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verhinderungshilfe

Ramona1302 24.10.2008, 18:05#1
Hallo da ich mich nicht auskenne schicke ich euch mal folgenden Brief den ich von der Krankenkasse hab vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.Hier mal der Brief-

Sehr geehrte Frau Wolski

Sie beantragen die stundenweise Übernahme der Kosten der häuslichen Pflege durch eine private Ersatzkraft.

Diesem Antrag können wir dem Grund nach entsprechen. Bei einer stundenweise erbrachten Verhinderungspflege durch etwa erwerbsmäßige Pflegepersonen für Tage, an denen die Erstatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer von 28 Tagen. Allerdings reduziert sich der Höchstbetrag der Verhinderungspflege (1 .432,00 EUR) um den Teilbetrag.

Das Pflegegeld wird bei einer stundenweise Inanspruchnahme der Erstatzpflege von bis zu 8 Stunden täglich nicht gekürzt. Eine Erstattung kann allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.432,00 EUR im Kalenderjahr erfolgen.

Es ist uns jedoch nicht möglich, gemäß dem Antrag, eine Zusage für eine bestimmte Anzahl von Stunden oder Tagen zu erteilen.
So das war der Brief von der KK wie haben die es nun gemeint kann ich eine verhinderungspflege nehemnen und wenn ja wie viel stunden am Tag so das ich keine Abzüge habe bein Pflegegeld ich weiß nicht wie das geht sorry brauch eben nur mal so paar Tage im Mon. einen der auf meine Maus achtet da ich termine hab mit den anderen Kids da ich alleinerziehend bin muß ich sie sonst mitnehmen und für Xenia ist es anstrengend dann- Ramona
Yvonne 24.10.2008, 20:52#2
AW: verhinderungshilfe

Hallo Ramona,

also laut Schreiben der Krankenkasse wurde dir die Verhinderungspflege genehmigt und du kannst sie in Anspruch nehmen.
Bitte Achte darauf, dass es Pro Tag nicht mehr wie 8 Stunden sind, damit sie das Pflegegeld nicht kürzen.
Ich sammel meine Belege immer für einen Monat und reiche es dann ein und bekomme dann das Geld erstattet.

Haben sie dir Abrechnungsformulare mitgeschickt die du ausfüllen kannst? Im übrigen hat sich die Verhinderungspflege seid August 2008 auf 1475€ erhöht. TZTZ Die Krankenkasse sollte mal ihre Formblätter auf den neuesten Stand bringen ;-)

Liebe Grüße

Yvonne
Ramona1302 24.10.2008, 21:03#3
AW: verhinderungshilfe

Hallo
danke für die schnelle Antwort ja was dies Thema betrifft blicke ich nicht durch. Ja die haben so Formelare mitgeschickt aber die STunden und Tage soll ich auf ein Blatt aufführen-Ja für 3 bis 4 Stunden brauche ich sie nur am Tag Wie zähle ich denn die tage denn sie sagen ja 28 Tage stehen ein zu bei den paar stunden ist doch kein tag oder Man das ist schwer.Wie rechne ich das denn und auf ein tag zu kommen sind es ja 24 Stunden oder also könnte ich für ein Tag ja drei tage nehmen mit jeweils paar stunden oder lieg ich da falsch. Ramona
Yvonne 24.10.2008, 21:47#4
AW: verhinderungshilfe

Hallo Ramona,

also die 28 Tage kannst du völlig außer Acht lassen wenn du immer mal wieder einen Tag für ein paar Stunden jemanden benötigst.

Du listest denen am besten für einen Monat die Verhinderung auf wo dein Kind anderweitig betreut wurde, sprich
Datum, Stundenanzahl, Betrag
Die Gesamtsumme lässt du dir von der Betreuungskraft unterschreiben und reichst es der Krankenkasse ein mit deiner Kontonummer für die Erstattung.

Vielleicht weisst du ja noch wann du die letzten Monate jemanden hattest und listest es auch auf mit den Beträgen die du dafür gezahlt hast damit es dir die Krankenkasse auch noch erstattet.

Hast du die Gesamtsumme von 1470€ erreicht, hast du die Verhinderungspflege für das Jahr ausgeschöpft und du musst dann den Rest wenn du nochmal jemanden brauchst selbst finanzieren.

Stelle gleich Anfang des Jahres wieder neuen Antrag für das Jahr 2009 damit du weiterhin die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kannst. Zumindestens fordert es unsere Krankenkasse jedes Jahr aufs neue.

Dies kann auch ganz formlos statt finden indem du denen schreibst dass du auch für das Jahr 2009 Antrag auf verhinderungspflege stellst.

Liebe Grüße

Yvonne
Yvonne 24.10.2008, 21:49#5
AW: verhinderungshilfe

Hallo Ramona,

nochmal zur Erklärung. Du hätest auch das Recht an einem STück die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Das darf dann aber nicht mehr wie 28 tage am Stück sein. Da du ja aber nur Stundenweise abrechnen wirst interessieren die 28 tage nicht.

Liebe Grüße

Yvonne
BHCERG 12.11.2008, 20:41#6
AW: verhinderungshilfe
Zitat von yvonnejanssen
Hallo Ramona,

also laut Schreiben der Krankenkasse wurde dir die Verhinderungspflege genehmigt und du kannst sie in Anspruch nehmen.
Bitte Achte darauf, dass es Pro Tag nicht mehr wie 8 Stunden sind, damit sie das Pflegegeld nicht kürzen.
Ich sammel meine Belege immer für einen Monat und reiche es dann ein und bekomme dann das Geld erstattet.

Haben sie dir Abrechnungsformulare mitgeschickt die du ausfüllen kannst? Im übrigen hat sich die Verhinderungspflege seid August 2008 auf 1475€ erhöht. TZTZ Die Krankenkasse sollte mal ihre Formblätter auf den neuesten Stand bringen ;-)

Liebe Grüße

Und was ist mit den leistungen SGB IX, § 45b "Niedrigschwellige" angebote, hier stehen zusätzliche Geldleistungen zur vefügung!!
M.f.G.
J.P.