Hallo zusammen!
Muss die Ersatzpflegekraft ihr Entgeld versteuern? Muss ich sie irgendwo anmelden? Vielleicht als Minijob? Meine Ersatzpflegekraft ist Studentin und hat bereits einen Job auf Steuerkarte. (10 Std/ Woche).
Vielen Dank für eure Tips
Lieben Gruß,
der Wuschel
Die Ersatzpflegekraft braucht ihr Eigenkommen soweit es 1848 EUR nicht übersteigt nicht versteuern.
Für die Aufwandsentschädigung im Einsatz als Übungsleiter gilt seit dem 1. Januar 2000 eine auf 1 848 EUR (ehemals: 3.600 DM) begrenzte Steuerbefreiung für Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeite. Übersteigen die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit diesen Betrag, so ist der übersteigende Betrag zu versteuern. Dabei können Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Eine nebenberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs beträgt. Die Inanspruchnahme der begrenzten Steuerbefreiung wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Tätigkeit künstlerischer oder sozialer Natur ist.
Unser diese Regelung fällt auch die Betreuung von behinderten Personen!