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Pflegegeld

Roterdrachen77 01.11.2008, 19:08#1
Kann mir einer ne Frage beantworten??
Haben ne Ablenung (Pflegegeld) vom MDK bekommen meine Anwältin hat Wiederspruch eingelegt am 25.Sep.2008.Der MDK schreibt (Der MDK wird sich entweder nochmals zu Hausbesuch anmelden oder das Gutachten aufgrund vorliegender Unterlagen nach Aktenlage erstellen)

1 Frage:
Giebt es eine sogenate Frist ab da wo ich den Wiederspruch eingelegt habe weil 5,1/2 Wochen kommt mir schon lage vor.

2 Frage:
Wenn mann das Pflegegeld zugesprochen bekommt, bekommt mann dann das Geld von den Tag wo mann es Beantragt hat Rückkwirkend oder ist das zu jeden Fall anders ??


Danke hir Lieben für die Guten Antworten die ihr immer Habt.

Euer Roterdrachen77
amai 02.11.2008, 00:54#2
AW: Pflegegeld

Hallo Roterdrachen 77,
bei einem Widerspruch hat die Kasse 3 Monate Zeit ihn zu bearbeiten , erst danach könnte eine Untätigkeitsklage eingelegt werden, falls bis dahin nichts geschah.

Falls euer Widerspruch positiv beschieden wird- oder falls nicht, ihr Klage einlegen würdet und diese dann gewinnt-wird euch das Pflegegeld rückwirkend vom Antragsmonat gewährt und nachgezahlt.

LG, amai
BHCERG 12.11.2008, 20:21#3
AW: Pflegegeld
Zitat von Roterdrachen77
Kann mir einer ne Frage beantworten??
Haben ne Ablenung (Pflegegeld) vom MDK bekommen meine Anwältin hat Wiederspruch eingelegt am 25.Sep.2008.Der MDK schreibt (Der MDK wird sich entweder nochmals zu Hausbesuch anmelden oder das Gutachten aufgrund vorliegender Unterlagen nach Aktenlage erstellen)

1 Frage:
Giebt es eine sogenate Frist ab da wo ich den Wiederspruch eingelegt habe weil 5,1/2 Wochen kommt mir schon lage vor.

2 Frage:
Wenn mann das Pflegegeld zugesprochen bekommt, bekommt mann dann das Geld von den Tag wo mann es Beantragt hat Rückkwirkend oder ist das zu jeden Fall anders ??


Danke hir Lieben für die Guten Antworten die ihr immer Habt.

Euer Roterdrachen77


Hallo Roter Drachen, ich hoffe, dass die anwältin gleichzeritig mit dem widerspruch eine nachbegutachtung durch den mdk beantragt hatt,
dieser antrag muss innerhalb von zwie wochen spätestens nach sechs wochen durch den mdk abgearbeitet worden sein.

das Pflegegeld wird ab dem zeiotpunkt der antragstellung, d.h. auch rückwirkend ausbezahlt.

m.f.g.

j.p.