Hallo wolte mal von euch Hören ob ich den mut noch haben solte noch weiter zu Kämpfen in sachen Pflegegeld oder ob der Rat nicht besser wehre aufzuhören.
Pflegeversicherung wurde von uns beantragt für unseren 4,1/2 j.Sohne mit schweren ADHS (Behindertenausweis 60% G,B,H).Der MDK (GUTACHTER)war da
an den Tag unser Sohn war an den Tag sehr auffälig.
Pflegeversicherung wurde vom MDK Gutachter und der TKK Abgelent ob woll
das Gutachten des MDK wiedersprüchig war.
Haben uns dann ein Anwältin genomen die gegen den Bescheid des MDK Gutachten ein Wiederspruch einlegte und jetzt kamm der Brief zu uns von der Anwätin nach Hause.
(Brief 1)
Techniker Krankenkasse
- Pflegeversicherung -
Servicezentrum Pflegeleistungen
Postfach 120261 01003 Dresden
7. November 2008
Sehr geehrte Frau...........,
Sie haben Widerspruch gegen unsere Entscheidung vom 27. August 2008 eingelegt.
Wir haben dies zum Anlass genommen, uns erneut mit den Ärztinnen und Ärzten des Medizi*nischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu beraten. Das daraufhin erstellte Zweit*gutachten unterscheidet sich im Ergebnis jedoch nicht von dem vorangegangenen Gutachten vom 13. August 2008.
Das Erstgutachten ist vollständig und schlüssig, es beschreibt die Schädigung und Fähig*keitsstörungen und den daraus resultierenden Hilfebedarf von .............nachvollziehbar. Aus Ihrem Widerspruchsschreiben ergeben sich keine neuen wesentlichen Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten. Wir weisen Sie nochmal darauf hin, dass im Pflegegutachten nur der pflegerische Mehrbedarf im Vergleich zu einem gesunden gleichalt*rigen Kind zeitlich bewertet wird. Der natürliche, altersgemäße Hilfebedarf wird nicht berück*sichtigt.
Auf dieser Grundlage können wir unsere Entscheidung leider nicht ändern.
Bitte teilen Sie uns bis zum 27. November 2008 mit, ob Sie Ihren Widerspruch auch nach Kenntnis dieser Ausführungen aufrechterhalten wollen.
Sehr geehrte Frau..........., bitte haben Sie Verständnis für unsere Entscheidung. Uns ist diese nicht leicht gefallen. Natürlich versuchen wir immer, gesetzliche Handlungs- und Ent*scheidungsspielräume zum Vorteil unserer Kunden zu nutzen, sofern diese vorhanden sind. In diesem Fall können wir jedoch aufgrund der eindeutigen Rechtslage leider keine andere Entscheidung treffen.
(Brief 2 Anhang)
MDK Berlin-Brandenburg e.V.. , 10367 Berlin
Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung Postfach 120261 01003 Dresden
MDK
MDK Berlin-Brandenburg e.V.
Leitstelle IX Möllendorffstr. 49 10367 Berlin
ehr geehrte Damen und Herren,
1. Stellungnahme zum Widerspruch vom 25.9.2008
Pflegegutachten vom 13.8.2008
Gegen die Beurteilung im o. g. Pflegegutachten wird Widerspruch eingelegt.
Das zu begutachtende Kind wurde zur Feststellung des Hilfebedarfs mit einem gesunden Kind gleichen Alters verglichen.
Bei kranken und / oder behinderten Kindern erfolgt im Bereich der Grundpflege und der Hauswirtschaft nur die Erfassung und Dokumentation des krankheits- bzw. behinderungsbedingten Mehrbedarfs für die jeweiligen Verrichtungen, der sich z.B. als Langzeitfolge einer angeborenen Erkrankung oder Behinderung, einer intensiv*medizinischen Behandlung oder einer Operation im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ergibt und beispielsweise in häufigeren Mahlzeiten oder zusätzlicher Körperpflege bzw. Lagerungsmaßnahmen und erhöhtem Wäschebedarf bestehen kann.
Der Hilfebedarf, den erfahrungsgemäß fast alle der altersentsprechend entwickelten und gesunden Kinder bei diesen Verrichtungen benötigen, wird daher im Gutachten nicht aufgeführt, er ist der Hilfebedarfstabelle der Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit in der Fassung vom 11.05.2006 ( Seite 58/59) zu entnehmen.
Es werden keine wesentlichen neuen Sachargumente vorgetragen, die eine andere Einschätzung begründen könnten.
Was sollen wir da jetzt machen weiter gehen den mut vor Gericht haben oder aufhören ??
Danke für eure Antworten schon mal Eurer Roterdrachen77
Von meiner Seite ich Kämpfe für mein Sohn mit allen miteln die ich noch habe für sein Recht.
