Hallo zusammen
Erstmal einige Daten zu meinem Sohn
16 Jahre, Epileptiker und geistig Behindert. Behinderungsgrad 100% G.H
Wir bekommen seit einigen Jahren Pflegestufe 1.
Nun haben wir 2mal einen Antrag auf Stufe 2 gestellt. Natürlich wurden diese abgelehnt mit der Begründung das die Zeiten zu gering sind.
Seine epileptischen Anfälle treten ohne Vorwarnung auf. Das heisst das er eigentlich immer unter aufsicht steht und keine "Arbeiten" alleine bewältigen kann. (waschen,toilette usw).Treppensteigen,alleine vor der Türe spielen sind alles dinge die er nicht unbeaufsichtigt machen darf.
Meine Frau oder ich muss einfach aus Gründen der Verletzungsgefahr immer anwesend sein.
Was soll man denn da an Zeiten ins Tagebuch schreiben? Überall 24 Stunden?

Professoren und Ärzte sind alle der Meinung das wir mindestens Stufe 2 erhalten müssen. Das liegt dem MDK auch vor.
Dieser scherrt sich allerdings einen Dreck drum. Die beharren auf ihre Zeiten bei der täglichen Pflege.
Was muss ich denn noch alles anstellen damit der MDK mir glaubt?
So langsam verlässt mich die Kraft dagegen anzukämpfen

