Hallo Eltern!
Meine Kleine hat die Pflegestufe 1 erhalten und ich halte es nicht für korrekt.
Sie ist 5 Monate alt.Sie hat ein Syndrom mit einer geistiger Behinderung, einen bösartigen Tumor(der allerdings entfernt worden ist, dennoch alle 6 Wochen bei den Onkologen zur Kontrolle), künstliche Urinausgänge in der Rückengegend, Epilepsie und Sauersoffbedarf bei stetiger Monitorüberwachung. In der Regel fallen 3-5 Termine die Woche an primär zwecks Förderung. Sie hat eine Muskelhypotonie und Trinkschwäche. D.h. sie trinkt ständig und wenig.
Was sagt ihr dazu? Wäre für Statements dankbar...
Nataly
AW: Widerspruch einlegen?
Hallo Melina,
ich habe deinen Beitrag mal hierher verschoben.
Welche Pflegestufe zutrifft ist bei Kindern davon abhängig, wieviel zusätzliche Hilfe Ihr Kind im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind benötigt.
Bei einem 5-Monate alten Kind sind das
- 61 Min für Körperpflege (wickeln, waschen, Nägel schneiden, Zähne putzen, auf den Topf setzen, baden…)
- 145 Min für Ernährung (mundgerecht zubereiten, aufnehmen)
- 32 Min für Mobilität (an- und ausziehen, Aufstehen/ zu Bett bringen, gehen, stehen und vor allem regelmäßige Arztbesuche, Therapiebesuche oder z.B. Frühförderung)
Für die Pflegestufen musst du mit der Pflege deines Kindes einen Mehraufwand haben, also mehr Zeit für die Pflege brauchen:
- 90 Minuten bei Pflegestufe 1
- 3 Stunden bei Pflegestufe 2
- 5 Stunden bei Pflegestufe 3
Um zu beweisen, dass du einen Mehraufwand hast, solltest du in einem Pflegetagebuch die Zeiten, die du benötigst festhalten, um zu nachzuweisen wofür du wie viel Zeit brauchst und Widerspruch einlegen
Ausführlich ist das alles auch noch mal auf
unserer Seite "Welche Pflegestufe" erklärt.
Gruß
Andreas
AW: Widerspruch einlegen?
Hallo Melina, ich glaube, da kannst du noch nicht viel machen; mit 5 Monaten ist die Betreuung, wenn auch ungleich gestrickt, ähnlich und der zeitliche Aufwand gleichzusetzen mit einem normalem Kind. Je älter das Kind wird, je kürzer wird der normale Aufwand für Pflege und Versorgung bei einem normalen Kind; würde mal sagen ab 1 Jahr ca, kannst du nochmal für PS 2 vorsprechen;
Hast du einen Schwerbehindertenausweis? und was steht darauf?
Freundliche Grüsse RaJo
AW: Widerspruch einlegen?
Hallo !
Ich kann mir vorstellen,das Du mit dem Ergebnis sehr unzufrieden bist.Aber ich kann mich da den anderen nur anschließen,versuch es in einem halben Jahr noch einmal.Das ist für Dich jetzt frustrierend und wahrscheinlich auch total ungerechtfertigt,aber der MDK hat gewisse Richtlinien,die er einhalten muß,zu einem normalen Kind.Die Spanne ist jetzt noch zu gering,obwohl Deine Kleine und Du,wahrscheinlich rund um die Uhr im Einsatz seit.Trotzdem...man kann schon fast sagen...nach meiner Erfahrung...Du hast IMMERHIN schon die1
lg
Susanne
AW: Widerspruch einlegen?
Hallo Nataly,
überprüfe, ob Dir im Gutachten die Zeiten so angerechnet wurden, wie Du sie veranschlagt hast. Wenn Du der Ansicht bist, das ist nicht korrekt, kannst du natürlich Widerspruch einlegen. Allerdings würde ich vorab nachprüfen, ob Du mit Deinen Zeiten abzüglich der Zeiten für Versorgung eines gleichaltrigen gesunden Kindes tatsächlich in eine höhere PS kommen würdest.
Wenn nicht, würde ich persönlich mir den Widerspruch sparen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Höherstufung beantragen.
lg pauline
AW: Widerspruch einlegen?
Hallo Nataly! Es kommt auf den "Aufwand" an , die Zeit, die Du für Deine Kleine Brauchst, sie täglich zu versorgen. Hast Du ein Pflegetagebuch geführt, wenn nicht, mach es! Und lege auf jedenfall Widerspruch ein, Du hast nicht viel Zeit dafür. Mein Sohn hat in gleich die Pflegestufe 2 bekommen, im 3. Jahr die 3.Er hat Spastische Tetras Parese,celebral Parese. Später kam noch celebrales Anfallsleiden hinzu, was aber auf die Pfl. st. keinen Einfluss hatte. Gruß Gabi:wink: