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Krankenkassen - Pflegegeld

anubis 11.08.2004, 12:15#1
Hallo an alle,
bin neu hier, möchte mich gern kurz vorstellen, 39-jährige alleinerziehende Mutter zweier Jungen (2+5), wovon der große behindert ist (Asperger Autismus), nachdem ich nun die Schwerbehinderung mit 70 %, Merkzeichen G,B,H ohne Probleme bekam, habe ich nun auch die Pflegestufe 1 beantragt. Gestern war der Gutachter des Medizinischen Dienstes da. Pflegetagebuch habe ich geführt, merkte jedoch auch recht schnell, wo der Hase langläuft, man muß möglichst viel beim Waschen, Essen, Anziehen Hilfe leisten, alles andere (Beruhigen beim Wutanfall, ständige Beaufsichtigung etc.) zählt irgendwie nur minimal. Also, ich laß mich überraschen.
Meine Frage nun:
Wenn ich all die Beiträge hier lese, auch daß Eltern von Down-Kindern Probleme bekommen, die Pflegestufe bewilligt zu bekommen, bin ich schlicht entsetzt. Wie ist das möglich?
Gibt es denn Krankenkassen, die das problemlos bewilligen oder welche (wie auch bei Kuren), die grundsätzlich erstmal Nein sagen?
Bin gespannt auf Eure Berichte.
LG anubis
Muß man sich wirklich drauf einrichten, vor Gericht zu ziehen?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten.
Anke 18.08.2004, 23:33#2
Hallo Anubis

Bei der Feststellung der Pflegestufe geht es nicht um die behinderung ansich, sondern um den durch die Behinderung entstehenden "Mehrbedarf" an Pflege.

Ein beinamputierter Mensch hat mit Sicherheit einen GdB von 100% und auch ein aG im Ausweis stehen. Das heisst aber nicht, dass dieser Mensch anspruch auf eine pflegestufe hat, wenn er sich selber Pflegen kann, sprich waschen,anziehen etc.pp.

Und ein Down-Kind muss nicht immer zwangsläufig so pflegebedürftig sein...dass er Anspruch auf eine Pflegestufe hat.

Und Du hast Recht, Betreuung wird in der "Pflege"-Versicherung nicht bzw. nur recht gering berücksichtigt. Hier zählt nur der Mehrbedarf an Pflege gegenüber einem gesundem Kind.

Anke