Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Höherstufung von II auf III

gisibabe 02.12.2005, 14:01#1
Hallo an alle,

Wir haben eine Höherstufung der Pflegestufe von II auf III beantragt. Der Gutachter vom MDK war am 20 Sept. zur Begutachtung da. Vor ca. 4 Wochen hab ich bei der Pflegekasse angerufen und mir wurde gesagt, dass das Gutachten vom MDK vorliegen würde aber von der Pfl.Kasse noch nicht weiter bearbeitet ist. Mir wurde mitgeteilt, dass der MDK die Pflegestufe III befürwortet und dass die Kasse noch Zeit braucht das entsprechend zu bearbeiten. 3 Wochen später hab ich wieder angerufen und da stöhnte mir die SB von der Pflegekasse einen vor wie viel sie doch zu tun hätte, etc.
Nun meine Frage: Wie lange darf sich die Kasse Zeit lassen, mir den entsprechenden Bescheid zukommen zu lassen? Ich find das schon eine frechheit, was kann ich dafür, dass die so viel zu tun haben.

Danke schon mal für eure Antworten.

gisibabe
Simon 02.12.2005, 20:55#2
Hallo,

wenn die Stufe III genehmigt wird bekommst du sie ja ab dem Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkend. Geld geht dir also nicht verloren.

Geregelt ist die Bearbeitungszeit meines Wissens nicht. Aber Kundenservice ist das nicht gerade.
Bei dringenden Sachen wie Krankengeld kann das ja existenzbedrohend sein.

Schreib´ doch mal ganz frech einen Brief an den Vorstand. Mal sehen was passiert [Bild: www.intakt.info]
gisibabe 22.12.2005, 14:38#3
Hallo an alle,

nachdem ich am Montag (19.12.) zum x.mal bei der Pflegeversicherung angerufen habe, habe ich mir sofort die Vorgesetzte meiner Sachbearbeiterin geben lassen. Nachdem ich ihr die Situation geschildert habe, wollte sie mich auch erst wieder vertrösten. Bei Nachdruck meinerseits wollte sie sich der Sache persönlich annehmen.
Das hat sie auch getan, wir haben gestern den Bescheid in der Post gehabt. Pflegestufe III ist durch

Jetzt hab ich noch 2 Fragen an Euch:

1. Kann ich ohne Begründung das MDK-Gutachten anfordern?

2. Wie läuft das ab, wenn ich jetzt die Kombileistung in Anspruch nehmen möchte. Ich möchte Pascal Mo-Fr. morgens vom Pflegedienst fertig machen lassen, damit ich eine Entlastung habe. Wie ist hier die Vorgehensweise? Wer kann mir Tips dazu geben

Danke schon einmal im voraus.

Ich wünsche Euch allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr!

Marika
Yvonne 22.12.2005, 16:31#4
Hallo Marika,

das Gutachten steht dir zu. Rufe bei der Pflegekasse an und bitte sie dir eine Kopie zuzuschicken.
Bezüglich der Kombipflege würde ich beim Pflegedienst anrufen und lasse dich dort beraten.
Meine Mutter hatte damals auch Kombipflege laufen. Der Pflegedienst hatte mit der Pflegekasse abgerechnet und was übrig war, wurde meiner Mutter aufs Konto überwiesen.

Viele Grüße und schöne Feiertage

Yvonne
Simon 30.12.2005, 20:52#5
Hallo Marika,

schön, dass du dich nochmal gemeldet hast und auch Erfolg hattest.

Das MDK-Gutachten steht dir in Kopie zu, ich würde es schriftlich anfordern.

Zur Kombipflege habe ich keine Ahnung, aber was Yvonne schrieb, hört sich ja schon recht vielversprechend an.

Viel Erfolg weiterhin!
Gast 01.01.2006, 23:49#6
Wegen der Kombi-Pflege brauchst du mir der KK bzw. Pflegekasse mitteilen, das du Kombipflege in Anspruch nehmen wirst und welches Pflegeteam du in Anspruch nimmst. Es muß mit der KK zusammenarbeiten, wegen Abrechnung. Bei uns ist das so gelaufen, das ich immer am Anfang des Monats einen Anteil bekommen habe und dann nach Abrechnung des Pflegeteams mit der KK der Rest auf mein Konto gegangen ist. Das war dann meistens am Anfang des nächsten Monats zusammen mit der Zahlung des laufenden Monats. Da mußt du nur immer aufpassen. Am besten läßt du dir vom Pflegeteam immer eine kopie deren Rechnung an KK zukommen.
Um die Kombi rückgängig zu machen, hat eine einfache E-Mail-Mitteilung an die Sachbearbeiterin der KK bzw. Pflegekasse gereicht.

Michaela
Sovi103 29.06.2011, 09:49#7
AW: Höherstufung von II auf III

Hallo ihr Lieben,
ich habe eine 10 Jährige Tochter. Sie ist gehörlos und hat einen seltenen Gendefekt, durch den sie stark entwicklungsverzögert ist.
Also im direkten Vergleich kann meine 3 jährige Tochter mehr als die 10 Jährige.
Sie hat auch schon seit ihrem 2 Lebensjahr Pflegestufe 2. Jetzt wird sie Anfang nächsten jahres wieder neu begutachtet und ich frage mich ob ich für sie nicht die Pflegestufe 3 beantragen kann, hab aber leider keine Erfahrungen welche Vorraussetzungen dafür vorliegen müssen.
Also laufen kann sie selber, aber sie kann nicht hören, dementsprechend auch nicht reden, sie kann zwar zeigen aber keine Gebärdensprache. Sie kann sich nicht selber anziehen, nicht selber waschen, sie kann sich ihr essen nicht selber klein machen, sie braucht nachts eine windel, beim Toilettengang muss ich ihr helfen. Sie kann nicht lesen, nicht schreiben. Allein raus könnte sie garnicht. Eigentlich brauch sie bei allem hilfe. Bei der Humangenetik hatte man mir damals schon gesagt das der Abstand ihrer Entwicklungsverzögerung halt größer wird je älter sie wird und dann natürlich mehr auffällt als bei einem Kleinkind. Deshalb meine Frage, sollte ich versuchen die Pflegestufe 3 zu beantragen? Hab immer ein bischen Angst vor diesen Untersuchungen, da ich finde das diese Ärzte einem immer ein schlechtes Gefühl vermitteln, als wolle ich etwas auf das ich kein Recht hätte.
Würde mich sehr freuen wenn ihr mir eure Meinung dazu schreiben würdet.
Lg
Conny
Carmen62 29.06.2011, 10:16#8
AW: Höherstufung von II auf III

