Hallo da ich mich nicht auskenne schicke ich euch mal folgenden Brief den ich von der Krankenkasse hab vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.Hier mal der Brief-
Sehr geehrte Frau Wolski
Sie beantragen die stundenweise Übernahme der Kosten der häuslichen Pflege durch eine private Ersatzkraft.
Diesem Antrag können wir dem Grund nach entsprechen. Bei einer stundenweise erbrachten Verhinderungspflege durch etwa erwerbsmäßige Pflegepersonen für Tage, an denen die Erstatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer von 28 Tagen. Allerdings reduziert sich der Höchstbetrag der Verhinderungspflege (1 .432,00 EUR) um den Teilbetrag.
Das Pflegegeld wird bei einer stundenweise Inanspruchnahme der Erstatzpflege von bis zu 8 Stunden täglich nicht gekürzt. Eine Erstattung kann allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.432,00 EUR im Kalenderjahr erfolgen.
Es ist uns jedoch nicht möglich, gemäß dem Antrag, eine Zusage für eine bestimmte Anzahl von Stunden oder Tagen zu erteilen.
So das war der Brief von der KK wie haben die es nun gemeint kann ich eine verhinderungspflege nehemnen und wenn ja wie viel stunden am Tag so das ich keine Abzüge habe bein Pflegegeld ich weiß nicht wie das geht sorry brauch eben nur mal so paar Tage im Mon. einen der auf meine Maus achtet da ich termine hab mit den anderen Kids da ich alleinerziehend bin muß ich sie sonst mitnehmen und für Xenia ist es anstrengend dann- Ramona
Sehr geehrte Frau Wolski
Sie beantragen die stundenweise Übernahme der Kosten der häuslichen Pflege durch eine private Ersatzkraft.
Diesem Antrag können wir dem Grund nach entsprechen. Bei einer stundenweise erbrachten Verhinderungspflege durch etwa erwerbsmäßige Pflegepersonen für Tage, an denen die Erstatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer von 28 Tagen. Allerdings reduziert sich der Höchstbetrag der Verhinderungspflege (1 .432,00 EUR) um den Teilbetrag.
Das Pflegegeld wird bei einer stundenweise Inanspruchnahme der Erstatzpflege von bis zu 8 Stunden täglich nicht gekürzt. Eine Erstattung kann allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.432,00 EUR im Kalenderjahr erfolgen.
Es ist uns jedoch nicht möglich, gemäß dem Antrag, eine Zusage für eine bestimmte Anzahl von Stunden oder Tagen zu erteilen.
So das war der Brief von der KK wie haben die es nun gemeint kann ich eine verhinderungspflege nehemnen und wenn ja wie viel stunden am Tag so das ich keine Abzüge habe bein Pflegegeld ich weiß nicht wie das geht sorry brauch eben nur mal so paar Tage im Mon. einen der auf meine Maus achtet da ich termine hab mit den anderen Kids da ich alleinerziehend bin muß ich sie sonst mitnehmen und für Xenia ist es anstrengend dann- Ramona

