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Verhinderungspflege stundenweise

Pebru 27.10.2003, 13:24#1
Hallo,
habe immer stundenweise Verhinderungspflege beantragt.
Da diese Verhinderungspflege von Verwandten ausgeführt wurde, gab es nur den Betrag in Höhe des Pflegegeldes. PFlegegeld wurde nicht gekürzt , solange 8 STd nicht überschritten wurden und die Verhinderungspflege nicht an aufeinander folgenden Tagen druchgeführt wurde.
Wenn ich diese stundenweise Verhinderungspflege jetzt aber durch eine Nachbarin ausführen lassen, müsste die Kasse doch den Höchstbetrag zahlen, ohne das Pflegegeld zu kürzen.
Kennt sich jemand genau aus ? Unsere Tochter hat Pflegestufe 3.
Schnecke 29.10.2003, 13:56#2
Hallo Pebru,

Es stehen Dir im Jahr 1432 € als Verhinderungspflege zu. Dabei wird Dir nicht das Pflegegeld gekürzt. Ich glaube man darf aber nicht über 8 Stunden kommen, aber das mit den aufeinander folgenden Tagen ist mir neu. Wir haben z.b. in den Ferien ( Montags-Freitags ) die Stundenweise Verhinderungspflege gehabt. Wenn Ihr aber doch mal über 8 Stunden kommen solltet , warum teilt Ihr die Stunden dann nicht so pro forma ( für die Krankenkasse ) auf mehrere Tage auf .
Hoffe Dir ein bißchen geholfen zu haben.
Ach bevor ich es vergesse , dann gibt es noch eine Pflegeleistungsergänzung von 460 € wenn der Betrag von 1432 € aufgebraucht ist . Diesen Betrag gibt es bei geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen. Allerdings wird er nicht Bar ausgezahlt sondern ist zweckgebunden einzusetzen. Wie z.b. bei Pflegediensten oder anderen anerkannten Betreuungsdiensten. Diese Leistung mußt Du allerdings erst bei Deiner Krankenkasse beantragen da wie oben schon geschrieben nicht jeder diese Leistung erhält.

Lieben Gruß
Schnecke