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Pflegegeld

Roterdrachen77 14.11.2008, 11:20#1
Hallo wolte mal von euch Hören ob ich den mut noch haben solte noch weiter zu Kämpfen in sachen Pflegegeld oder ob der Rat nicht besser wehre aufzuhören.

Pflegeversicherung wurde von uns beantragt für unseren 4,1/2 j.Sohne mit schweren ADHS (Behindertenausweis 60% G,B,H).Der MDK (GUTACHTER)war da
an den Tag unser Sohn war an den Tag sehr auffälig.
Pflegeversicherung wurde vom MDK Gutachter und der TKK Abgelent ob woll
das Gutachten des MDK wiedersprüchig war.
Haben uns dann ein Anwältin genomen die gegen den Bescheid des MDK Gutachten ein Wiederspruch einlegte und jetzt kamm der Brief zu uns von der Anwätin nach Hause.


(Brief 1)

Techniker Krankenkasse
- Pflegeversicherung -
Servicezentrum Pflegeleistungen
Postfach 120261 01003 Dresden
7. November 2008
Sehr geehrte Frau...........,
Sie haben Widerspruch gegen unsere Entscheidung vom 27. August 2008 eingelegt.
Wir haben dies zum Anlass genommen, uns erneut mit den Ärztinnen und Ärzten des Medizi*nischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu beraten. Das daraufhin erstellte Zweit*gutachten unterscheidet sich im Ergebnis jedoch nicht von dem vorangegangenen Gutachten vom 13. August 2008.
Das Erstgutachten ist vollständig und schlüssig, es beschreibt die Schädigung und Fähig*keitsstörungen und den daraus resultierenden Hilfebedarf von .............nachvollziehbar. Aus Ihrem Widerspruchsschreiben ergeben sich keine neuen wesentlichen Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung führen könnten. Wir weisen Sie nochmal darauf hin, dass im Pflegegutachten nur der pflegerische Mehrbedarf im Vergleich zu einem gesunden gleichalt*rigen Kind zeitlich bewertet wird. Der natürliche, altersgemäße Hilfebedarf wird nicht berück*sichtigt.
Auf dieser Grundlage können wir unsere Entscheidung leider nicht ändern.
Bitte teilen Sie uns bis zum 27. November 2008 mit, ob Sie Ihren Widerspruch auch nach Kenntnis dieser Ausführungen aufrechterhalten wollen.
Sehr geehrte Frau..........., bitte haben Sie Verständnis für unsere Entscheidung. Uns ist diese nicht leicht gefallen. Natürlich versuchen wir immer, gesetzliche Handlungs- und Ent*scheidungsspielräume zum Vorteil unserer Kunden zu nutzen, sofern diese vorhanden sind. In diesem Fall können wir jedoch aufgrund der eindeutigen Rechtslage leider keine andere Entscheidung treffen.

(Brief 2 Anhang)


MDK Berlin-Brandenburg e.V.. , 10367 Berlin
Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung Postfach 120261 01003 Dresden

MDK
MDK Berlin-Brandenburg e.V.
Leitstelle IX Möllendorffstr. 49 10367 Berlin
ehr geehrte Damen und Herren,


1. Stellungnahme zum Widerspruch vom 25.9.2008
Pflegegutachten vom 13.8.2008
Gegen die Beurteilung im o. g. Pflegegutachten wird Widerspruch eingelegt.
Das zu begutachtende Kind wurde zur Feststellung des Hilfebedarfs mit einem gesunden Kind gleichen Alters verglichen.
Bei kranken und / oder behinderten Kindern erfolgt im Bereich der Grundpflege und der Hauswirtschaft nur die Erfassung und Dokumentation des krankheits- bzw. behinderungsbedingten Mehrbedarfs für die jeweiligen Verrichtungen, der sich z.B. als Langzeitfolge einer angeborenen Erkrankung oder Behinderung, einer intensiv*medizinischen Behandlung oder einer Operation im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ergibt und beispielsweise in häufigeren Mahlzeiten oder zusätzlicher Körperpflege bzw. Lagerungsmaßnahmen und erhöhtem Wäschebedarf bestehen kann.
Der Hilfebedarf, den erfahrungsgemäß fast alle der altersentsprechend entwickelten und gesunden Kinder bei diesen Verrichtungen benötigen, wird daher im Gutachten nicht aufgeführt, er ist der Hilfebedarfstabelle der Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit in der Fassung vom 11.05.2006 ( Seite 58/59) zu entnehmen.
Es werden keine wesentlichen neuen Sachargumente vorgetragen, die eine andere Einschätzung begründen könnten.



