Kann mir einer ne Frage beantworten??
Haben ne Ablenung (Pflegegeld) vom MDK bekommen meine Anwältin hat Wiederspruch eingelegt am 25.Sep.2008.Der MDK schreibt (Der MDK wird sich entweder nochmals zu Hausbesuch anmelden oder das Gutachten aufgrund vorliegender Unterlagen nach Aktenlage erstellen)
1 Frage:
Giebt es eine sogenate Frist ab da wo ich den Wiederspruch eingelegt habe weil 5,1/2 Wochen kommt mir schon lage vor.
2 Frage:
Wenn mann das Pflegegeld zugesprochen bekommt, bekommt mann dann das Geld von den Tag wo mann es Beantragt hat Rückkwirkend oder ist das zu jeden Fall anders ??
Danke hir Lieben für die Guten Antworten die ihr immer Habt.
Euer Roterdrachen77
Haben ne Ablenung (Pflegegeld) vom MDK bekommen meine Anwältin hat Wiederspruch eingelegt am 25.Sep.2008.Der MDK schreibt (Der MDK wird sich entweder nochmals zu Hausbesuch anmelden oder das Gutachten aufgrund vorliegender Unterlagen nach Aktenlage erstellen)
1 Frage:
Giebt es eine sogenate Frist ab da wo ich den Wiederspruch eingelegt habe weil 5,1/2 Wochen kommt mir schon lage vor.
2 Frage:
Wenn mann das Pflegegeld zugesprochen bekommt, bekommt mann dann das Geld von den Tag wo mann es Beantragt hat Rückkwirkend oder ist das zu jeden Fall anders ??
Danke hir Lieben für die Guten Antworten die ihr immer Habt.
Euer Roterdrachen77