AW: Höherstufung
da hilft nur noch eine klage beim sozialgericht.
geh zum anwalt und lasse dich beraten.
seit diesem jahr müssen menschen mit geistiger behinderung anderst beurteilt werden. sprich die aufsicht muß mit berücksichtigt werden.
aber du mußt auf jedenfall einen wiederspruch einlegen, gegen deinen bescheid.
gruß silke
AW: Höherstufung
Anwalt ist so eine Sache. Da wir Hartz 4 beziehen fehlen uns die finanziellen Mittel.
Gibt es da Sonderregelungen?
Warum lässt der MDK diese geistige Behinderung denn ausser acht?
Das kann doch eigentlich nicht rechtens sein,weil es dann doch gesetzlich geregelt ist?
AW: Höherstufung
Hallo Manfred,
nur zum besseren Verständniss:
Habt Ihr zweimal Neuantrag gestellt oder habt Ihr bereits Widerspruch eingelegt?
lg pauline
P.S.: Die geistige Behinderung wird normalerweise nciht außer Acht gelassen. Unsere Tochter z.B. ist "nur" geistig behindert. Wir haben PS III. Aber egsitig behindert ist nichtgleich geistig behindert. Hier kommt es wie immer auf den Einzelfall an.
AW: Höherstufung
2mal Neuantrag.Dazwischen lag aber mindestens ein Jahr. Der letzte Antrag wurde 2007 gestellt.
Widerspruch haben wir nicht eingelegt. War natürlich äusserst dumm von mir.
AW: Höherstufung
Hallo Manfred,
das ist natürlich nicht so gut, da du damals ja offensichtlich schon der Ansicht warst, PS I ist zu wenig....Im Nachhinein kannst Du das leider nicht mehr einklagen. (Meines Wissens ist die Frist für einen Widerspruch verstrichen)
Hast Du schon mal ein Pflegetagebuch geführt? Ist in solchen Fällen unbedingt notwendig, da Du nur dann Deine Zeiten mit den im Gutachten angerechneten vergleichen kannst.
Les Dir doch als erstes die Infos unter diesm link durch:
http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html
Rechne zusammen, auf welche Zeiten Du kommst und wenn die für eine Einstufung in II oder III reichen, beantrage sofort neu.
Hast du das Gutachten von 2007 vorliegen? Wenn nicht, laß es Dir gleich zuschicken.
Bei weiteren Fragen, bitte posten.
lg pauline
AW: Höherstufung
Ein Pflegetagebuch wurde geführt. Natürlich unwissend welche Zeiten ich beachten muss .
Daraufhin wurde der Antrag ja abgelehnt.Weil der Zeitaufwand angeblich zu gering war.
Der MDK will einfach nicht verstehen das unser Sohn nichts,aber auch absolut garnichts alleine verrichten darf. Weil eben seine Anfälle urplötzlich und ohne Vorwarnung kommen.
Die Zeiten für Toilette oder duschen sind doch eigentlich absolut identisch mit gesunden Kindern. Nur das diese eben unter Aufsicht und mit Hilfe verrichtet werden.
Ich weiss aus dem letzten Gutachten(das mir leider nicht vorliegt) das der MDK für den Stuhlgang etwas mehr als eine Minute aufgezählt hat
Den Link werde ich mir heute Abend gründlich durchlesen
Danke
Wichtig : Das Bundessozialgericht hat am 17.05.2000 unter dem Az.: B 3 P 20/99 R entschieden, dass eine “Rund-um-die-Uhr-Pflege” (und somit Schwerstpflegebedürftigkeit -> Pflegestufe III) vorliegt, wenn täglich mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten (6 bis 22 Uhr) und mindestens einmal nachts (22 bis 6 Uhr) Hilfe zu leisten ist. Als Hilfe, die nachts zu leisten ist, gilt auch das Umlagern eines bettlägerigen Pflegebedürftigen.
Genau das liegt doch bei uns vor. Ich verstehe nicht warum der MDK darauf nicht eingeht?
AW: Höherstufung
Hallo Manfred,
die Verrichtungen kann er also ohne Hilfe oder Anleitung selber erledigen?
Es geht nicht darum, ihm dabei zu helfen, ihn zu beaufsichtigen oder anzuleiten damit er es vernünftig erledigt? Ist die geistige Behinderung so leicht, daß er dadurch keine Einschränkung hat?
lg pauline
AW: Höherstufung
Alleine kann er sich nicht waschen oder den Po säubern.
Laut Klinikum ist er auf dem Stand eines 5 jährigen.
Er kann die Verrichtungen nicht alleine erledigen.Da durch einen Anfall die Verletzungsgefahr immens gross ist. Es gab auch schon 2 "Unfälle"
Klar würde er auch alleine die Toilette besuchen. Dann aber ohne sich danach zb den Po abzuwaschen. Weil er es einfach nicht vom "Verstand" her schafft.
Hemden oder Hosen alleine zuknöpfen "versteht" er auch nicht
Ich weiss nicht wie ich die Situation vernünftig in Worte fassen soll.

AW: Höherstufung
Hallo Manfred,
ich verstehe Dich sehr gut...meine Tochter geht bei Bedarf auch alleine aufs Klo. Anschließend habe ich dann entweder ein verstopftes Klo, ein kotbeschmiertes Kind, die Hose kriegt sie alleine sowieso nicht hoch, etc....Also muß ich sie "Beaufsichtigen" und "Anleiten".
Kann es sein, daß Ihr dem MDK gegenüber immer zu sehr die Beaufsichtigung wegen Epilepsie betont habt (da wirds eventuell schwierig) und zu wenig die Beaufsichtigung wegen geistiger Behinderung?
Na egal, es klingt für mich auf den ersten Blick auch nicht nach PSI. (Bin aber keine Fachfrau)
Also: Beantrage neu! und laß Dir das Gutachten von 2007 zuschicken.
Lies Dir alle Infos durch (sammle auch noch mehr).
Führe ein Pflegetagebuch (ca. 2 Wochen), in dem Du die zu berücksichtigenden Pflegetätigkeiten aufführst.
Falls wieder abgelehnt wird, laß Dir das aktuelle Gutachten zuschicken und lege gegebenenfalls Widerspruch ein. (Ihr müßtet doch auch Prozesskostenhilfe beantragen können?)
Nur als Zusatzinfo: Es könnte sein, daß Ihr zu Eurer Entlastung zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen könntet. Habt Ihr die schon? Lies dazu auch das hier:
http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html
lg pauline
AW: Höherstufung
Hallo Pauline
Du hast ganz Recht . Wir haben die Epilepsie immer in den Vordergrund gestellt.
Der neue Antrag wird im Laufe der Woche gestellt.
Ich danke dir und den anderen von ganzen Herzen für eure Tipps und vor allem fürs "zuhören"
Ich werde mich gleich mal auf die Links stürzen.
Ich habe selten ein Forum gesehen wo so schnell geantwortet wird.

