AW: Nochmal Verhinderungspflege
Hallo Carmen,
du meinst zwei verschiedene Dinge:
1.) Verhinderungspflege: ab 1.07.08 von 1432 Euro auf 1470 Euro erhöht
2.) zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 b SGB XI bisher 460 Euro im Jahr.
Wenn ihr bisher schon Anspruch hattet auf die 460 Euro der
Pflegeergänzungsleistung ( 2 aus den 13 Punkten müssen erfüllt sein, wobei
mind. 1 aus Bereich 1-9 sein muss) erhöht sich der Anspruch ab 01.07.2008
auf die 100 € monatlich = 1200 €/Jahr und zwar automatisch.
Die erhöhten Leistungen ( 200 Euro monatl. bzw. 2400 Euro im Jahr) müssen beantragt werden und es muss ein weiterer Punkt aus 1, 2, 3, 4, 5, 9 und 11 erfüllt sein.
Diese Angaben kann man im Gutachten des MDK finden.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann muss die Pflegekasse die Akte nicht
an den MDK geben, sondern genehmigt selber. Falls es Zweifel gibt dann
geht die Akte zum MDK, auch in allen Fällen wo die Leistung beantragt wird
und die Punkte noch nicht erfüllt werden. Dann wird es auf einen Besuch
des MDK heraus laufen.
Hier findest du die offiziellen Richtlinien:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/07_Richtlinie.pdf
Zu beachten ist, dass die zusätzlichen Betreuungsleistungen nur über anerkannte Pflegedienste und zugelassene Einrichtungen und FED abgerechnet werden können.
LG, amai