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Höherstufung abgelehnt...: Hilfe gesucht!

McBever 02.09.2004, 21:40#1


Hy! So, jetzt habe ich das Gutachten vorliegen...einen Widerspruch brauche ich laut KK nicht einzulegen, da sie keine Rechtsbehelfsbelehrung auf den Bescheid geschrieben hatten....so habe ich wenigstens keinen Zeitdruck. Angeblich reicht es, die Zeiten zu korrigieren? Kann mir gar nicht vorstellen, daß man damit durchkommt!? Was habt Ihr für Erfahrungen? Ist doch wohl besser, man schreibt Begründungen dazu...
Tiana ist 3 Wochen vor ihrem 5. Geburtstag begutachtet worden - die haben doch hoffentlich den richtigen Zeitkorridor genommen..: Es gibt doch einen Grundbedarf, der bei Kindern, je nach Alter, abgezogen wird. Wißt Ihr, wie hoch der für 5-jährige ist?
Seufz, das ist nun das 2. Mal innerhalb 1,5 Jahren, daß der Höherstufung (von II nach III) nicht stattgegeben wurde. Letztes Jahr habe ich nichts dagegen unternommen, aber diesmal....kann nicht mehr, bin ziemlich mit Kräften am Ende und brauche das Geld, um mir auch Leute leisten zu können, die mich entlasten (bzw. um immer wieder das alte Auto, auf das wir angewiesen sind, reparieren zu lassen, grummel...):
Tiana kann noch nichts alleine, weder krabbeln, robben, essen, stehen, sprechen....wehrt aber aufgrund des Autismus alles ab. Daß das alles die Pflege erschwert, steht zwar auch brav im Protokoll, aber davon alleine passiert nix.
Sie hat keinen richtigen Schlafrhythmus und ist Anfallskind. Ich bin alleinerziehend mit ihr und einer gerade 3-Jährigen. Stehe jede Nacht mehrmals auf und fühle mich langsam wie ein Zombie ::|
Das kann doch wohl nicht sein, daß 'so ein' Kind im Vergleich zu einem gesunden 5-jährigen nicht in Pflegestufe 3 kommt...

...alle Tips etc. zu mir!!! Danke im Voraus!

Ciao, McB (Annette)
Anke 05.09.2004, 18:02#2
Hallo Annette
Klage weiter! gehe in Widerspruch und begründe diesen. Es würde dannnoch mal erneut eine Begutachtung durchgeführt werden, wenn es noch nicht die 2. war. War es bereits die 2. Ablehnung, dann schreibe noch einmal einen Widerspruch, dann geht dieser an die Ausschußstelle Deiner KK, es kommt kein neuer Gutachter. Diese prüfen noch mal nach Aktenlage. Wenn diese wieder ablehnen, reiche Klage ein vor dem Sozialgericht . Suche Dir aber vorher einen Anwalt für SOZIALRECHT, das ist wichtig, weil nur dieser sich wirklich Auskennt in diesem Dschungel. Beantrage bei dem Anwalt Rechtskostenbeihilfe, dann braucht Ihr nix bezahlen. Die Klage läuft dann über Deine Tochter.

Gib nicht locker, denn genau das erwartet deine KK

Anke
Vater48 05.09.2004, 19:08#3
Hallo Annette

da Du ja für Tiana die erhöte Pflegestufe II für die "Tagesversorgung" hast, gilt jetz fast nur der Nachweis der
Pflege nach 22Uhr in Nachtversorgung/Pflege.
Ich persönlich rate immer in solchen Fällen, sich fast ausschließlich nur auf die notwendigen Pflegearbeiten in den
Nachtstunden zu konzentrieren.
Es ist bestimmt bei Dir kein Problem die "Pflegeminuten" für die
Stufe III zu begründen, aber der Stellenwert der Nachtversorgung wird von den Pflegekassen überhöht Beachtung abverlangt.
Eine wie ich finde sinnvolle Seite
http://www.fachberaterfuerpflege.de/

Alles Gute für Tiana und für Euch


Vater48/Peter
Pauline 10.09.2004, 22:12#4
Hallo Annette,
kann Dir fachlich leider nicht wirklich weiterhelfen, werde aus Deinem Schreiben schon nicht ganz schlau.
Gehöre zu den wenigen Glücklichen, die ohne Antrag und überraschend Pflegestufe 3 zugesprochen bekommen haben. Kann nur vermuten, daß es tatsächlich damit zusammenhing (wie Peter schon schreibt), daß ich dem medizinischen Dienst den Verlauf der Nächte in den letzten 6 Jahren geschildert habe.Und wie Du schreibst, waren da Deine gesammelten Nächte ja wohl auch bemerkenswert.

May the force be with you
Pauline