Pflegeversicherung wurde von uns beantragt für unseren 4,1/2 j.Sohne mit schweren ADHS (Behindertenausweis 60% G,B,H).Der MDK (GUTACHTER)war da
an den Tag unser Sohn war an den Tag sehr auffälig.
Pflegeversicherung wurde vom MDK Gutachter und der TKK Abgelent ob woll
das Gutachten des MDK wiedersprüchig war.
Haben uns dann ein Anwältin genomen die gegen den Bescheid des MDK Gutachten ein Wiederspruch einlegte und jetzt kamm der Brief zu uns von der Anwätin nach Hause.
(Brief 1)
Techniker Krankenkasse
- Pflegeversicherung -
Servicezentrum Pflegeleistungen
Postfach 120261 01003 Dresden
7. November 2008
Sehr geehrte Frau...........,
Sie haben Widerspruch gegen unsere Entscheidung vom 27. August 2008 eingelegt.
Wir haben dies zum Anlass genommen, uns erneut mit den Ärztinnen und Ärzten des Medizi*nischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu beraten. Das daraufhin erstellte Zweit*gutachten unterscheidet sich im Ergebnis jedoch nicht von dem vorangegangenen Gutachten vom 13. August 2008.
Das Erstgutachten ist vollständig und schlüssig, es beschreibt die Schädigung und Fähig*keitsstörungen und den daraus resultierenden Hilfebedarf von .............nachvollziehbar. Aus Ihrem Widerspruchsschreiben ergeben sich keine neuen wesentlichen Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten. Wir weisen Sie nochmal darauf hin, dass im Pflegegutachten nur der pflegerische Mehrbedarf im Vergleich zu einem gesunden gleichalt*rigen Kind zeitlich bewertet wird. Der natürliche, altersgemäße Hilfebedarf wird nicht berück*sichtigt.
Auf dieser Grundlage können wir unsere Entscheidung leider nicht ändern.
Bitte teilen Sie uns bis zum 27. November 2008 mit, ob Sie Ihren Widerspruch auch nach Kenntnis dieser Ausführungen aufrechterhalten wollen.
Sehr geehrte Frau..........., bitte haben Sie Verständnis für unsere Entscheidung. Uns ist diese nicht leicht gefallen. Natürlich versuchen wir immer, gesetzliche Handlungs- und Ent*scheidungsspielräume zum Vorteil unserer Kunden zu nutzen, sofern diese vorhanden sind. In diesem Fall können wir jedoch aufgrund der eindeutigen Rechtslage leider keine andere Entscheidung treffen.
(Brief 2 Anhang)
MDK Berlin-Brandenburg e.V.. , 10367 Berlin
Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung Postfach 120261 01003 Dresden
MDK
MDK Berlin-Brandenburg e.V.
Leitstelle IX Möllendorffstr. 49 10367 Berlin
ehr geehrte Damen und Herren,
1. Stellungnahme zum Widerspruch vom 25.9.2008
Pflegegutachten vom 13.8.2008
Gegen die Beurteilung im o. g. Pflegegutachten wird Widerspruch eingelegt.
Das zu begutachtende Kind wurde zur Feststellung des Hilfebedarfs mit einem gesunden Kind gleichen Alters verglichen.
Bei kranken und / oder behinderten Kindern erfolgt im Bereich der Grundpflege und der Hauswirtschaft nur die Erfassung und Dokumentation des krankheits- bzw. behinderungsbedingten Mehrbedarfs für die jeweiligen Verrichtungen, der sich z.B. als Langzeitfolge einer angeborenen Erkrankung oder Behinderung, einer intensiv*medizinischen Behandlung oder einer Operation im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ergibt und beispielsweise in häufigeren Mahlzeiten oder zusätzlicher Körperpflege bzw. Lagerungsmaßnahmen und erhöhtem Wäschebedarf bestehen kann.
Der Hilfebedarf, den erfahrungsgemäß fast alle der altersentsprechend entwickelten und gesunden Kinder bei diesen Verrichtungen benötigen, wird daher im Gutachten nicht aufgeführt, er ist der Hilfebedarfstabelle der Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit in der Fassung vom 11.05.2006 ( Seite 58/59) zu entnehmen.
Es werden keine wesentlichen neuen Sachargumente vorgetragen, die eine andere Einschätzung begründen könnten.
Was sollen wir da jetzt machen weiter gehen den mut vor Gericht haben oder aufhören ??
Danke für eure Antworten schon mal Eurer Roterdrachen77
Von meiner Seite ich Kämpfe für mein Sohn mit allen miteln die ich noch habe für sein Recht.

und was noch ansteht.