AW: Verhinderungspflege
Hallo Carmen,
Zitat von Carmen1981
Hallo, wie muss ich dann das ganze mit der Krankenkasse abrechnen gibt es dafür einen bestimmten Antrag oder reicht es wenn ich nur das datum uhrzeit und unterschrift aufschreibe und bei der KK abrechne?
Und wie ist das mit dem Std. Lohn den ich nehme?
Habe die Hilfe schon über das ganze letzte Jahr in Anspruch genommen bekomme ich das dann rückwirkend zurück?
Ich weiss nicht so recht wie ich das genau aufschreiben muss..
Es gibt von einigen Kassen Formblätter und Anträge, beides ist aber entbehrlich.
Im Gemeinsamen Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften vom 01.07.2008,
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/GR_ohne_20Anlagen_2008-07-15_1_.pdf findest du folgendes:
auf Seite 132:
"Die Ersatzpflege kann zum einen durch eine nicht erwerbsmäßig pflegende
Person (z. B. Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn, Bekannte) und zum anderen durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI (z. B. ambulante Pflegedienste, Familienentlastende Dienste) sowie andere nicht zugelassene Dienste, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit die Ersatzpflege durchführen (z. B. Dorfhelfer-/innen, Betriebshilfsdienste), erbracht werden"
"Bei stundenweiser Leistungserbringung ist auch ein Abruf möglich. In
diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag
von 1.470 EUR (ab 1. Januar 2010 1.510 EUR, ab 1. Januar 2012 1.550 EUR).
Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht
wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im
Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der
Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt."
Seite 134:
"(2) Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus
beantragt wird."
auf Seite 143:
"3.5 Ersatzpflege durch entfernte Verwandte/Verschwägerte (ab dem dritten
Grad) oder durch Nachbarn/Bekannte
Wird die Ersatzpflege durch entfernte Verwandte/Verschwägerte (ab dem
dritten Grad) oder durch eine Person aus der Nachbarschaft geleistet,
erfolgt keine Beschränkung der Kostenerstattung auf den Betrag des
Pflegegeldes. Vielmehr kann der Höchstbetrag von
1.470 EUR (ab 1. Januar 2010 1.510 EUR, ab 1. Januar 2012 1.550 EUR)
ausgeschöpft werden, wenn entsprechende Aufwendungen für die Ersatzpflege
nachgewiesen sind.
Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen gelten als nachgewiesen, wenn
sie durch eine entsprechende Quittung o. ä. belegt sind. Im Übrigen muss
es sich bei diesen Ersatzpflegepersonen nicht um einschlägig vorgebildete
Pflegekräfte handeln."
Also ich nehme ausschliesslich die stundenweise Verhinderungspflege in
Anspruch und liste die monatlichen Termine und Stunden genau auf mit
Datum, Stunden, Stundensatz, Gesamtsumme, Name der Person die die Pflege
übernommen hat und lasse mir das mit Unterschrift von dieser quittieren.
Dies reiche ich dann ein bei der Pflegekasse .
LG, amai