Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problem. Heute kam das Pflegegutachten nach Pflegebegutachtung am 5.11 - Ablehnung der Pflegestufe I.
Mein Sohn, 14 Jahre alt, geistig behindert (ohne genaue Diagnose) hatte diese Pflegestufe seit 06.2003. In 2003 war der Erstantrag und wurde mit 70 min in der Grundpflege in Pflegestufe I eingestuft.
Heute benötige ich nach Gutachten nur noch 24 minuten Grundpflege und 0 min hauswirtschlicher Aufwand.
Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz wurde jedoch auch weiterhin festgestellt.
Im Gutachten selber wird fast nur "Beaufsichtigung" angegeben - aber keiner lei Unterstüzung oder gar Teilübernahme.
ABer das stimmt so nicht. Ich sabbel mir fransen an die Lippen, damit der überhaupt die Zähne putzt und dann muss ich immer noch betonen das man "oben" - "unten" "hinten" "vorne" - "rechts" und "links" putzen muss. Mit dem waschen und ist es das selbe. Er geht gerne BAden - keine Frage. Aber eigentlich geht er nicht mit dem Ziel der Körperreinigung dort hin - sondern zum plantschen. das er tatsächlich sauber aus der Wanne kommt - mit gewaschenen Haaren - bedarf des ständigen redens und anwesend sein. Und beim Haare waschen muss ich auch hand anlegen um es gelingen zu lassen.
Ich sag es frei raus. ich fühle mich sehr ungerecht behandelt.
Wie kann ich jetzt vorgehen? Gut ich lege widerspruch ein. Füge für zwei/drei Tage Pflegetagebuch bei.
Und dann? Neue Begutachtung?
Viele Dinge des täglichen Ablaufs sind überhaupt nicht bedacht worden. Die Gutachterin schreibt, das er seine Adresse benennen kann, sein geburtsdatum, sein Schuljahr. Aber das kann er doch nur, weil ich es mit ihm geübt habe. Er weiß nicht, wie die Straße eine Ecke weiter heißt. Er weiß das er im April geboren ist. Aber wenn man zum April 4. Monat sagt, dann kann er das nicht verbinden. er weiß dass er die siebte klasse besucht. Na und - nächstes Jahr ist es die 8. Klasse. Sie attestiert ihm dadurch aber eine Orientierung. Die ist bei weitem nicht zu sehen.
Oh mann ich schreib mich in rage. Und genau davor habe ich Angst. Wo bekomme ich einen sachlich begründeten Widerspruch formuliert. Ohne meine gesamten Emotionen.
Liebe Grüße
Ute
AW: Pflegestufe abgelehnt
HALLO
hat dein Sohn auch ein SBA;das beinflusst sich schon gegenseitig,
wenn ihr z.b 80% G -B-H habt,wäre es nicht nachvollziehbar,das ihm
keine Pflegestufe mehr zusteht
.Wenn ihr einen SBA habt ,hast du die
schriftlichen Stellungsnahmen der Ärzte,die darfst du ja anfordern,wie halt auch das Gutachten vom MDK.
Ich habe auch Einspruch beim Versorgungsamt und Pflegekasse gestellt,
warm anziehen musst du dich schon,du musst gut argumentieren können,wenn nötig ,nehme dir einen Anwalt,auf Dauer zahlt sich das aus,das ist ja sicherlich nicht dein letzter Kampf
LG CarmenAW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Carmen,
ja - mein sohn hat einen Behindertenausweis mit genau den Merkmalen, die du aufgeführt hast. 80 % G - B - H. Und genau eine Woche bevor die Gutachterin kam, kam vom Versorgungsamt der Bescheid, dass dieser Ausweis jetzt für fünf weitere jahre verlängert wurde.
Ich hatte damit eigentlich auch gedacht, dass jetzt alles gegessen ist. Aber weit gefehlt.
Grüße
Ute
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo
Na dann erst recht Einspruch,vielleicht solltest du dir doch jemanden
ins Boot holen,ich habe auch einen Anwalt eingeschaltet,das symbolisiert
das du es ernst meinst und du dich mit Recht falsch beurteilt fühlst.
