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Pflegstufe II statt III -> Musterrechnung

Holger 18.02.2008, 12:05#1
Hallo zusammen,

heute frag ich mal wieder euch Profis da draußen ;-)

Bin gerade dabei mal auszurechnen, welche Nachteilsausgleiche jemandem FEHLEN, der statt in Pflegestufe III in Stufe II eingestuft wird. Dabei gehe ich von einem behinderten Kind (das GdB 100, aber nicht Merkzeichen H oder Bl hat) aus, das zu Hause gepflegt wird. Da würden sich meiner Rechnung nach summieren pro Monat:

Pflegegeld Differenz: 255 Euro
Rentenversicherungsbeitrag Differenz: 130 Euro

Hinzu käme jährlich bei der Steuer für Pflegestufe III

Erhöhung Pauschbetrag von 1420 auf 3700 Euro
Pflegepauschbetrag: 924 Euro

Nun meine Frage: Ist das realistisch? Habe ich was vergessen?

Vielen Dank für eine kurze Info von meinen Experten!! :-)

Liebe Grüße,
Holger
MichaelK 18.02.2008, 13:44#2
AW: Pflegstufe II statt III -> Musterrechnung

Hallo Holger,

du machst ja interessante Rechnungen. Fällt mir auf die Schnelle auch nix mehr ein.

LG Michael
Carmen62 18.02.2008, 14:38#3
AW: Pflegstufe II statt III -> Musterrechnung

Hallo Holger
Hm:kopfkratz:verstehe das auch irgendwie nicht
LG Carmen
Holger 18.02.2008, 15:46#4
AW: Pflegstufe II statt III -> Musterrechnung

Hi ihr beiden,

es geht mir nur darum, mal auszurechnen, welcher Nachteilsausgleich Eltern fehlt, wenn sie z.B.
  • durch ein falsches Gutachten vom MDK oder
  • weil sie nicht mitbekommen haben, dass sich die Bezugszeiten zum 01.08.06 geändert haben und sie eigentlich höher eingestuft würden oder
  • sonst was...
zu niedrig eingestuft wurden.

Somit wären wir dann in einem Jahr bei einer Differenz von 4.620 Euro (OHNE die Pauschbeträge), die sich die Pflegekasse spart. Das wäre mehr als ein Hartz-IV-Regelsatz für ein Jahr.... :wow:

LG
Holger