass die die Regelung für das Pflegegeld hinbekommst denn ich finde es von deinem Ex echt eine Frechheit. Sollte es klappen würde ich echt erst einmal die Monate einbehalten bis du bei der Summe gelandet bist die er dir nicht gezahlt hat.

Einene guten Rusch ins Jahr 2009 wünsche dir

Yvonne
Fine 26.12.2008, 20:10#13
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo Sam,
Erstmal ein guutes neues Jahr für 2009.

Ich glaube Du hast da etwas durcheinandergewürfelt. Nicht dem Gepflegten steht das Pflegegeld zu. Sondern der pflegenden Person. Die Kasse des Zu Pflegenden muss das Pflegegeld bezahlen.
LG Gaby
Yvonne 26.12.2008, 22:39#14
AW: re. Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld
Zitat von sam
Hallo Muckel,..


P.s.
Du kannst auch den Trick 17 anwenden, Eröffne eine Girokonto auf Guthabenbasis auf die zu pflegende Person, teile der KK / Pflegekasse die Bankverbindung mit und benenne den Kontoinhaber ( den der gepflegt werden muss) Räume dir bei der Eröffnung vom Konto das alleinige Verfügungsrecht ein und so kommt dein Ex nicht dran und die Kasse muss zahlen auf das angegebene Konto.

Ist nicht die saubere Art, doch so kannst du viel Ärger aus dem Weg gehen und ersparst dir ein Verfahren vor dem SG. Lg sam ;-)

Hallo Gaby,

schau mal aber Sam hatte es so geschrieben, dass man ein Konto auf die zu pflegende Person einrichtet und dort das Pflegegeld drauf zahlen lässt.

Liebe Grüße

Yvonne
Fine 26.12.2008, 22:55#15
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo Yvonne,
ehrlich gesagt komme ich durcheinanander. Rechtsanspruch hat die zu ppflegende Person? Das glaube ich nicht. Die KK der pflegebedürftigen Person muss an die Pflegende Person das Pfkegegeld ausbezahlen. Ich kenne eine Familie, da pflegt an Wochenenden ausschließlich der Vater. Um Hick-Hack bei der KK zu vermeiden, haben sie nur die Mutter angegeben. Das ist auch wegen der Rentenbeiträge wichtig. Also gerade weil ja in den meisten Fällen Rentenbeiträge von der KK bezahlt werden hat denke ich tatsächlich die Person die pflegt Anspruch. Bei einer minderjährigen Person bedarf es die Unterschrift von Vater u. Mutter um ein Konto zu eröffnen, das ist mal das erste. Und warum sollte die KK dem Kind das Geld überweisen? Verstehe ich nicht. Und warum soll dann hier die Mutter das Geld einteilen? Es wird normalerweise bei der KK angegeben, wer wann pflegt und dementsprechend wird die KK im Normalfall das Geld teilen. wenn ein Kind in einer Einrichtung lebt,bekommt man auch anteilsmäßig Pflegeeld, für die Tage, an denen das Kind zu Hause ist. Wannist das kind bei der Mutter und wann bei dem Vater? Darum gehts.
LG Gaby
Fine 26.12.2008, 23:57#16
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Jetzt ist der Vater lt. Kasse die pflegende Person. Das hat man ja beim Antrag der P festgelegt. Und das lässt sich nicht ändern? Irgendwie komisch.
Yvonne 27.12.2008, 00:29#17
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hi Fine,

also ich denke nicht, dass er unbedingt die pflegende Person bei der KK ist. Ich denke es wurde damals halt sein Konto angegeben wo das Pflegegeld hingezahlt worden ist.
Stellt sich die Frage wer denn immer vom pflegedienst überprüfen lässt on die Pflege gesichert ist oder aber auch die Neubegutachtung. Wo findet sie statt?

Was mir nämlich dazu gerade einfällt ist wenn der Pfelgedienst zu Muckel kommt und zu bestätigen dass die Pflege gesichert ist, dann sollte man einfach mal die Termine vergessen und ratz fatz zahlt die KK daas Pflegeled erst einmal nicht mehr weiter bis man es nachgeholt hat und dann müsste sich der Ex drum kümmern denn er hat auf einmal kein Pflegegeld. Und Muckel würde es ja in dem Moment nicht stören weil sie ja eh die Hälfte nicht von ihm bekommt.

