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Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

**Claudia** 11.10.2008, 10:38#1
Hallo zusammen,

ich habe hier gerade den Thread zur Verhinderungspflege entdeckt und dazu eine Frage:

es sieht ganz danach aus, dass ich im Januar für einige Tage alleine in die Schweiz fahren werde, um mich erholen zu können.
Mein Mann würde auch so lange Urlaub nehmen, um für die Kinder da zu sein.

Könnte er aber auch theoretisch zur Arbeit und dann auf die Verhinderungspflege oder den FeD zurückgreifen (also eine Betreuerin kommen lassen), um die Zeit zwischen Feierabend und der Heimkehr unserer Kleinen zu überbrücken?
Theoretisch handelt es sich um einen zeitlichen Spielraum von einer halben Stunde, wenn er zeitig Feierarbend machen kann.
Simone Eckenroth 11.10.2008, 12:01#2
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Claudia,

über den FED kann die Verhinderungspflege sowohl stunden- als auch tageweise abgerechnet werden. Auch eine Überbrückungszeit ist denkbar.
Beantwortet das Deine Frage? Wenn nicht, nochmal nachfragen :-)

Schönes restliches Wochenende noch!
Viele Grüße
Simone
**Claudia** 11.10.2008, 17:23#3
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Simone,
das beantwortet meine Frage :-)!
Danke Dir!!!
Inge 11.10.2008, 17:28#4
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Claudia,

auch wir nutzen unsere UVP in den Ferien oft stundenweise. Wobei es hier in Aschaffenburg auch die Möglichkeit gibt, dass Annika im "Treffpunkt Mensch" der Lebenshilfe übernachten kann. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung zahlen wir selbst. Die Betreuung wird über die UVP abgerechnet.
Und durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gibt es jetzt ja auch mehr Geld für die Betreuung.
**Claudia** 11.10.2008, 17:54#5
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Inge,

danke Dir für die Info.
Mein Mann und ich haben uns heute passenderweise Gedanken gemacht, ob wir vielleicht im kommenden Jahr unsere Kleine tatsächlich mal über Nacht betreuen lassen.
Wir hatten heute die Kinder je bei einer Oma für ein paar Stunden und haben Rothenburg o.d.T. angeguckt und ein schnuckeliges Hotel entdeckt, das ganz verschiedene "Motto"-Zimmer anbietet.

Wir würden gerne mal ein Wochenende dort verbringen. In diesem Jahr zwar nicht mehr, aber eben vielleicht im kommenden Jahr.
Von daher ist das eine gute Gedankenanregung :-).
**Claudia** 16.10.2008, 15:55#6
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo zusammen,

jetzt habe ich doch noch eine Frage zum "Entwirren" ;-):
kann denn ein- und dieselbe Person sowohl FeD als auch Verhinderungspflege machen?
amai 16.10.2008, 16:38#7
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Claudia,
ja. Verhinderungspflege kann ein und diesselbe Person sowohl privat ausführen (dann direkt abzurechnen mit ihr), als auch im Auftrag des FED (dann von ihm abzurechnen) tätig zu werden. Ich nehme an du willst einmal Verhinderungspflege und über den FED die zusätzlichen Betreuungsleistungen beanspruchen.
Mit ist keine rechtliche Vorschrift bekannt, die dies ausschließen würde.
LG, Helena
**Claudia** 16.10.2008, 16:43#8
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Helena,

meine Gedanken waren diese ;-):
ich arbeite ja Teilzeit und in den ersten zwei Wochen eines Monats fällt bei uns die meiste Arbeit an.
Manchmal fallen aber die Ferien (wie z.B. im November) so ungünstig, dass ich genau zu dem Zeitpunkt nicht im Geschäft sein kann, da die Kinder zuhause sind.

Jetzt habe ich mir überlegt, ob ich das so regeln kann, dass in solchen Zeiten auch mal der FeD einspringt oder ich das über die Verhinderungspflege laufen lasse.

Da tun sich auf einmal ganz neue Welten auf, in denen ich mich erst zurechtfinden muss ;-).
Inge 16.10.2008, 18:44#9
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Claudia,

meistens muss man zuerst die UVP "verbraucht" haben und kann dann erst den FeD einsetzen.

Mal ein kleines Erlebnis von mir - vielleicht kannst Du was daraus lernen :pfeif:
Als ich vor etlichen Jahren die UVP bei der Pflegekasse beantragte, sollte ich einen Grund angeben. Ich habe brav und ordnungsgemäß eingetragen, dass ich da zur Arbeit gehe. Kurz darauf kam ein Anruf von meinem (superguten!) Sachbearbeiter, der mir sagte, dass die UVP nicht genutzt werden könne um zur Arbeit zu gehen, und dass er sie deshalb nicht genehmigen dürfte. Er meinte im nächsten Satz, wenn ich einfach nur angeben würde, dass ich verhindert sei, dann könne er es natürlich genehmigen.
Ich weiß aber nicht, ob derzeit überhaupt noch ein Grund angegeben werden muss, weil das bei mir inzwischen schon "vollautomatisch" läuft ;-)
**Claudia** 16.10.2008, 19:03#10
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Inge,

wow - das ist wirklich gut zu wissen!!! Da bin ich ja völlig unbedarft auf dem Gebiet :-P.....gut, dass ich hier fragen kann!:grins:

Danke!:-)
amai 16.10.2008, 19:50#11
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Inge,
Claudia möchte aber doch nicht Kurzzeitpflege über den FED einsetzen , sondern die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI, wenn ich das recht verstanden habe. Das geht völlig problemlos nebeneinander. Und selbst für Kurzzeitpflege nach SGB XI § 42 muss man NICHT zwingend erst die Verhinderungspflege aufgebraucht haben. Es muss nur so sein, dass wegen Verhinderung, Krisensituation o.ä. ambulante oder teilstationäre Betreuung nicht (mehr) ausreichend ist.

