Hy! So, jetzt habe ich das Gutachten vorliegen...einen Widerspruch brauche ich laut KK nicht einzulegen, da sie keine Rechtsbehelfsbelehrung auf den Bescheid geschrieben hatten....so habe ich wenigstens keinen Zeitdruck. Angeblich reicht es, die Zeiten zu korrigieren? Kann mir gar nicht vorstellen, daß man damit durchkommt!? Was habt Ihr für Erfahrungen? Ist doch wohl besser, man schreibt Begründungen dazu...
Tiana ist 3 Wochen vor ihrem 5. Geburtstag begutachtet worden - die haben doch hoffentlich den richtigen Zeitkorridor genommen..: Es gibt doch einen Grundbedarf, der bei Kindern, je nach Alter, abgezogen wird. Wißt Ihr, wie hoch der für 5-jährige ist?
Seufz, das ist nun das 2. Mal innerhalb 1,5 Jahren, daß der Höherstufung (von II nach III) nicht stattgegeben wurde. Letztes Jahr habe ich nichts dagegen unternommen, aber diesmal....kann nicht mehr, bin ziemlich mit Kräften am Ende und brauche das Geld, um mir auch Leute leisten zu können, die mich entlasten (bzw. um immer wieder das alte Auto, auf das wir angewiesen sind, reparieren zu lassen, grummel...):
Tiana kann noch nichts alleine, weder krabbeln, robben, essen, stehen, sprechen....wehrt aber aufgrund des Autismus alles ab. Daß das alles die Pflege erschwert, steht zwar auch brav im Protokoll, aber davon alleine passiert nix.
Sie hat keinen richtigen Schlafrhythmus und ist Anfallskind. Ich bin alleinerziehend mit ihr und einer gerade 3-Jährigen. Stehe jede Nacht mehrmals auf und fühle mich langsam wie ein Zombie ::|
Das kann doch wohl nicht sein, daß 'so ein' Kind im Vergleich zu einem gesunden 5-jährigen nicht in Pflegestufe 3 kommt...
...alle Tips etc. zu mir!!! Danke im Voraus!
Ciao, McB (Annette)