Liebe Grüße

Yvonne
Fine 27.12.2008, 03:10#18
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hi Yvonne,
wenn dem so wäre, wäre eine Kontoänderung doch sicher kein Problem bei der KK. Warum sollte denn die KK nicht auf das eigene Konto von Muckel überweisen. Ich habe sogar schon unsere beiden Konton bei der KK angegeben. Das hat die KK durcheinander gewirbelt. Es kam die bitte mich auf eins festzulegen. jeder kann auch mal die Bank wechseln. also das glaube ich nicht, wenn sie eingetragen wäre, wäre das kein Problem.
Guats Nächtle Gaby
Inge 28.12.2008, 18:24#19
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld
Zitat von Fine
Jetzt ist der Vater lt. Kasse die pflegende Person. Das hat man ja beim Antrag der P festgelegt. Und das lässt sich nicht ändern? Irgendwie komisch.

Hallo zusammen,

hier ist auch noch Vorsicht geboten: die pflegende Person darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und außerdem werden für die pflegende Person noch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt.
Wenn mehrere Personen pflegen, dann werden die Beiträge zur RV anteilsmäßig aufgeteilt (so läuft es zumindest bei unserer PV). Es ist also wichtig, dass gerade in so kritischen Situationen das genau aufgeschlüsselt wird, damit später niemand benachteiligt wird!
Fine 28.12.2008, 18:38#20
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo Inge,
man darf als Pflegender auch mehr als 30 stunden arbeiten. Dann bekommt man allerdings keie Rentenbeiträge bezahlt. Hm wer hier nun wann pflegt und wiviel jeder arbeitet, das geht nicht klar aus den Beiträgen von Muckel hervor. Vielleicht schreibt sie ja noch was Genaueres.
LG Gaby
Gast 29.12.2008, 22:48#21
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Pflegegeld

Wird die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde sichergestellt, zahlt die KK- Pflegekasse ein Pflegegeld an den Pflegebedürftigen. Diesem steht es frei, das Pflegegeld als Anerkennung an die Pflegeperson weiterzugeben.
Grundsätzlich ist Pflegegeld, das an einen Familienangehörigen gegeben wird, kein Einkommen im steuerrechtlichen Sinne.

Das Pflegegeld beträgt maximal je Kalendermonat

* in Pflegestufe I = 215,00 Euro;
* in Pflegestufe II = 420,00 Euro;
* in Pflegestufe III = 675,00 Euro.

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Kann z. B. eine private Pflegeperson etwa aus beruflichen Gründen nur einen Teil der Pflegeaufgaben übernehmen, ist es möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige aber das Verhältnis zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung (z. B. 2/3 zu 1/3) bei Antragstellung festlegen. Er ist an diese Entscheidung sechs Monate gebunden.

Ist das Ausmaß der notwendigen Pflegesachleistungen im Voraus nicht feststellbar, kann das anteilige Pflegegeld im Nachhinein monatlich ermittelt und ausgezahlt werden.

Ein Beispiel:

* Sachleistungsanspruch (Pflegestufe III) = 1.470,00 Euro
* Tatsächlich in Anspruch genommene Sachleistungen im Wert von 900,00 Euro
* Das entspricht 66,67 Prozent von 1.470,00 Euro
* Anteiliges Pflegegeld (33,33Prozent von 675,00 Euro) = 225,00 Euro

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Dann zur Berufstätigkeit und Pflege !

Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen

Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in dessen häuslicher Umgebung pflegen und versorgen, gelten als „Pflegepersonen“. Für diese freiwilligen Helfer ist es wichtig und unerlässlich, zum einen sozial abgesichert zu sein und zum anderen ihre Leistung auch honoriert zu bekommen.

Außerdem müssen zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen, um die häusliche Pflege vorbereiten bzw. durchführen zu können.

Zusätzliche Rechte für pflegende Angehörige

Bei akut aufgetretener Pflegesituation eines nahen Angehörigen haben pflegende Angehörige, die beschäftigt sind, das Recht bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

Wichtig:


* Der Beschäftigte ist verpflichtet, die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

* Die Fortzahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber ist für ihn nur verpflichtend, soweit es vereinbart wurde oder soweit sich eine solche Verpflichtung aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergibt.


Detaillierte Informationen erhalten Ihr durch die BeraterInnen der KK Pflegekasse.