Bisher hat immer alles mit dem Anwalt funktioniert,man muss halt den
richtigen finden
LG CarmenAW: Pflegestufe abgelehnt
Danke Carmen,
heute gehe ich erstmal früh ins bett - morgen geh ich das dann an. Einige "Drähte" hab ich heute schon bewegt. Ich arbeite bei der Kirche. Dadurch habe ich sozusagen Zugriff auf die Diakonie mit ihren Fachleuten. Die Behindertenbeauftragte der STadt Oberhausen ist Mutter einer Kindergartenfreundin meines Sohnes. Die hat mir ihre Hilfe auch schon signalisiert. ICh bin seit eh und je Mitglied der Lebenshilfe und auch dort wird man mir zur Seite stehen und mein Schwager ist Anwalt. Er wird mir als letzte Möglichkeit sicherlich einen guten Kollegen empfehlen können.
Aber sauer bin ich trotzdem. So kurz vor Weihnachten brauchte ihc das eigentlich nicht.
Liebe Grüße
Ute
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Ute,
ich bin gestern beim Stöbern im Netz zufällig auf diese Seite geraten und habe deine Nachricht gelesen.
Um eine neue Begutachtung wirst du nicht herumkommen, das ist so vorgeschrieben. Es ist sehr hilfreich, wenn du bei der Widerspruchsbegutachtung genau sagen kannst, wo deiner Meinung nach nicht genügend Zeitaufwand berücksichtigt wurde. Da du schreibst, es wurde nur Beaufsichtigung berücksichtigt, nehme ich an, du hast das Gutachten vorliegen.
Nach deinen Schilderungen ist Beaufsichtigung allein nicht ausreichen, das "Sabbeln" ist als Anleitung zu betrachten. (nebenbei bemerkt - eine aktivierende Pflege mit Anleitung und Beaufsichtigun kann durchaus länger dauern als eine Pflege, die in voller Übernahme durchgeführt wird.) Ist das Ergebnis der Bemühungen deines Sohnes durch deine Anleitung hygienisch ausreichen? Wenn nicht, dann musst du sicher nachhelfen (z. b. Zähne nachputzen oder - wie du beschreibst - Hilfe beim Haare waschen). Das wäre dann teilweise Übernahme.
Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass der im Schwerbeschädigtenausweis festgestellte GdB inklusive der gewährten Zeichen etwas mit der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu tun hat. Der Gutachter wird ihn als Fremdbefund dokumentieren, bei der Beurteilung des Hilfebedarfs ist er jedoch nicht von Bedeutung. Hilfreich ist es jedoch, den Bescheid des Versorgungsamtes, auf dem die berücksichtigten Behinderungen aufgeführt sind, bei der Begutachtung vorzulegen.
Welche Schule besucht dein Sohn? Werden dort Entwicklungsberichte geschrieben? Oder die Beurteilung auf dem letzten Zeugnis? Auch diese können bei der Beurteilung des Hilfebedarfs zur Entscheidung herangezogen werden. Bist du mit deinem Sohn in einem SPZ in Behandlung? Der letzte Befundbericht sollte mit vorgelegt werden.
Ein Pflegetagebuch zu führen ist sicher sinnvoll, aber achte darauf, das die Zeiten nachvollziehbar sind. Wenn die Zeiten utopisch hoch angesetzt sind, verliert so ein tagebuch schnell seine Glaubwürdigkeit (z. B. 5 min. für Haare kämmen oder 20 min für mundgerechte Vorbereitung der Mahlzeiten). Gerade bei Anleitun und Beaufsichtigung ist es wichtig, zu beschreiben, wie diese statttfinden!. Von der Tür aus zu rufen: "Putz dir endlich die Zähne!" ist kein berücksichtigungsfähiger Hilfebedarf, neben dem Kind stehen bleiben zu müssen, weil es sonst aufhört mit putzen oder anfängt, mit dem Wasser zu spielen und das Bad zu überschwemmen, schon. Also - ganz wichtig: während der Begutachung keine allgemeinen Sachen aufführen wie: ich kann ihn nicht allein lassen, muss ständig aufpassen (Allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung - nicht berücksichtigungsfähig!)
