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Widerspruch wegen Ablehnung Pflegestufe abgelehnt

gaby1967 29.04.2004, 13:15#1
Hallo,

heute kam der Widerspruchsbescheid wegen Ablehnung der Pflegestufe. Mein Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Ich komme mir so richtig vera.... vor!!!!! Angeblich haben die meine Widerspruchsbegründung gelesen, das kann ich aber nicht sehen. Ein Satz hat mich echt total wütend gemacht: "Ihre Tochter sei bis auf eine leichte körperliche Minderbelastbarkeit normal entwickelt und wies am Untersuchungstag keinerlei Luftnot, keine Lippenzyanose, sowie kein vermehrtes Schwitzen auf." Klaro, wegen der normalen Entwicklung geht sie ja auch schon seit über einem Jahr zur Ergotherapie, braucht nachts noch Windeln und wegen dem Nicht-Schwitzen sprechen mich sämtliche Leute darauf an, daß sie klatschenass ist, sobald sie nur ein bißchen rennt. Weil sie nicht schwitzt, hat der MDK ja auch zweimaliges Baden pro Tag anerkannt und ein nochmaliges Umziehen des Oberkörpers am Nachmittag. Auch muss ich meine Tochter laut Gutachten einmal mit Kleidung in die Badewanne setzen (zweimal baden aber nur einmal komplett aus- und anziehen) und darf sie mittags nur umziehen, aber nicht mehr abwaschen - aber sie ist ja normal entwickelt und schwitzt nicht.

Der MDK hat seine Ablehnung begründet mit den Worten: "daß meine Argumente nicht nachvollziehbar sind, da sie entweder mit der Begutachtungsanleitung kollidieren oder aus medizinischen Gründen nicht nachvollziehbar seien."

Da frag ich mich, wo denn der hauswirtschaftliche Aufwand von 60 Minuten pro Tag herkommt, wenn nicht durch vermehrtes Wäschewaschen und Betten beziehen durch das Schwitzen (was ja angeblich nicht da ist, aber im Gutachten erwähnt)?

Gerade vorgestern waren wir bei der U9. Beim Hörtest meinte die Sprechstundehilfe des KiA auf einmal: "Menno, ist Maxi am Schwitzen. Der ganze Kopfhörer ist ja nass!" (aber sie schwitzt ja nicht)

Der größte Witz ist aber (und jetzt aufgepasst) - Der Widerspruchsbescheid trägt das Datum vom 26.04.2004 - der Ausschuss hat aber am 27.04.2004 erst entschieden!!!! Wie konnten die am 26.4. schon wissen, wie der Ausschuss einen Tag später entscheidet????

Ich werde auf jeden Fall vor Gericht gehen. Klage ist einzureichen beim Sozialgericht in Mannheim.

Kann ich bei einer Klage darauf bestehen, daß Maximiliane nicht nochmal begutachtet wird, um zusätzliche Aufregung für sie zu vermeiden??? Die bestehenden Gutachten müssten doch eigentlich ausreichen, wenn die total unlogisch sind (z.B. einmal anziehen bei zweimal baden am Tag).

Sorry bin gerade echt halb am Platzen und habe mit dem Ergebniss nun überhaupt nicht gerechnet. Meine Begründungen sind für jeden normaldenkenden Menschen total nachzuvollziehen.

Weis vielleicht jemand zufällig einen guten Anwalt hier in Mannheim? Ich beziehe Sozialhilfe und müsste ja da dann auf jeden Fall Prozesskostenhilfe bekommen (oder ist der Anwalt auch frei bei einem Klageverfahren beim Sozialgericht???)

Brauche Eure Hilfe. Bis jetzt habe ich alles mit einem Widerspruch durchbekommen. Eine Klage war bis jetzt noch nicht notwendig. Wie soll ich vorgehen??? Auf was muss ich achten???

Vielen Dank fürs Lesen und schon mal für Eure Hilfe.

Gruss Gaby
Gast 29.04.2004, 16:05#2
Hallo Gaby,

tut mir echt leid das es für euch so dumm läuft

Wenn du gegen den Bescheid vorgehst, werden die bisher erstellten Gutachten vor Gericht benutzt. Ob das Gericht es für notwendig erachtet einen neuen unabhängigen Gutachter zu beauftragen kann dir wohl keiner sagen. Dagegen machen kannst du aber nichts.

