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Pflegegeld, auch bei Berufsttätigkeit?

Sternendoktor 11.10.2003, 23:44#1
Hallo,

vielleicht kann uns jemand helfen. Unser Sohn (2 1/2 Jahre, psychomotorische Retardierung, Immundefekt, spastische Diparese) kann gottseidank in eine normale Kinderkrippe, wo er von den "gesunden" Kindern viel lent. Dadurchkönnen wir beide wieder fast voll Arbeiten (was bei den Kosten und Schulden, dei sich durch die Behinderung angehäuft haben auch nötig ist).

Ich hab gelesen, dass Anspruch auf Pflegegeld und Einstufung in eine Pflegestufe für unseren Sohn nur möglich ist, wenn der Pflegende maximal 30 Stunden in der Woche arbeitet.

Gilt das auch bei Eltern, die sich die Pflege teilen? Sollen wir es trotzdem versuchen, oder hat es von vorneherein keinen sinn. Gibt es unterschiede dabei bei Privatversicherten?
Ulrich 13.10.2003, 14:15#2
Hallo,

meines Erachtens hast du da glücklicherweise etwas verwechselt.
Eine Einstufung eures Sohnes in der Pflegeversicherung ist natürlich unabhängig davon ob Ihr arbeitet oder nicht.
Diesen Anspruch hat Euer Sohn gegenüber der Pflegekasse.
Das mit den 30 Stunden kommt wohl woanders her. Für
Pflegepersonen zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegestufe und -aufwand Rentenbeiträge.
Dies aber nur, wenn die/der Pflegende selbst nicht mehr als 30
Stunden pro Woche arbeitet.

Siehe auch auf
www.intakt.info -> häufige Fragen ->Krankheit und Pflegeversicherung -> Leistungen der Pflegeversicherung

Ulrich