Mit zweiterem gebe ich dir recht, dass es besser ist immer nur *Verhinderung* anzugeben. Im Gesetz steht zwar Erholung, Krankheit oder Verhinderung aus wichtigem Grund und es sind KEINE Ausschlußgründe angegeben (auch nicht Arbeit), aber warum sollte man sich unnötig Probleme machen?

Übrigens Claudia, das gesamte SGB XI sowie wie es verbindlich von den Kassen anzuwenden ist steht in den "Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen",
die kann man hier runterladen und im Zweifelsfall einem "unwissenden" Sachbearbeiter zum nachlesen geben (obwohl die die da haben und eigentlich das was drinsteht wissen sollten):
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf

LG, amai
**Claudia** 16.10.2008, 20:11#12
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Ach Du meine Güte, da muss man ja Jura studiert haben!!!:glubsch:

Wisst Ihr, wie ich dazu gekommen bin?
Im Juni hatten wir Pflegestufenüberprüfung. Der MDK hat unsere Kleine "pur" erlebt und mir nach nur kurzer Zeit "Erleben" unserer Pflegetochter dringend empfohlen, diese Möglichkeiten (FeD und Verhinderungspflege) zu nutzen.

Ich habe mir dann gedacht, dass das ja eigentlich doch eine ganz gute Idee ist, zumal ich vor etwa genau einem Jahr ziemlich schwer und ziemlich lange infektmässig akut erkrankt war und gemerkt habe, dass es wirklich gut tun kann, sich zu entlasten.

Auch wenn es vielleicht komisch klingt:
auch mein Teilzeitjob stellt für mich eine Art "mentale" Entlastung dar. Ich arbeite in einem sehr "nüchternen" Bereich (Pharmazie/Verwaltung) und es tut mir unendlich gut, mich dort auf völlig andere Dinge konzentrieren zu können.
amai 16.10.2008, 20:56#13
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Claudia,
hast du denn das Pflegegutachten angefordert? Stehen euch die zusätzlichen Betreuungsleistungen zu? Wenn ja, der einfache oder der erhöhte Satz (100 bzw. 200 Euro im Monat bzw. 1200 /2400 Euro im Jahr)? Da der FED ja recht hohe Sätze haben mache ich das so: Verhinderungspflege rechne ich nur privat und als stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag ab. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen darf man ja nur über einen anerkannten Dienst oder FED abrechnen, also setze ich diesen für die zusätzlichen Betreuungsleistungen ein. Eine individuelle Betreuung kostet über unseren FED 13 Euro die erste Stunde pro Termin, die weiteren 11 Euro. Bei den Betreuern kommen davon 6,50 Euro Aufwandsentschädigung an.

Und ja, es ist alles recht aufwändig und kompliziert finde ich auch und es dauert bis man sich da eingearbeitet hat in die Materie. Vielleicht sollte man Eltern von behinderten Kindern mit der Diagnose ein Jurastudium anbieten *smile*. Ein Paket " Nerven wie Drahtseile" wäre auch sehr praktisch, die gibts leider nicht zu kaufen ;-)

LG, amai
**Claudia** 16.10.2008, 21:16#14
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Amai,

uns stehen die 1200/2400 Euro im Jahr zu.
Ich habe mich erst mal richtig "erschlagen" mit den Infos gefühlt und ich muss wirklich sagen:
ich war es bisher so gewohnt, unseren Alltag zu managen, dass ich jetzt erst mal üben muss, mich auf das alles einzulassen.
Wobei ich glaube, dass ich es irgendwann schon merken werde, wenn ich da etwas entlasteter bin.
Auf einmal eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten, an die ich sonst nicht gedacht habe.:-):-):-)

Hihi, das mit dem Jurastudium ist gar keine schlechte Idee *ggg*!:-)
Inge 17.10.2008, 08:04#15
AW: Ist das Verhinderungspflege oder FeD?

Hallo Claudia,
hallo zusammen,

ob man die 1200 oder 2400 Euro bekommt, steht in der
„Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“ (nette Bezeichnung :unsicher:).

Wichtig sind da auch die Umsetzungsempfehlungen.... und die Richtlinie ....
(Ich hab die Überschriften mal eingekürzt, weil die Formulierungen einfach unverschämt lang und "etwas" umständlich sind.

Wegen FeD noch mal: so weit ich weiß, kann ich den FeD deshalb erst nachrangig in Anspruch nehmen, weil er (bei uns) von Landkreis und Stadt Aschaffenburg und der Lebenshilfe bezuschusst wird. Es kann gut sein, dass das woanders nicht so läuft!