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Widerspruch oder nicht ??

Patricia 07.12.2007, 21:17#1
Hallo zusammen !

Wir haben für unseren Sohn (2,5 Jahre) die Pflegestufe 1 erhalten. Habe nun heute das Gutachten erhalten. Zeitaufwand für Grundpflege: 111 Minuten
für Hauswirtschaft: 45 Minuten.

Nun habe ich einen Fehler entdeckt: Bei den aufgelisteten Arztterminen wurde ein Arzt mit 1 Besuch/Jahr angegeben. Zum Zeitpunkt des Gutachtertermines waren wir aber schon 6 mal dort. (MDK liegt Liste über sämtliche Fahrten zu allen Ärzten vor!) Auch wurde die Wartezeit mit 15-30 Minuten anstatt mit 30-60 Minuten angegeben.

Muß ich da Widerspruch einlegen, auch, wenn es vielleicht nur eine Änderung der Form halber ist, oder soll ich es auf sich beruhen lassen? Wenn kein Widerspruch, sollte ich dann vielleicht trotzdem schriftlich auf den Fehler aufmerksam machen? :unsicher:

Ausserdem wurde unter Punkt 4 "Pflegebedürftigkeit" bei ganz vielen Punkten "K für keine Unterstützung" angekreuzt. Der MDK erklärte beim Gutachtertermin, daß viele Punkte nicht eingerechnet werden, weil auch gesund entwickelte Kinder in vielen Bereichen in diesem Alter noch Hilfe benötigen. Ich vermute, das betrifft diese ganzen "K-Punkte". Muß ich trotzdem mitteilen, daß in diesen ganzen Bereichen die "volle Übernahme" nötig ist?

Fragen über Fragen.......kann hier jemand einen Tip geben? Wäre nett.

Lieben Gruß - Patricia
MichaelK 07.12.2007, 21:40#2
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Patricia,

Was steht denn in dem Gutachten unter Mobilität - Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung?

Ihr seit ja bloß 9 Minuten von der Pflegestufe II entfernt. Da mußt du schon nochmal genau hingucken.

Das "K" für kein Hilfebedarf ist eigentlich nicht korrekt. Da aber bei Kindern nur der Mehrbedarf angegeben wird, wäre es sachlich richtig, vorausgesetzt natürlich, dass auch wirklich kein Mehrbedarf gegeben ist.

Das kannst du überprüfen, indem du dir die Hilfebedarfe für gesunde Kinder ansiehst und mit dem Bedarf deines Kindes vergleichst.

LG Michael
Patricia 08.12.2007, 12:35#3
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Michael,

unter Mobilität steht "K" bei folgenden Punkten:
- Aufstehen/Zu-Bett-Gehen
- Umlagern
- Ankleiden Ober/Unterkörper
- Entkleiden """"
- Stehen
- Treppensteigen

"V" steht bei
- Ankleiden gesamt
- Entkleiden gesamt
- Gehen
- Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung

Zeitbedarf Mobilität gesamt: 23 Minuten

Zum Treppensteigen wurde mir gesagt, daß 2,5-jährige zwar meist die Treppe allein hoch- und runtergehen, man sie aber begleiten muß. Daher kein Mehraufwand. Ich trage meinen Sohn.
Auch beim wickeln wurde argumentiert, daß Kinder in dem Alter meist noch gewickelt werden. Ein Mehraufwand wurde trotz Spastik in den Beinen nicht anerkannt.

Bist Du derjenige, der diese Anleitung zum Pflegegeld erstellt hat ? Wenn ja, vielen Dank, das hat mir sehr geholfen, und Hut ab vor soviel Engagement.

Also, was meinst Du, mache ich nun ?

Bekomme ich aufgrund der o.g. Angaben die fehlenden neun Minuten zusammen?

