Hallo zusammen,
erstmal ein wenig zu unseren Kindern. Wir haben 2 Kinder, Zwillinge, die beide mit einer Tetra-Spastik vor 12 Jahren zur Welt gekommen sind.
Leider hat man uns die Kinder damals aus einer Oberhausener Klinik als "Gesund" entlassen, wodurch wir wichtige Therapie Zeit verloren haben.
Beide Kinder haben GdB 90, G, aG, H
Wir haben nun schon seit einigen Jahre für das eine Kind die Pflegestufe 3 und für das andere die Pflegestufe 2. Man muss dazusagen, dass es unseren
Thorsten (3) sehr stark erwischt hat. Er kann, wenn er auf dem Boden liegt, sich allerhöchstens Rollen. Selbst das Krabbeln ist ihm nicht möglich.
Unser Sohn Frank (2) kann sich immerhin nach eigenem Willen durch Krabbeln fortbewegen. Es sitzen also beide Kinder im Rollstuhl, wobei dem Thorsten
noch ein eigenener E-Rollstuhl bewilligt wurde. Nun kommst aber... nach dem Besuch eines Arztes voriger Woche hat uns die Krankenkasse geschrieben,
dass bei beiden Kindern jeweils eine Pflegestufe aberkannt wird. Natürlich sind wir damit nicht einverstanden und suchen nun kompetente Hilfe. Weiss einer von Euch einen guten Anwalt / Anlaufstelle im Ruhrgebiet (Essener Bereich) ?
Wir sind für jede art von Hilfe dankbar.
P.S. Ich brauche wohl nicht erwähnen, dass die Bewilligung des E-Rollis ebenfalls ein grosser Kampf mit der Krankenkasse war ?
Wenn jemand in der Richtung Hilfe braucht, sind wir gerne bereit, Gesetzestexte zu liefern. Unser Sohn sollte z.b. bei dem Tüv Essen eine Fahrprüfung ablegen ! Unnötig zu erwähnen, dass diese natürlich aus eigener Tasche (ca. 400 Euro) bezahlt werden sollte !?
Grüße.... PappaBär
erstmal ein wenig zu unseren Kindern. Wir haben 2 Kinder, Zwillinge, die beide mit einer Tetra-Spastik vor 12 Jahren zur Welt gekommen sind.
Leider hat man uns die Kinder damals aus einer Oberhausener Klinik als "Gesund" entlassen, wodurch wir wichtige Therapie Zeit verloren haben.
Beide Kinder haben GdB 90, G, aG, H
Wir haben nun schon seit einigen Jahre für das eine Kind die Pflegestufe 3 und für das andere die Pflegestufe 2. Man muss dazusagen, dass es unseren
Thorsten (3) sehr stark erwischt hat. Er kann, wenn er auf dem Boden liegt, sich allerhöchstens Rollen. Selbst das Krabbeln ist ihm nicht möglich.
Unser Sohn Frank (2) kann sich immerhin nach eigenem Willen durch Krabbeln fortbewegen. Es sitzen also beide Kinder im Rollstuhl, wobei dem Thorsten
noch ein eigenener E-Rollstuhl bewilligt wurde. Nun kommst aber... nach dem Besuch eines Arztes voriger Woche hat uns die Krankenkasse geschrieben,
dass bei beiden Kindern jeweils eine Pflegestufe aberkannt wird. Natürlich sind wir damit nicht einverstanden und suchen nun kompetente Hilfe. Weiss einer von Euch einen guten Anwalt / Anlaufstelle im Ruhrgebiet (Essener Bereich) ?
Wir sind für jede art von Hilfe dankbar.
P.S. Ich brauche wohl nicht erwähnen, dass die Bewilligung des E-Rollis ebenfalls ein grosser Kampf mit der Krankenkasse war ?
Wenn jemand in der Richtung Hilfe braucht, sind wir gerne bereit, Gesetzestexte zu liefern. Unser Sohn sollte z.b. bei dem Tüv Essen eine Fahrprüfung ablegen ! Unnötig zu erwähnen, dass diese natürlich aus eigener Tasche (ca. 400 Euro) bezahlt werden sollte !?
Grüße.... PappaBär

Helmut