Was sollen wir da jetzt machen weiter gehen den mut vor Gericht haben oder aufhören ??


Danke für eure Antworten schon mal Eurer Roterdrachen77

Von meiner Seite ich Kämpfe für mein Sohn mit allen miteln die ich noch habe für sein Recht.
BHCERG 22.11.2008, 14:42#2
AW: Pflegegeld

Warum aufgeben? ich gebe hier eine internetadresse an, hier kann man sich orientieren.
diese Befutachtungsrichtlinien findet man auf der Internet seite www.bpa.de
"begutachtungsrichtlinien_2006 aber es hat sich hier noch nichts ge#ndert.
Für die Begutachtung der Kinder sind hier die seiten 21,22,27,42,76, (Seite 123, Seite 124 Widerspruchsverfahren.
Mein Tip wäre hier, nachdem zweimal keine ausgebildete fachkraft für pädiatrie hier eine begutachtung vorgenommen hat, stellen sie hier den antrag bei der pflegekasse auf Nachgebutachtung durch einen Arzt mit der ausbildung zur Kinderheilkunde.
Nichtr aufgeben, die sozialgerichte entscheiden hier immer zugunsten der eltern, oftmals nur in Beschlissform, da sich Urteile hier doch sehr zum nachteil für die KRaNKENKASSEN AUSWIRKEN KÖNNEN
Uckermark – Familie 30.01.2009, 17:46#3
AW: Pflegegeld

Haben jetzt auch denn Antrag auf Pflegegeld gestellt.
Müssen wir da etwas beachten, oder Gutachten aus der Carite´ kommen lasen.
Als sie 10 Jahre war Worte unser Antrag leider abgelehnt.
Könnte uns hier einen Tipps geben,, in Sache „Pflegegeld“
Was müssen wir beachten,,????

Grüße Uckermark – Familie
Carmen62 30.01.2009, 18:21#4
AW: Pflegegeld
Hallo
Hier steht alles drin,was nötig ist:

http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm
Uckermark – Familie 25.02.2009, 20:19#5
AW: Pflegegeld

Hallo,

hätte vielleicht noch einer einen Tipp für uns.
Am Freitag kommt der MDK zu uns wegen Pflegegeld.

Was sollten wir an Pflege Zeit bei einer 12j angeben.
Könnte uns hier noch jemanden einen Tipp geben.

Danke schon mal jetzt,,

Grüße die Uckermark – Familie
Carmen 03 25.02.2009, 21:39#6
AW: Pflegegeld

Hallo Familie Uckermarck,

schaut doch mal unter folgendem Link nach: www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm.
Dort findet Ihr am Ende eine Pflegefibel eines Vaters zum Downloaden. Hier ist alles wichtige und notwendige zusammengefasst.
Hilfreich war für uns auch, dass wir ein Pflegetagebuch über eine Woche geführt haben und unsere genauen Zeiten notiert hatten.

Liebe Grüße und alles Gute
Carmen
Carmen62 25.02.2009, 23:24#7
AW: Pflegegeld
Hallo
Ich habe auch erst vor 2 Wochen ein Wiederholungsgutachten
beantragt.
Ich habe kein Tagebuch geführt,ich habe ausführlich einen 6 DIN A4
Seiten Bericht zusammengefasst.
Noah´s körperlichen und kognitativen Beenträchtigungen,seine
chronische Erkrankung und die daraus resultierenden Behandlung
und Pflege.Seine Therapien und Arztbesuche....Hin-und Rückweg,sowie
Wartezeit.Sein Hilfebedarf bei alltäglichen Verrichtungen,sein Hilfebedarf
in der Nacht.Seine Medikamentenvergabe,Anbringen von Orthesen...
Handmanschette.....Nachtlagerungsschinen....Streck-Dehnmanschette.
Zeiten für Inhalieren,Ohrspülungen,Desinfektionen.
Erschwernissfaktoren,präzise aufgeführt.Fütterungszeiten wie oft und lange.
Allein Erschwernisfaktoren wirken sich günstig auf den Zeitkorridor aus.
Noah hat Schluckstörungen,Teillähmung der Zunge,Reflux,Spastik,Wahrnehmungsstörungen,Autoaggressives Verhalten,
Anfallsleiden,kein Nacht-Tag-Rhythmus,keine Gefahreneinschätzung,Harn/Stuhlinkontinenz,Schallschwerhörigkeit,keine aktive Sprache.Vorteilhaft ist alle Arztbriefe dazuhaben,Schwerbehindertenausweis,Hilfsmittel
muss du vorzeigen können,Nachweis von Windel-und Pflegehilfsmittelpauschale macht sich auch gut;-)und was noch ansteht.
Bei uns sind es noch einige OP´s und eine Rehakur.
Ich hoffe ich konnte einige Anregungen geben
LG Carmen
Uckermark – Familie 28.02.2009, 16:01#8
AW: Pflegegeld

