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Verhinderungspflege/Freunde?

Gast 14.06.2004, 17:09#1
Ich hab gehört das sollte die Verhinderungspflege von eine übernommen werden der keine Pflegerische Ausbildung hat das sie dann nur die 205€ (Stufe 1) für die Pflege bekommen, ist es richtig so?
Danke!
Gibby
Gast 14.06.2004, 18:21#2
Hallo Gibby,

das Pflegegeld wir um den Teil, der für die Verhinderungspflege gebraucht wird gekürzt (vereinfacht ausgedrückt!). Allerdings wird es NICHT gekürzt, wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise und an nicht aufeinanderfolgenden Tagen genommen wird. Beispiel: Montag 7 Stunden und Mittwoch 7 Stunden: Es wird das volle Pflegegeld und zusätzlich Verhinderungspflege gezahlt. Es müssen weniger als 8 Stunden am Tag sein...

Schöne Grüsse
Harald
Anke 15.06.2004, 23:51#3
hallo Gibby

Wenn Freunde und Bekannte Dein Kind pflegen, dann kannst Du Verhinderungspflege bis zu 1431€/Jahr (28 Tage ) in Anspruch nehmen.

Pflegen Verwandte 1. und 2.Grades, Geschwister, tanten, Onkels, Oma Opa...dann kannst Du nur diese 205 € die Du in Form von Pflegestufe 1 bekommst, als Entschädigung weiter reichen.

Zur ersteren variante und ich denke, dass war deine Frage...Wenn eine Freundin, Dein Kind pflegt..schreibst Du das auf. Machst mit ihr einen Stundenpreis aus und stellst diese dann bei deiner KK im Zuge der Verhinderungspflege in Rechnung.
Das kannst DU machen, oder aber auch die Freundin, die pflegt.

Zuerst aber stellst Du einen Antrag auf Verhinderungspflege, ganz formlos bei deiner KK. ich bekam dazu dann einen Bogen zum ausfüllen..da muss dann Name und Adresse der pflegenden rein. Dann erstelle ich auf einem externen Blatt eine Rechnung. Bsp.

23.5.04 50€ lasse meine Freundin unterschreiben

Ich rechne nun aller halbes jahr ab...das zähle ich dann auf...
Hinter jeden tag wo ich pflegen liess, lasse ich unterschreiben. Ist es mehr als 7 Stunden, wird dir ein kleiner betrag vom Pflegegeld abgezogen. Wenn du also mal ein Wochenende komplett pflegen lässt...

Da ich das Geld/Aufwandsentschädigung an dem Tag gebe, wo sie gepflegt hat, gehe ich praktisch in Vorkasse...drum steht unter meiner Abrechnung immer, dass sie das geld bitte auf mein Konto überweisen sollen, da das geld bereits ausgezahlt wurde. Klappte bisher tadellos.

Wenn Du Fragen hast, frag ruhig.

Gruß Anke
Anke 15.06.2004, 23:53#4
Ups, immer wieder das gleiche, ich lerne es nie...bei dem zahlenwirrwar stand ein Eurozeichen...dies wird hier leider nicht umgesetzt. bei dem beispiel müsste 50 Euro stehen
Gast 24.06.2004, 13:48#5
Hallo Anke/Harold,
wenn ich es richtig verstanden haben kann ich das "babysitten" Geld sozusagen die ich die Freundin bezahlt haben von der Verhinderungspflege wiederbekommen??? Ich versuch einmal wochentlich was für mich zu machen 4-5 Stunden, (habe 3 behinderte Kinder hier zu hause und brauche diese zeit dringend :-))
Mir ist von meine KK gesagt worden das die es nur in volle höhe ausschopfen kann wenn ich mir ein profi holen werde, was nach Anke´s aussage gar nicht stimmt oder?
Vielen Dank für Eure Mühe!
LG
Gibby
Gast 24.06.2004, 14:26#6
Hallo Gibby,

noe die Kasse lügt muss man hier klar sagen. Lass dich nicht von denen ärgern und gib es ihnen schriftlich. Dann klappts schon ;-)

Grüsse
Harald
amai 25.06.2004, 03:41#7
Hallo Gibby,
es gibt Kassen die beziehen sich auf ein bestimmtes Urteil.
Allerdings ist das sehr unglücklich ausgedrückt und läuft dem sinn und dem willen des Gesunheitsministeriums zuwider.

Ich darf dich auf folgenden Link verweisen da findest du alles genau geschildert und auch wie du bei der Kasse argumentieren solltest falls die sich wirklich auf dieses besagte Urteil beziehen.

http://www.bvkm.de/0-10/recht,aktuelle_urteile,pflegeversicherung.html

Lasse dich nicht einschüchtern und viel Erfolg.

LG, amai
Gast 10.07.2004, 17:42#8
Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich von jedem übernommen werden, allerdings sollte er nicht mit der zu pflegenden Person verwandt sein, das gibt Schwierigkeiten. Ansonsten, wir haben eine Betreuerin über eine Annonce gefunden, erstattet die Krankenkasse meist an die Betreuerin. Ich kenne aber auch Fälle, in denen sie direkt an die Eltern erstattet und die das Geld an die Betreuerin zahlen. Ich kann nur den Rat geben, hartnäckig bei der Krankenkasse zu bleiben!!!
Gast 11.10.2004, 01:46#9
hallo harald

wie ist das mit den sieben stunden gemeint
dürfen die täglich nicht überschritten werden oder sind die 7 stunden für nur eine woche gedacht

mfg wolli