Ich würde der Pflegekasse einen Brief schicken und darin mitteilen, das du nun klagen wirst. In diesem Brief würde ich die ganzen Punkte, die in den Gutachten widersprüchlich sind (z.B. baden ohne vorher ausziehen) erwähnen. Ausserdem die seltsame Sache mit dem Datum des Bescheides reinschreiben. Dann setzte du eine Frist von 14 Tagen und wartest ab ob sich die Kasse noch einmal meldet. Ich weiss von einigen Fällen, wo die Kasse nach einer solchen Drohung doch noch den Bescheid geändert hat, ist also einen Versuch wert. Wenn nicht erhebst du innerhalb der 4-Wochen-Frist seit Zustellung des Bescheides (wichtig!) Klage beim Sozialgericht. Die Klage ist kostenfrei. Einen Anwalt brauchst du nicht zu nehmen! Du kannst aber einen nehmen. Dann ´beantragst du Prozesskostenhilfe, die du aber Aufgrund deiner Einkommenssituation problemlos erhalten wirst.

Die Klage wird folgendermassen erhoben:

1) Schriftlich

-Schreiben an das Gericht aufsetzen in dem steht was du möchtest (Also in dem Fall Anerkennung der Pflegestufe (1 ??) und Änderung des Bescheides. Die genaue Bezeichnung gegen WEN sich deine Klage richtet (also gegen die Pflegekasse), Unterschrift nicht vergessen. Ausserdem Ablichtungen der Bescheide die du von der Kasse erhalten hast.

2) Mündlich bei der Rechtsantragstelle des Sozialgerichtes

Die Klage wird dort protokolliert und in rechtliche einwandfreie Form gebracht. Alle wichtigen Unterlagen dorthin mitnehmen. Dort gibt es keine Rechtsberatung!

3) Klage durch den Rechtsanwalt



Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

Schöne Grüsse und Viel Erfolg

Harald
Gast 29.04.2004, 16:07#3
Hallo Gaby !
Wir haben gerade erst einen 2,5 Jahre dauernden Streit wegen der Pflegestufe 3 abgeschlossen, ich kann mir sehr gut vorstellen , wie Du dich im Moment fühlst. Unsere Klage ging nach Widerspruch ...auch übers Sozialgericht. Ich war zuerst beim VDK die konnten mir aber nicht wirklich weiter helfen, sondern wollten für Widerspruch einlegen...extra Geld trotz Mitgliedschaft. Da wir eine Rechtsschutzversicherung haben, hat uns beim Sozialgericht ein Anwalt vertreten. Die Klage vor dem Gericht kostet Dich nichts, willst Du aber von einem Anwalt vertreten werden, müßte der ohne Rechtsschutzversicherung bezahlt werden, sonst mußt Du Dich selbst vertreten. Bei uns war der MDK drei Mal da, dann zwei Gutachter im Auftrag des Sozialgerichts. Die letzte Gutachterin hat unser Anwalt vorgeschlagen , das war die einzig "Gescheite". Seit gestern habe ich Ihr Gutachten vorliegen, danach haben wir seit ca. einem halben Jahr Anspruch auf Stufe 3. Das geht jetzt nochmal zur AOK und dürfte nicht mehr abgelehnt werden. Somit hat sich unser Kampf wirklich gelohnt, denn sonst hätten wir weiterhin Stufe 2 bekommen. Das Ganze hat uns eine Eigenbeteiligung von 100,00 € gekostet, aber das war es wert. Unser Sohn ist jetzt sieben Jahre und geistig irgendwo bei 4-8 Monaten entwickelt. Lege auch wenn möglich viele Atteste von Ärzten, Schule ,Kiga...vor, das hilft auch weiter.
Ich kann Dir nur empfehlen dran zu bleiben und nicht aufzugeben, ob mit oder ohne Anwalt. Auch kannst Du es beim VDK versuchen, vielleicht sind sie bei Euch kompetenter.
Viele Grüße und viel Erfolg.
Anja
maika 29.04.2004, 18:34#4
Hallo Gabi,
hier ein paar hilfreiche Stellen in Mannheim:
b.i.f.neckarau, familienentlastende Dienste, Schulstr.5 in Neckarau, Tel:855765

Rechtsanwältin:Lianne Reiss, Neckarauer Str.34 in Neckarau, Tel: 858620, Handy:0171/3463891
Fachgebiet Sozialrecht, anerkannte Betreuerin

Familycare Pflegedienst, Lameystr.5 in der City, Tel:7624670

Ich komme auch aus Mannheim und arbeite eng mit o.g. Leuten zusammen, die alle miteinander sehr nett sind.
Wünsche dir viel Glück beim Gang vors Gericht, aber drohe erst mal schriftlich damit, vielleicht lenken die ein.
Hattest du Pflegetagebuch geführt? Wenn nein, hol das nach, das ist wichtig.
gaby1967 29.04.2004, 19:52#5
Hallo,

ich danke Euch recht herzlich.