Hallo,

der MDK war jetzt am Freitag da.
Wie lange wirt es jetzt denn dauern und bekommt man von der Pflegegeld –Kasse / Krankenkasse oder vom MDK bescheit.
Laut der Tante vom MDK wirte unser große in Stufe 1 kommen ,,aber auch über einen § 45 Worte drüber geschprochen .. was ist den das jetzt.

Hart hier einer vielleicht rat..

Grüße die Uckermark -Familie

>Suchen auch noch in unseren ,Wie – Was – Warum Info –Forum etwas Hilfe von erfahrene Eltern wer Lust hart ,,der Link in mein Profil. <
amai 28.02.2009, 19:09#9
AW: Pflegegeld

Hallo,
den Bescheid bekommt man von der Pflegekasse.
Das mit dem § 45 SGB XI sind die zusätzlichen Betreuungsleistungen. Was das ist kannst du zum Beispiel hier nachlesen oder du gibst den Begriff mal in die Forensuche ein:
http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html

Auch wenn es noch eine Weile bis zum Bescheid dauern kann macht das nichts, denn es wird ab Antragstellung nachgezahlt, wenn ihr eine Pflegestufe anerkannt bekommen habt.

Es gibt aber seit letztem Jahr neue , festgelegte Fristen:
http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/soziales/mz7pf306.html

"9. Verkürzte Begutachtungsfristen
Wer einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hat, muss künftig
unverzüglich, spätestens nach fünf Wochen das Ergebnis von seiner
Pflegekasse mitgeteilt bekommen. Eine verkürzte Frist von zwei Wochen gilt
auch, wenn ein pflegender Angehöriger Pflegezeit beantragt hat, die in der
Regel mit einer Notsituation einhergeht.
Liegt der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer stationären
Rehabilitationseinrichtung oder ist während des Klinikaufenthalts ein
Antrag auf Pflegezeit gestellt worden, verkürzt sich die
Begutachtungsfrist auf eine Woche. Die auf eine Woche verkürzte Frist gilt
künftig auch für Antragsteller in einem Hospiz oder in ambulanter
Palliativversorgung."

Hier ist ein Pdf-Dokument zu finden (Bundesgesetzblatt) in dem die ganzen
Änderungen aufgeführt werden. Die Änderung mit den neuen Fristen steht auf
der vierten Seite.
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0874.pdf

LG, amai
Uckermark – Familie 12.03.2009, 17:34#10
AW: Pflegegeld

Hallo,

haben nun gestern von der Pflegegeld ,Krankenkasse Post bekommen.

Der Antrag Worte uns bewilligt,, Pflegegeld Stufe 1 + §45.

> Danke für euere Hilfe,, <

Grüße Jacky & Ronny
Uckermark – Familie 28.03.2009, 11:53#11
AW: Pflegegeld

Hallo,,,

Hätte da mal eine Frage…..???

Und zwar ,,,bekommt meine Tochter ,,Pflegegeld und denn §45.
Mus man dies ans Amt zur Grundsicherung zurückzahlen.
Komm aus denn Land Brandenburg.

Danke schon mal für euer Hilfe.
amai 28.03.2009, 12:04#12
AW: Pflegegeld

Hallo,
nein, es darf nicht als Einkommen angerechnet werden, es ist ja für die Pflege gedacht. Falls ihr vorher Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bekommen habt, entfällt natürlich diese. Die Leistung der Grundsicherung wird auch beim Erhalt von Pflegegeld gezahlt.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?norm_ID=1101300
§ 13, SGB XI, Abs. 5
"(5) Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. Satz 1 gilt entsprechend bei Vertragsleistungen aus privaten Pflegeversicherungen, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Rechtsvorschriften, die weitergehende oder ergänzende Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung von der Einkommensermittlung ausschließen, bleiben unberührt."

LG,amai