0 Minuten hauswirtschaftlicher Hilfebedarf kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Ein gesundes 14-jähriger Jugendlicher kann durchaus eigenverantwortlich zur Mithilfe im haushalt herangezogen werden. Das dürfte bei deinem Sohn - so wie du ihn schilderst, nicht der Fall sein. Aber hauswirtschaftliche Hilfeleistungen könntest du 24 Stunden am Tag erbringen müssen - das wäre immer noch keine Pflegestufe.
Nun noch kurz zum Schluss_ - der Gutachter, der zur Begutachtung kommt, kommt nicht als "Feind" - und er ist auch nicht herz- und gefühllos! Aber er muss sich an Gesetz und Richtlinien halten. Das Pflegegesetz sichert nun einmal nur einen Grundbedarf im engsten Rahmen und nur bei der Pflege ab und berücksichtigt bei weitem nicht den tatsächlich bestehenden Mehraufwand, den Familien mit behinderten Kindern haben.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen und Deine (durchaus verständliche) erste Wut ein bisschen mindern.
Liebe Grüße
Agnes
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Agnes:wink:
Deinen Ausführungen zugrunde,hat SBA und Pflegestufe nichts miteinander
zu tun,das sehe ich anders.Als mein Gutachter da war,wurde bedauert ,das
der SBA nicht vorliegt.Ich habe auch gesagt,das der SBA nichts mit der Pflegestufe zu tun hat,daraufhin hat der Gutachter nur gelächelt.
Die Eltern ,die ich kenne,haben einen negativen oder unzureichenden
Pflegegeldbescheid erhalten,sie alle hatten kein SBA zur Vorlage.
Genauso beeinflusst es sich gegenseitig ,wenn du das Gutachten des MDK
beim Versorgungsamt vorlegst,ich wurde auch hier auf den Pflegegeldbescheid
hingewiesen,der lag mir aber noch nicht vor.Jetzt habe ich ihn nachgereicht,wenn sich jetzt was im SBA ändert,beeinflusst sich das doch gegenseitig.Wenn ich 100% im SBA habe ,bekomme ich deswegen nicht automatisch PS 3,das versteht sich ja von selbst
Um es auf den Punkt zu bringen,es ist auf jedenfall positiv,wenn es zum Antrag mit vorliegt
Lieber zu viel ,als zu wenig
Im Fall von Ute,80% G-B-H;da ist es sehr unwahrscheinlich,das ihrem Sohn keine Pflegestufe zusteht,das steht ja schon im Widerspruch,oder sehe ich da was verkehrt.
Ich kenne kein Kind mit 80%;das nicht wenigstens
PS 1 zusteht.In diesem Zusammenhang würde ich auch in den Widerspruch gehen
LG CarmenAW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Carmen,
Es gibt nirgendwo in den Richtlinien einen Verweis auf die notwendige Berücksichtigung des Schwerbeschädigtenausweises. Aber die Fremdbefunde müssen aufgeführt und berücksichtigt werden. Und hier gehört der Schwerbeschädigtenausweis hin. Wenn der grüne Ausweis allein vorliegt, sagt das nicht all zuviel über den notwendigen Pflegeaufwand aus. Aus der Aufführung in dem Bescheid des Versorgungsamtes kann man aber die berücksichtigten Behinderungen entnehmen. Das die Vorlage dieses Bescheides hilfreich ist, habe ich ja geschrieben. Denn aus diesen aufgeführten Diagnosen kann der Hilfebedarf begründet werden, nicht aus dem Grad der Behinderung oder den bewilligten Zeichen. Ich kenne genügend Personen, die einen GdB 100 und zusätzliche Zeichen haben und nicht erheblich pflegebedürftig sind.
Wie sich Pflegegutachten und Schwerbeschädigtenausweis im umgekehrten Fall beeinflussen, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist mir bekannt, dass das Pflegegutachten zur Beurteilung des GdB herangezogen wird. Schließlich werden im Pflegegutachten die Fähigkeitsstörungen sehr detailliert beschrieben.
