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Höhe des Zeitabzug für Hilfebedarf nicht beh. Kind

Selma 28.08.2008, 21:43#1
Hallo Zusammen,
bei uns steht eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK kurzfristig an.
Nun habe ich die Frage, wieviele Minuten werden bei einem 5-jährigen Kind abgezogen?
Ich habe auf der Webseite einmal den Wert 150 min für 3-6 Jahre gefunden und an anderer Stelle 88 bzw. 52 min für 4-5 bzw. 5-6 Jahre.
Welcher Wert ist nun gültig, oder kann der MDK das al gusto selbst entscheiden.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Selma
Yvonne 28.08.2008, 22:55#2
AW: Höhe des Zeitabzug für Hilfebedarf nicht beh.

Hallo Selma,

letztes jahr wurden die Abzugszeiten zu gunsten von uns Eltern verändert. Sprich sie sind niedriger geworden. Also müsste der MDK 52 min. abziehen können.

Liebe Grüße

Yvonne
Andreas 29.08.2008, 11:05#3
AW: Höhe des Zeitabzug für Hilfebedarf nicht beh.

Hallo Selma und Yvonne,

also ich habe gerade noch mal unsere seiten durchgesucht und verglichen: Die Seite "Welche Pflegestufe" ist auf alle Fälle aktuell und enthält die gültigen Zeiten.

Detailliert finden sich die Angaben mit Erläuterungen auch noch mal auf Seite 58/59 in den Pflegerichtlinien für den MDK, die als PDF heruntergeladen werden können (zum PDF).

Gruß
Andreas