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Widerspruch beim Pflegegeld

SaMiHa 27.06.2004, 14:08#1
Hallo,
unsere Tochter ist 2 1/4 Jahre und hat das Angelman Syndrom (Chromosomendefekt 15). Wir haben Pflegegeld beantragt aber leider wurde nach der Begutachtung der Antrag abgelehnt. Das Gutachten haben wir bereits angefordert und wollen jetzt Widerspruch einlegen. Muß man dabei irgendetwas beachten? Wie ausführlich muß der Widerspruch sein? Kann man irgendwo Widersprüche "downloden" bzw. einsehen?
Im vorraus besten Dank
Sandra & Michl
Yvonne 27.06.2004, 14:33#2
Hallo Sandra,

großartig etwas zu beachten gibt es nicht. Ich vermute mal, dass sie gewisse Dinge mal wieder nicht berücksichtigt haben oder sehr gering angesetzt haben, so dass ihr die Zeiten nicht erreicht habt. Kontrolliere genau das Gutachten und alles was nicht okay ist wird halt mit Begründung widersprochen.
Durch den Widerspruch muß nochmal ein neuer Gutachter kommen und den Pflegebedarf feststellen.
Schau mal auf dieser Seite. Dort kannst du sicherlich auch Hilfe bekommen:
Fachberater Für Pflege

Viele Grüße

Yvonne
Gast 11.07.2004, 13:25#3
Ich kenne das gut. Unsere Tochter (mittlerweile 18 J. alt) hat kindlichen Autismus. Vor 15 Jahren war ich in der AOK versichert, die meinte, dass unser Kind nicht behindert ist, und es kein Pflegegeld über die KK gäbe. Ich bin dann aufgrund meines Jobs in eine Ersatzkasse gewechselt und habe einen neuen Antrag gestellt - siehe da, es klappte.
Gerade wenn Kinder "normal" aussehen, ihnen keine Gließmaßen fehlen oder die Behinderung nicht sichtbar ist, wird es manchmal schwierig Pflegegeld zu bekommen- dranbleiben lohnt sich aber, auch wenn das ein Spießrutenlauf ist.