Ich habe jetzt schon den Kinderkardiologen und den Kinderarzt informiert, daß ich Klage einreichen werde. Die Sprechstundenhilfe vom KiA, die die Tests bei der U9 durchgeführt hatte, war am Telefon und hat sich tierisch aufgeregt. Sie meinte sofort, wenn ich ihre Hilfe bräuchte, sie würde auf jeden Fall vor Gericht für uns aussagen. Sie meinte: "Wenn Schweisstropfen Eiszapfen wären, dann wäre Maximiliane ein kompletter Eisblock."

@ Antje: Vielen Dank an Dich für die Adressen und Telefonnummern. Werde mich dann morgen mal ans Telefon schwingen. Mal sehen, was ich dort gesagt bekomme.

Ich hatte ein Pflegetagebuch geführt und das hatte der MDK auch. Bis jetzt habe ich alles im Widerspruchsverfahren durchbekommen und ich habe echt nicht mit einer Ablehnung gerechnet, da ich die Widersprüche gegen die Gutachten (2 Stück) total ausführlich begründet habe (jedesmal fast 3 Seiten Text und eine Aufstellung wie die Gutachten nur mit meinen Zahlen).

Ich habe ja sonst nichts zu tun den lieben langen Tag, als mich mit Behörden und Ämtern herumzuschlagen. Das hat mir jetzt gerade noch gefehlt zu dem ganzen Anderen. Ich dreh hier noch durch. Reicht es denn nicht, daß mich (selbst Marfan-Syndrom und ADHS - 50% Schwerbehinderung) alleine um meine drei besonderen Kinder (Sohn 12j - ADHS, Tochter 8j - Hochbegabt, Tochter 5j. - Herzfehler - um sie geht es) kümmere? Aber wenn die meinen, ich lasse mich klein kriegen, dann sind die falsch gewickelt. JETZT ERST RECHT !!!!!

So, jetzt bring ich mal meine Kinderlein ins Bett und werde dann mal noch ein paar Briefe schreiben. Muss nämlich in 6 Wochen mit Maximiliane ins DHZB (aber das Kind ist ja fast normal) und da sind noch ein paar Sachen zu organisieren.

Gruss Gaby
gaby1967 30.04.2004, 12:03#6
Hallo,

habe bei Frau Reiss angerufen und am Dienstag einen Termin bei ihr.

Mal sehen, was dann rauskommt.

Danke nochmal

Gruss Gaby
123456 19.10.2008, 15:17#7
AW: Widerspruch wegen Ablehnung Pflegestufe abgele

hier könnt ihr euch bei den Fachleuten informieren lassen,
Empfehl ich wirklich weiter, denn ich spreche aus erfahrung ;-)

http://www.sebis.info/
amai 19.10.2008, 23:14#8
AW: Widerspruch wegen Ablehnung Pflegestufe abgele

Hallo Gast,
sicher sollte man sich bei Problemen auch mal von Profis helfen lassen. Allerdings muss das nicht unbedingt ein Dienst sein, der sich das recht teuer vergüten lässt. Ich kenne zwei Familien, die mit diesem Dienst nicht sehr gute Erfahrungen gemacht haben was einmal die Kompetenz und zweitens das Preis-/Leistungsverhältnis angeht.
Das scheint aber regional auch unterschiedlich zu sein.

Wichtig also - wie immer - VOR Vertragsabschluß den Vertrag gut prüfen, genaue Referenzen der Mitarbeiter erfragen, vereinbaren, dass erst gezahlt werden muss, nachdem alle Leistungen durch den Vertragspartner erbracht wurden.

Es gibt aber auch gemeinnützige Anlaufstellen, die Beratungen und Begleitungen kostenfrei anbieten, oder wie der Sozialverband oder VDK gegen eine Mitgliedschaft. Auch hier gibts regional Unterschiede in der Qualität.

LG, amai