Hi Conny
Die PS 3 erfordert einen hohen nächtlichen Mehraufwand in 2-3
verschiedenen Grundpflegebereichen.
Mein Sohn hat PS 3 ,seit er 4 Jahre alt ist.
Ausschlaggebend war der immense Aufwand von Arztbesuchen.
Noah ist Sondenkind,muss nachts sondiert werden
er ist Stuhl/Harninkontinent,muss nachts gewickelt werden
er trägt nachts Quengelnachtlagerungsschienen,die ab,-angelegt werden müssen
beim Windelwechsel
er muss wegen der Schienen und Reflux mehrmals umgelagert werden
er hat nächtliche Krampfanfälle,die mein Eingreifen erfordern.
Das heisst eben Grundpflege rund um die Uhr.
Das was du aufzählst haben die meisten Kinder mit Behinderungen.
Noah hat auch Hörgeräte,spricht nicht,eingeschränktes Sehen,
Stuhl-Harninkontinent,eingeschränkt durch eine Spastik,Immundefizenz,
kein gehen -stehen,muss gefüttert werden,gestörte Darmentleerung.....
benötigt regelmässig Einläufe,selbstverletzendes Verhalten

Vielleicht ist das dir eine Hilfe
lg carmen
MichaelK 29.06.2011, 13:39#9
AW: Höherstufung von II auf III

Hallo Conny,

eine Wiederholungsbegutachtung ist doch ergebnisoffen. Wenn du bis dahin warten möchtest, mußt du keinen Höherstufungsantrag stellen.
Zitat von Carmen62
Hi Conny
Die PS 3 erfordert einen hohen nächtlichen Mehraufwand in 2-3
verschiedenen Grundpflegebereichen.


@ Carmen,

darf ich mal fragen, woher du das hast?

LG Michael
Sovi103 29.06.2011, 14:47#10
AW: Höherstufung von II auf III

Hallo ihr lieben,
vielen Dank für eure schnelle Antwort.
Jetzt bin ich leider immernoch verunsichert. Also ich habe ja durch meine Tochter einen erheblichen Mehraufwand, weil ich ihr ja bei allem helfen muß. Allerdings würde ich lügen wenn ich sage ich muß über Nacht wer weiß was leisten. Ich muß ihr die Windel wechsel okay, aber ich muß nicht ständig aufstehen. Ich spreche jetzt auf das Zitat von Carmen an:
Die PS 3 erfordert einen hohen nächtlichen Mehraufwand in 2-3
verschiedenen Grundpflegebereichen.

Heißt das denn jetzt das ich es dann erst garnicht versuchen soll?
Sorry bin mal wieder etwas schwer von begriff ;-))))
Danke
Conny
Sovi103 29.06.2011, 14:50#11
AW: Höherstufung von II auf III

Ach nochwas:
Hallo Michael ;-))))
ja da hast du Recht, wollte auch warten bis eine Neubegutachtung stattfindet, aber wollte dann schon ansprechen das ich finde das sie hochgestuft werden sollte, denn ich glaub nicht das die das von allein machen oder????
Vielen Dank
Conny
MichaelK 29.06.2011, 15:31#12
AW: Höherstufung von II auf III

Hallo Conny,

ergebnisoffen heißt ja bspw., dass eine Höherstufung auf die Pflegestufe III vorzunehmen ist, wenn die Begutachtung einen dafür ausreichenden Hilfebedarf ergibt. Es wird ja nicht auf eine bestimmte Pflegestufe hin geprüft.

Klar kannst du bei der Begutachtung deutlich machen, dass du inzwischen den Hilfebedarf so einschätzt, dass die Pflegestufe III angemessen ist.

Nachts (von 22-06) reicht im Übrigen die regelmäßige Notwendigkeit von Hilfe bei einer einzigen Verrichtung vollkommen aus. Bedingung ist allerdings, dass die Hilfe aus pflegerischen Gründen nicht auf Zeitpunkte davor oder danach verschoben werden kann, ohne dass ein Defizit entsteht. Zusätzlich muß es sich (bei Kindern) um einen Mehrbedarf handeln. Deine Tochter ist aber 10, da ist jede notwendige Hilfe ein Mehrbedarf. Spielt also keine Rolle mehr.

LG Michael
Sovi103 29.06.2011, 15:57#13
AW: Höherstufung von II auf III

Hallo Michael, vielen Dank für deine schnelle HIlfe.
Du scheinst dich ja sehr gut aus zu kennen. Welche genauen Vorraussetzungen müssen wir denn für die Pflegestufe 3 erfüllen?
Lg Conny
MichaelK 29.06.2011, 16:04#14
AW: Höherstufung von II auf III

Hallo Conny,

da müßte ich jetzt 80 Seiten dazu schreiben, habe ich aber schon gemacht: http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html

LG Michael