Pflegezeit

Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigte haben Ihre/n Beschäftigte/n vollständig oder teilweise von der Arbeitsleistung bis zur Höchstdauer von 6 Monaten freizustellen, wenn sie nachweislich einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der häuslichen Umgebung pflegen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie durch die BeraterInnen der KK Pflegekasse.

Beiträge zur Rentenversicherung

Wer Pflegebedürftige betreut, wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten – mit dem Ergebnis: Er/Sie kann nur eingeschränkt etwas für seine/ihre Altersvorsorge tun.

Die KK Pflegekasse zahlt deshalb für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.

Allerdings: Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt.

Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand, bitte bei der KK erfragen.

Gesetzliche Unfallversicherung
Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert werden. Damit wird – wie bei Arbeitnehmern – gewährleistet, dass die Pflegepersonen bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit und auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen abgesichert sind.

Arbeitslosenversicherung

Auf Antrag können sich Pflegepersonen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern.

Arbeitsförderung

Den Pflegepersonen, die ins Erwerbsleben zurückkehren wollen, können die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden. Außerdem besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Alles mal bei der KK genau hinterfragen denn die Leistungskataloge der einzelnen Kassen können abweichen, je wie man versichert ist. Lg sam

zugefügt; Sorry hatte ich vergessen !

Ab dem 1. Januar 2009 haben Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine/e Pflegeberater/in.

Eure KK- Pflegekasse stellt Euch die Pflegeberatung kostenlos zur Verfügung. Diese Beratung kann auf Wunsch in Ihrer eigenen Häuslichkeit stattfinden.

Die qualifizierte Berater/ der qualifizierte Berater stellt einen individuellen Versorgungsplan mit den erforderlichen Hilfen und Sozialleistungen für Euch - je nach Pflege-, Versorgungs- und/ oder Betreuungsbedarf – auf. Hier besteht ein Rechtsanspruch drauf !
Fine 30.12.2008, 00:51#22
AW: Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

http://www.stockmar-pflege.de/aktuell.htm
Hallo Sam,
hier steht,dass es sich bei Kindern anders verhält.
Es geht ja auch nicht, dass einem minderjährigen Kind das Pflegeld überwiesen wird.
LG Gaby
Gast 30.12.2008, 17:38#23
re. Ex-Mann unterschlägt Pflegegeld

Hallo Fine,..

deine Aussage ist richtig, doch nur dahingehend, weil das Kind minderjährig ist. So wie ich es aus den Beiträgen gelesen habe, lebt das minderjährige Pflegebedürftige Kind im Haushalt der Kindesmutter. So mit steht der Kindesmutter das Pflegegeld, Leistungen die aus der Pflege nach / zu den Gesetzlichen Bestimmungen abgeleitet werden zu. Doch nicht dem Kindesvater. Selbst wenn, der Kindesvater die Pflege Zeitweise übernimmt kann dieser keinen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld oder den Leistungen daraus ableiten. Nur im Falle der Ersatz pflege ( Verhindertenpflege ) und bei Lohnausfall ( bestätigt durch den Arbeitgeber ). Doch mehr nicht.

Im Falle einer Trennung, Scheidung etc. müssen diese Dinge zum wohle des Kindes schnellstens geregelt werden. Und hier sollten auch auf keinen Fall die Wünsche, Bedürfnisse der Eltern im Vordergrund stehen, sondern die des Kindes.

Von daher drücke ich es mal ganz hart aus, das hier in einem solchen Fall eine Diskussion überhaupt darüber geführt werden muss ist für mich sehr schwer nachvollziehbar. Beide Eltern / Teile müssten bei der KK vorsprechen und dieser mitteilen das Kind lebt bei der Mutter also fließen dort auch ab sofort die Leistungen hin. Die Wirtschaftliche, heutige Situation des Kindesvater ist hier vollkommen unrelavant und sind zwei verschiedene Aspekte.

Sollte ich etwas hart in meinen Ausführungen gewesen sein, so bitte ich es zu Entschuldigen, es richtet sich nicht gegen Personen aus, im Forum, oder getrennt lebenden Elternteilen. Diese Problematik tritt leider immer wieder auf wenn Eltern sich trennen. Was mich nur sehr stört, es sind die Kinder die Leiden, denn sie merken , erleben alles viel bewusster als die lieben Eltern,.. und diese bemerken es sehr oft gar nicht,... In diesem Sinne, Lg sam ;-)