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Kürzung Pflegegeld bei stationärem Aufenthalt

Kathrin und Clara 03.08.2004, 19:22#1
Hallo an alle,

welcher Abstand zwischen 2 stationären Aufenthalten muß MINDESTENS gewahrt sein, um keine Kürzung/Streichung des Pflegegeldes zu riskieren? Und vor allem: Wo steht das geschrieben?

Fall: knapp 4 Wochen KH, 2 Tage zu Hause (keine Entlassungs- bzw. Einweisungstage) dann 28 Tage Kur. Ergebnis: Zusammezählen der beiden Aufenthalte + Streichung Pflegegeld. [Bild: www.intakt.info]

Tschuessi Kathrin