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Pflegeversicherung

Roterdrachen77 29.08.2008, 17:56#1
Hallo ihr wie ihr aus mein Berichten lessen konntet habe ich für mein Sohn Max (Schweres ADHS)Pflegegeld beantragt weil meine Frau nicht Arbeiten kann weil sie sich ständig um Max Kümmern muß.Nach den Der MDK da war bekamm ich Heute die ANTWORT ??

Was Heißt das und was bedeutet das jetzt für mich solte ich jetzt ein wiederspruch machen oder gar nicks könnt ihr mir helfen ??

Danke hir der Brief euer Roterdrachen77 aus Berlin

Techniker Krankenkasse
- Pflegeversicherung -

Servicezentrum Pflegeleistungen
Postfach 120261 01003 Dresden

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Ihren Sohn Max - eine wichtige

Information für Sie -27. August 2008


Sehr geehrter Herr **********,
wir haben die Pflegesituation Ihres Sohnes ********geprüft.
Dabei hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt, dass ********einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hat.
Um *********bei der häuslichen Pflege in seiner vertrauten Umgebung unterstützen zu können, erhält er ab 1. Juli 2008 zusätzliche Betreuungsleistungen.
Der monatliche Höchstanspruch beträgt 100 Euro. Dies gilt, solange die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Die im Verlauf eines Kalenderjahres nicht ausgeschöpften Ansprüche können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Sobald Sie mir die entsprechende Originalrechnung einreichen, erstatte ich Ihnen den zuste*henden Betrag. Einen zusätzlichen Antrag müssen Sie hierfür natürlich nicht stellen.
Weitere Informationen zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen enthält das beigelegte Be*ratungsblatt.
Bitte geben Sie mir einen kurzen Hinweis, wenn sich der Unterstützungsbedarf oder die Pfle*gesituation verändert, damit wir diese erneut einschätzen können. Vielen Dank.
Anke 29.08.2008, 23:14#2
AW: Pflegeversicherung

Hallo Drachen,

Hast Du Pflegegeld beantragt oder Betreuungsleistung?
Pflegegeld erhälst Du zumindest nach diesem Schreibennicht, sondern nur die Betreuungsleistung. Diese wurde seit 1.7.08 erhöht und in Deinem Fall gewährt man Euch nun diese Betreuungsleistung in Höhe von 100€ im Monat. Dieses Geld erhälst Du jedoch nicht, sondern diese Betreuungsleistung muss eine dafür Qualifizierte EInrichtung bzw. eine Qualifizierte Person erbringen. z.B. wenn Dein Kind für einige Stunden von einem Verein betreut wird, kann diese Leistung bis zur Höhe von 100€ im Monat mit der KK abgerechnet werden.

Anke
Yvonne 30.08.2008, 00:11#3
AW: Pflegeversicherung

Hallo Roterdrache,

so wie es aussieht haben sie euch keine Pflegestufe zugesprochen, aber sie sind der Ansicht, dass euer KInd einen Erhöhten Betreuungsbedarf hat und euch somit die 100€ pro Monat zugesprochen. Beim Pflegegeld geht es ja rein um die Pflege, sprich Essen trinken waschen etc. Das man ständig das Kind beaufsichtigen muss zählt leider nicht zur Pflege.
Ich weiss nicht wie hoch bei euch der Pflegeaufwand bei eurem Kind ist. Ihr könnt euch das GUtachten anfordern und selbst mal schauen ob sie alles berücksichtigt haben. Wenn nicht würde ich Widerspruch einlegen.

Liebe Grüße

Yvonne