Im Haushalt einer befreundeten Familie ist eine junge Frau als Ersatzpflegerin tätig die ALG II bezieht. Muß sie den Verdienst beim Arbeitsamt angeben? Wie viele Stunden darf sie in der Woche arbeiten?
AW: Ersatzpflege durch ALG-II-Empfänger?
Hallo supercargo,
die junge Frau muss dieses Geld - wie jede andere geldliche Zuwendung- dem Arbeitsamt melden. Ich kenne mich mit ALG II leider nicht aus und kann dir daher deine zweite Frage nicht beantworten und ob und in welcher Höhe evtl. Freibeträge beim Zuverdienst zum ALG II bestehen. Die junge Frau sollte auf jeden Fall eventuelle Werbungskosten wie Fahrtkosten die ihr entstehen nicht vergessen anzugeben.
LG, amai
