Erst muss ich mich entschuldigen für mein Deutsch. Ich bin alleine erziehende Mutter mit autistischen Sohn (3,5Jahre)mit 100%behinderung(aus dem Behindertenausweiss). Im Zentrum für autistische Kinder haben ihm Testen gemacht und die Ergebnisse sind vollgende...grobe Motorik 26Monate, feine 1,5Jahre und andere Werte liegen alle unter einen Jahr. Mein Sohn trägt immer noch Windeln und kann sich auch nicht alleine anziehen oder die Zähne putzen. Außerdem erkennt er keine Gefahr also kann ich ihm nie aus dem Augen lassen denn er reagiert nicht an keiner Kommunikation und auf Gebote oder Verbote. Draußen kann ich ihm nicht los lassen, weil er sofort auf die Straße laufen würde um die Autos zu berühren. Er ist sehr hyperaktiv und für mich ist das sehr antrengen ihm alleine aufpassen. Eine Jungendärtzin des Gesundheitsamtes hat festgestellt, dass er nur 30min mehr braucht gegenüber einem gleichaltrigen Kind und das nur bei Stellungsnahme zur heilpädagogischen Tagesstätte (das geschah vor 5Monaten).Jetzt war niemand bei mir oder im Kindergarten und ich kann nicht verstehen wie kann sie darüber entscheiden nach 20min Untersuchung ohne mit mir zu Sprechen. Wir haben eine Wiederspruch gemacht aber im Sozialamt haben sie mir mitgeteilt, dass die Untersuchung, die gleiche Ärztin machen wird. Ist das nicht gegen dem Gesetz? Vielen Dank für mich und Ahmed und liebe Grüsse aus Zittau. [Bild: www.intakt.info]
hallo
zur begutachtung der pflegestufe kommt eigendlich jemand vom mdk ( med. dienst der kassen )
bei einem widerspruch muß ein anderer gutachter kommen.
da man ja mit dem letzten gutachter nicht einferstanden war uns diesem doch mistraut.
mein sohn noah hat zwar keine diagnose ist deinem kind aber sehr ähnlich.
3 1/2 jahre, windeln, kein gefahrenbewustsein. keine feinmotorik dadurch muß ich ihn füttern. er muß immer unter aufsicht sein . auch hyperaktiv,
wir hatten pflegestufe 1, und nach unserem einspruch haben wir stufe 2 bekommen da noah wirklich nichts machen kann auser alles rumschmeisen und das kann er sehr gut. auf nein reagiert er nicht.
es gibt da ein buch von der lebenshilfe das hat uns sehr geholfen.
dort steht drin was man bei einem pflegetagebuch machen muß, das kinder einfach anderst beurteilt werden müssen und das auch das geistige berücksitigt werden muß.
das buch heißt:
richtig begutachter, gerecht begutachten und ist von sabine wendt.
wir haben es direkt von der lebenshilfe .
wende dich doch auch mal an die lebenshilfe. die sind da echt gut informiert und geben auch auskunft.
www.lebenshilfe.de
ich wünsche euch viel erfolg und das ihr zu euerem recht kommt.
ja noch was . kinder ab 3 jahre die noch windeln brauchen bekommen diese auf rezept vom kinderarzt und die kasse bezahlt dann die windeln.
grüssle aus sem schwabenländle
silke

