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Verhinderungspflege

Carmen1981 05.03.2008, 17:52#1
Muss jetzt nochmal ganz dumm nachfragen, wenn die uroma stundenweise auf meine tochter aufpasst, wie wird das dann verrechnet?
Bekommt man dann nur die hälfte oder gar nichts?
LG CArmen
Pauline 06.03.2008, 21:53#2
AW: Verhinderungspflege

Hi Carmen,
dank MichaelK´s Hilfe weiß ich jetzt, daß die Uroma Deiner Tochter Verwandte 3.Grades ist, also muß sie voll abrechnen können.
(Du bist verwandt 1. Grades, Deine Mutter verwandt 2. Grades, Deine Oma verwandt 3. Grades zu Deiner Tochter).
Nur Verwandte bis zum 2. Grad werden nicht voll bezahlt...
lg pauline
Carmen1981 07.03.2008, 16:54#3
AW: Verhinderungspflege

AHH ok danke erstmal:wink:
Carmen1981 08.03.2008, 10:52#4
AW: Verhinderungspflege

Hallo, wie muss ich dann das ganze mit der Krankenkasse abrechnen gibt es dafür einen bestimmten Antrag oder reicht es wenn ich nur das datum uhrzeit und unterschrift aufschreibe und bei der KK abrechne?
Und wie ist das mit dem Std. Lohn den ich nehme?
Habe die Hilfe schon über das ganze letzte Jahr in Anspruch genommen bekomme ich das dann rückwirkend zurück?
Ich weiss nicht so recht wie ich das genau aufschreiben muss..
Carmen1981 08.03.2008, 12:51#5
AW: Verhinderungspflege

schieb
PETRA1985 27.04.2009, 08:43#6
AW: Verhinderungspflege

Hallo!

Ich hab hier jetzt auch mal eine Frage!

Ich wurde gerne für eine befreundete Familien diese Verhinderungspflege übernehmen.

Kann Verhinderungspflege auch für REstaurantbesuche, Kino, Friseur,... in Anspruch genommen werden?

Und hat jemand schon Erfahrung mit dem STundensatz???

Wäre lieb, wenn von Euch antworten kommen wurden!!

Liebe Grüße Petra
amai 27.04.2009, 14:38#7
AW: Verhinderungspflege

Hallo Petra,
Zitat von PETRA1985
Hallo!

Ich hab hier jetzt auch mal eine Frage!

Ich wurde gerne für eine befreundete Familien diese Verhinderungspflege übernehmen.

Kann Verhinderungspflege auch für REstaurantbesuche, Kino, Friseur,... in Anspruch genommen werden?

Verhinderungspflege kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn man verhindert ist. Im SGB XI § 39 heisst es ""Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, [...]". Die Kasse geht der genaue Verhinderungsgrund garnichts an, auch wenn von manchen Kassen verlangt wird ein Formblatt auszufüllen wo auch nach dem Grund der Verhinderung gefragt wird. Da würde ich dann einfach immer pauschal Erholung/Verhinderung reinschreiben.
Zitat von PETRA1985
Und hat jemand schon Erfahrung mit dem STundensatz???

Den kann man frei festlegen. Ich zahle je nach Qualifikation und Aufwand zwischen 6 und 10 Euro die Stunde, meist 8 Euro.

LG, amai
amai 27.04.2009, 14:47#8
AW: Verhinderungspflege

Hallo Carmen,
Zitat von Carmen1981
Hallo, wie muss ich dann das ganze mit der Krankenkasse abrechnen gibt es dafür einen bestimmten Antrag oder reicht es wenn ich nur das datum uhrzeit und unterschrift aufschreibe und bei der KK abrechne?
Und wie ist das mit dem Std. Lohn den ich nehme?
Habe die Hilfe schon über das ganze letzte Jahr in Anspruch genommen bekomme ich das dann rückwirkend zurück?
Ich weiss nicht so recht wie ich das genau aufschreiben muss..

Es gibt von einigen Kassen Formblätter und Anträge, beides ist aber entbehrlich.
Im Gemeinsamen Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften vom 01.07.2008, http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf findest du folgendes:
auf Seite 132:
"Die Ersatzpflege kann zum einen durch eine nicht erwerbsmäßig pflegende
Person (z. B. Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn, Bekannte) und zum anderen durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI (z. B. ambulante Pflegedienste, Familienentlastende Dienste) sowie andere nicht zugelassene Dienste, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit die Ersatzpflege durchführen (z. B. Dorfhelfer-/innen, Betriebshilfsdienste), erbracht werden"

"Bei stundenweiser Leistungserbringung ist auch ein Abruf möglich. In
diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag
von 1.470 EUR (ab 1. Januar 2010 1.510 EUR, ab 1. Januar 2012 1.550 EUR).
Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht
wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im
Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der
Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt."

Seite 134:
"(2) Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus
beantragt wird."

auf Seite 143:
"3.5 Ersatzpflege durch entfernte Verwandte/Verschwägerte (ab dem dritten
Grad) oder durch Nachbarn/Bekannte

Wird die Ersatzpflege durch entfernte Verwandte/Verschwägerte (ab dem
dritten Grad) oder durch eine Person aus der Nachbarschaft geleistet,
erfolgt keine Beschränkung der Kostenerstattung auf den Betrag des
Pflegegeldes. Vielmehr kann der Höchstbetrag von
1.470 EUR (ab 1. Januar 2010 1.510 EUR, ab 1. Januar 2012 1.550 EUR)
ausgeschöpft werden, wenn entsprechende Aufwendungen für die Ersatzpflege
nachgewiesen sind.
Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen gelten als nachgewiesen, wenn
sie durch eine entsprechende Quittung o. ä. belegt sind. Im Übrigen muss
es sich bei diesen Ersatzpflegepersonen nicht um einschlägig vorgebildete
Pflegekräfte handeln."

Also ich nehme ausschliesslich die stundenweise Verhinderungspflege in
Anspruch und liste die monatlichen Termine und Stunden genau auf mit
Datum, Stunden, Stundensatz, Gesamtsumme, Name der Person die die Pflege
übernommen hat und lasse mir das mit Unterschrift von dieser quittieren.
Dies reiche ich dann ein bei der Pflegekasse .

LG, amai