Mit der Bemerkung - besser zuviel als zu wenig vorlegen - hast du natürlich absolut Recht.
Ich wünsche einen schönen Abend.
Liebe Grüße - Agnes
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Agnes[Bild: www.smilies.4-user.de]
Du kennst viele mit 100% ;ohne erheblich pflegebedürftig zu sein.Kommst du aus dem Pflegebereich?Oder bist du anderweitig beruflich
tätig,dass du dich damit auskennst?
Meine Stiefmutter und Stiefschwester sind im Pflegebereich tätig,daher
meine Bezugsquellen,die meinten auch ,ab 80% ist von einer erheblichen
Pflegebedürftigkeit auszugehen.
Ich selber kenne 1 Person ,die auch eine Ablehnung erhalten hat,die hat allerdings auch nur" 70 % "ohne Merkzeichen;sie befindet sich im Widerspruch.
Gibt es dafür einen Paragraphen,ich lerne gerne dazu
Letzendlich hat so ein SBA keinen Nutzen,Steuerermässigungen kann ich nicht geltend machen ,da ich wegen meinem Sohn nicht arbeiten kann.Behindertenparkplatz brauch ich nicht,da ich mir kein Auto leisten kann,
bleibt halt das kostenlose Fahren im Nahverkehr,dafür brauchst du aber das B im Ausweis.Die Fahrten kann ich aber kaum nutzen,da mein Sohn in der U-Bahn oder im Bus Panik bekommt
Hätte ich nicht das B im SBA ,könnte ich mir den Ausweis an die Wand hängen
Einst ist einem gewiss,man durchschaut den Paragraphendschungel immer besser
Agnes [Bild: www.smilies.4-user.de],dir ebenfalls einen schönen Abend,gruss CarmenAW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Carmen,
ich denke, Agnes hat das schon richtig beschrieben. Es steht nirgendwo im SGB 11 oder in den Richtlinien für die Gutachter, dass die Angaben im SBA für die Feststellung einer Stufe der Pflegebedürftigkeit von direktem Belang sind. Insofern gibt es keinen Zusammenhang zwischen GdB, Merkzeichen und Pflegestufe.
Da du ja sehr wißbegierig bist und auch Anderen gern hilfst, habe ich eine "Literaturempfehlung" für dich, wo du alles nachlesen kannst, was die Begutachtung betrifft:
http://www.g-k-v.com/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2006/BRi_11052006_Genehmigung.pdf
Wenn du möchtest, kannst du auch meine "Übersetzung" lesen:
http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pflegegeldfibel%20vom%2015.08.2007.pdf
LG Michael
AW: Pflegestufe abgelehnt
Guten Abend,
leider ging es mir in den letzten Tagen nicht so wirklich gut, deshalb konnte ich hier nicht erscheinen. Jetzt gehts wieder.
Die Begutachtung ist wohl bei mir nicht wirklich gut gelaufen. Erstmal kam das Schreiben vom MDK am 2.11 (freitags) hier an und offerierte mir einen Besuch am 5.11 (montags). Dies lies mir keine Möglichkeit etwas vorzubereiten. Außer mich selber halt. Aber ich konnte keinerlei externer Unterlagen mehr herbeiziehen.
Ich wollte den Termin dann auch nicht verschieben, da ich es auch irgendwie hinter mich bringen wollte.
Die Pflegefachkraft kam - und wir kamen von der ersten Minute an nicht wirklich ins GEspräch. Manchmal hat man sowas ja.
Dadruch ist der ganze Termin eben etwas daneben gegangen.
Jetzt aber zu ihrem Gutachen. Und teilweise finde ich das schon bedrückend.
Mir wird "vorgeworfen", die Resourcen meines Sohnes nicht zu nutzen. Mir wird "vorgeworfen", meinem Sohn keine Grenzen zu setzen. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass bei Nutzung sämtlicher Resourcen und bei Durchführung von erzieherischen Maßnahmen bei uns kein Hilfebedarf vorliegt, der eine Pflegebedürftigkeit beinhaltet. Zu diesem Ergebnis kam die Pflegefachkraft nach 35 Minuten Besuch.