AW: Höherstufung
Hier werden Sie geholfen

Kommt aber auch auf die Tagesform an, manchmal ist hier niemand....
Aber pass mal auf, wenn einer unserer "Rechtsspezialisten" mal hier vorbeikuckt (ich bin nämlich alles andere als das...)
Viel Glück und melde Dich bei weiteren Fragen
lg pauline
AW: Höherstufung
Hallo Manfred, wenn Du dem MDK gegenüber auch so argumentiert hast, also immer vordergründig auf die Epilepsie, dann wundert es mich nicht wirklich, warum man auf keinen höheren zeitkorridor kommt. Und der MDK rechnet nun mal alles in Minuten um, das ist nun mal so vorgegeben. Beaufsichtigung, das "nicht alleine lassen und immer anwesend sein" wird kaum bis gar nicht berechnet. Dafür gibt es eine Einstufung in "hohe Beaufsichtigung" ja/nein, aber für die Pflegestufe eher irrelevant. Für die Betreuung gibt es ab diesem Jahr auch mehr Geld, jedoch nicht in Form von Pflegegeld, sondern, wenn er durch qualifizierte Betreuungseinrichtungen betreut wird.
In Deinen Ausführungen gehe bitte zukünftig nur auf die PFLEGE ein. Grundpflege ist hier das Wichtigste! Körperpflege, Essengabe, An- und Ausziehen, rasieren, Haare kämmen etc.pp. Was kann er alleine, wo benötigt er Hilfe und Anleitung, was müsst Ihr vollständig übernehmen...
Mobilität, kann er alleine laufen, benötigt er Hilfen, fahrt Ihr zu Therapien?
Bereite Dich unbedingt vor! Du musst Dich klar ausdrücken können, der MDK kommt nicht zu Euch um Euch etwas zu schenken! Und dass Ihr nie in WIderspruch gegangen seitm war meiner Meinung nach ein ganz großer Fehler, weil man daran erkennt, dass Ihr keine Kämpfer seit - die Krankenkasse konnte sparen, das ist das, was man wollte.
EIn Widerspruch kann ohne Anwalt geschrieben werden, er sollte nur gut begründet sein. Auch als Hartz IV EMpfänger habt Ihr ein Recht auf Recht! Ihr müsstet Prozesskostenbeihilfe beantragen bzw. Ihr für Euren der Sohn, weil er der Kläger sein wird. Allerdings solltet Ihr Euch einen Anwalt für Sozialrecht suchen, der sich auf dem gebiet gut auskennt!
Alles Gute!
AW: Höherstufung
Hallo Manfred,
also als allererstes fordere dir alle Gutachten des MDK bei deiner Pflegekasse an.
Und dann bereitet euch sehr gut vor und schreibt ein Pflegetagebuch.
Hervorragend finde ich diese Pflegefibel, die ein betroffener Vater erstellt hat um besser durch den Paragraphen- und Richtlinienwirrwarr zu steigen. Eventuell liest er diesen Thread auch und antwortet.
Der Download im ersten Beitrag:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html
Hier findest du die aktuellen Begutachtungsrichtlinien:
http://www.bpa.de/upload/public/doc/begutachtungsrichtlinie_2006.pdf#search=%22begutachtungsrichtlinie%202006%22
LG, amai