Lieben Gruß - Patricia
MichaelK 08.12.2007, 14:00#4
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Patricia,

ob du die 9 Minuten zusammenbekommst, kann ich dir so nicht sagen. Treppensteigen wird nur innerhalb der Wohnung berücksichtigt, wenn es notwendig ist, um z.B. ins Bad zu kommen oder ins Kinderzimmer usw.
Wenn das bei euch zutreffen sollte, dann kommt es auf den genauen Zeitbedarf dafür an, der durchschnittlich pro Tag anfällt. Alles, was über 5 Minuten bei einem 2 1/2 jährigen Kind liegt, muß als Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Es ist auch richtig, dass 2 bis 3jährige Kinder beim Wickeln einen relativ hohen Hilfebedarf haben. Mußt du aber krankheitsbedingt öfter als normal wickeln oder es sind spezielle Technicken zur Darm und Blasenentleerung nötig, dann entsteht dadurch auch schon ein Mehrbedarf, auch, wenn dein Kind zum Beispiel Schienen an den Beinen tragen muß und diese jeweils an und abgelegt werden müssen, brauchst du mehr Zeit, als bei einem gesunden Kind.
In der Pflegegeldfibel stehen ja in den großen Tabellen im Anhang die Hilfebedarfe gesunder Kinder genau nach Alter. Überprüfe damit bei jeder Verrichtung, ob der Mehrbedarf deines Kindes in dem Gutachten ausreichend berücksichtigt wurde, wenn nicht, dann lege Widerspruch ein und begründe es mit genau diesen Feststellungen. Mehrbedarfe sollten grundsätzlich auch nachvollziehbar erläutert werden.

LG Michael
Patricia 08.12.2007, 14:50#5
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Michael,

vielen Dank für die prompte Antwort. Ich denke eher, daß die falsch gemachten Angaben bzgl. des Arztbesuches Auswirkung auf die Gesamtzeit bzw. Pflegestufe haben könnte. Keine Ahnung, auf wieviel Zeit ich da mehr komme, wenn das korrekt berücksichtigt wird.
Aber auch um das zu klären muß ich Widerspruch einlegen, oder?

Lieben Gruß - Patricia
MichaelK 08.12.2007, 16:02#6
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Patricia,

deshalb hatte ich ja u.a. gefragt, was dort in dem Gutachten zu "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" angegeben wurde.
Dort zählt ja die Begleitung und die Wartezeit zu ärztlich verordneten Therapien und Arztbesuchen in Zusammenhang mit der Behinderung.

Voraussetzung:

auf Sicht von 6 Monaten bleibt dieser Hilfebedarf etwa gleich.
im Durchschnitt von 6 Monaten fallen wöchentlich überhaupt berücksichtigungsfähige Maßnahmen an.

Wenn du mal eine entsprechende Aufstellung hier herschreibst, könnte ich dir das ausrechnen.

LG Michael
Patricia 08.12.2007, 17:35#7
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Michael,

soll ich die Aufstellung mal direkt an Dich schicken? Du meinst damit welcher Arzt wie oft im Jahr, Termindauer, Fahrtzeit, oder?

Noch eine kurze Frage (je länger man sich damit befasst, desto mehr Fragen): Wo müsste ich denn die wöchentliche Physiotherapie finden im Gutachten ?
(1x/Woche, Dauer: 40 Minuten, einfache Fahrt: 10 Min.)
Die finde ich nirgends.:kopfkratz:

LG - Patricia
MichaelK 09.12.2007, 20:17#8
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Patricia,

also die Krankengymnastik müßte im Punkt 1.2. des Gutachtens "verordnete Heilmittel" angegeben sein und die Warte und Fahrzeit findet sich als Hilfebedarf bei der Verrichtung "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" Dort werden alle Bedarfe im Zusammenhang mit berücksichtigungsfähigen außerhäuslichen Aktivitäten zusammengefasst.

LG Michael
vm0199 10.12.2007, 17:27#9
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Patricia,

hast du ein detailliertes Pflegetagebuch für mehrere Tage (mind. 14 Tage) angelegt? Dort könntest du auch alle externe Tätigkeiten und die benötigte Zeiten ausführlich auflisten und die gesamte Zeit zusammen rechnen.

Ich würde an deiner Stelle ein Widespruch legen, wenn alle externe Zeiten nicht berücksichtigt worden sind.

Ein ziemlich gutes Pflegetagebuch findest du unter:
http://www.felicitas-pflege.de/?ziel=vorlagen

Viel Glück
Peter
Patricia 10.12.2007, 19:35#10
AW: Widerspruch oder nicht ??

Hallo Peter,

ja, ich habe ein sehr detailliertes Pflegetagebuch geführt und dieses mit mehreren Anlagen, was z.B. Arzt- oder Therapietermine etc.betrifft, ausgehändigt.

Trotzdem Danke für den Tip.

Lieben Gruß - Patricia