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Pflegekasse

dorothea 07.09.2008, 23:05#1
Hallo, ich bin noch relativ neu "hier" und bin mir im Umgang noch unsicher.Ich hoffe durch mehr Aktionen wird sich Das legen.Nun habe ich auch schon die nächste Frage an Euch.Ich würde gerne wissen ob die Leistungen aus der Pflegeversicherung (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege. . .) rückwirkend geltend gemacht werden können und wenn ja wie lange rückwirkend.
Außerdem beschäftigt es mich ob ich Gründe dafür angeben muß, warum ich jetzt erst diese Leistung beantrage. Unsere Tochter ist 13 jahre alt und ist in der Pflegestufe 3. Momentan ärgert :-( es uns die Leistungen nicht entsprechend ausgeschöpft zu haben.
Ich bin jetzt schon neugierig auf Eure Antworten und bedanke mich im Vorraus.
Anke 08.09.2008, 01:26#2
AW: Pflegekasse

Hallo Dorothea,

hm, schwierige Frage...das ist sicherlich von Krankenkasse (Pflegekasse) zu Krankenkasse unterschiedlich. Du könntest ganz frech sein und sagen...passt auf Leute, ich pflege seit .... meine Tochter ....bisherige Kosten für Verhinderungspflege sind immer zu Lasten von Eurem Portemonais gegangen. Du fühlst Dich zu wenig beraten und aufgeklärt, seitens Deiner Kasse.
Nun hast Du die Info erhalten, dass Du Verhinderungspflege mit der Kasse abrechnen hättest können und fragst nun an, in wie weit diese bereit sind, rückwirkend diese enormen Kosten zu erstatten.
Dann solltest Du eine Person benennen können, die diese Aufgabe übernommen hat und diese müsste es auch unterschreiben, dass sie jene Leistungen von Dir erhalten hat. Diese sollte keine Verwandte 1.Grades sein.
Betone in Deinem Schreiben die nichtstattgefundene oder geringe Beratung.

Versuchen würde ich es erst mal so... sollte man sich generell dagegen stellen...würde ich mich Anwaltlich beraten lassen (Sozialrecht) oder mal bei einem behindertenverband nachfragen, was möglich ist. Da hier kein Antrag gestellt wurde,a lso auch kein ablehnender Bescheid erstellt wurde, greift hier auch nicht der §44 SGB X, leider. Da könnte man rückwirkend bis zu 4 Jahre noch was geltend machen.

Ich habe damals auch rückwirkend vom Vorjahr beantragt und genehmigt bekommen. Vielleicht hätte ich auch noch weiter zurück beantragen sollen, aber nun gut. Die Kosten für eine Fremdpflege sind nun mal nicht ohne und eine Selbstverständlichkeit für andere auch nicht.

Ich wünsche Dir viel Glück!
dorothea 08.09.2008, 21:12#3
AW: Pflegekasse

Hallo Anke, danke für Deine Antwort.Du hast mir mehr Sicherheit gegeben, ich habe ähnlich gedacht.