Nun sehe ich das etwas anders. Beim Eintreffen der Pflegefachkraft lag mein sohn unter dem BEtt und war nicht bereit, dort rauszukommen ich habe ihn mehrfach gebeten, aber er blieb dort liegen und lachte albern vor sich hin.
Die Pflegefachkraft legte sich ebenfalls auf den Boden, sprach ihn an und forderte ihn auf zu kommen. Er kam raus und ging sich - nach aufforderung - die Zähne putzen. Der Kommentar der Pflegefachkraft "Grenzen setzen müssen Sie hier schon!" Da war sie gerade mal 5 min in meiner Wohnung und hatte sich schon ein gesamtes urteil gebildet. Für sie war das alles jetzt gelaufen.
Mein Sohn findet es toll, wenn sich fremde Erwachsene für ihn interessieren und ihm Prüfungen geben. so z. B. eben Zähneputzen, rechnen, schreiben, aufgaben lösen.
schreiben sollte er seinen vor- und nachnamen. im vornamen machte er einen fehler, im nachnamen zwei. im Gutachten heißt es, dass kind kann schreiben. ich schrei mich weg hier. er sollte rechnen: 4+5. er brauchte sechs anläufe und kam auf sieben ergebnisse - auch das abzählen an den fingern ging nicht wirklich gut. irgendwann kam er mal an die zahl neun - und richtig - mein sohn kann nach gutachten im zahlenraum bis 10 rechnen. ich kipp hier vom stuhl. im zeugnis stand, Lukas kann die volle stunde der Uhr ablesen. Im Gutachten steht. Kind ist zeitlich orientiert. Die Pflegefachkraft (ich kann dieses Wort nicht oft genug schreiben) fragte ihn nach seiner ADresse. Er konnte sie ohne zu zögern nennen. Daraus resultiert: Das Kind ist räumlich orientiert. Ich krieg den Mund nicht zu. Der weiß nicht, wie die Straße eine Ecke weiter heißt.
dann kommt eben, dass ich die resourcen nicht nutze und keine grenzen setze, mein kind bewußt klein halte.
Heute habe ich mit den Lehrern gesprochen, sie werden schriftlich stellung nehmen und das zeugnis relativieren. Die Behindertenbeauftragte der Stadt wird mir helfen, einen widerspruch zu formulieren. Der Kinderarzt geht am kommenden donnerstag mit mir die gesamten Diagnosen meines Sohnes durch und wenn nötig, dann wird nochmals (jetzt dann altersentsprechend) diagnostiziert.
ich hoffe, dass ich dann irgenwann hier einen erfolg vermelden kann.
Danke fürs lesen
ute
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Ute,
da kannst du wirklich nur die Ohren steif halten, einen Widerspruch machen, und nach dessen Ablehnung sofort einen neuen Antrag stellen. Sollte dieser wieder abgelehnt werden dann würde ich klagen. Aber oberstes Gebot ist erstmal ruhig bleiben damit du dich auf den nächsten Schritt konzentrieren kannst. Konzentrier dich wirklich nur erstmal auf den Widerspruch. Sonst machst du dich kaputt.
PS: villeicht fehlt dir auch ein stichfester Befund vom SPZ?
Bei meinem ersten Antrag hatte ich für Manuel auch nur einen Befund mit Vermutungen (autistische Züge sind vorhanden und so..) Die Gutachterinnen (2 an der Zahl) fragten mich was ich überhaupt wolle. Der Junge ist doch ok. War dann genauso wütend wie du jetzt bist. Nach dem Widerspruch kam eine Ärztin die mir sofort bei der Begrüßung sagte, dass er kein Autist ist weil er ihr zur Begrüßung die Hand reichte. Ich hab mich auch bald nicht wieder eingekrigt, so wie du.
Jetzt exestiert aber ein Befund wo drin steht: atypischer Autismus mit einer geistgen Behinderung. Da hat man mir die Pflegestufe nicht mehr abgelehnt. Nach einem Jahr habe ich dann sogar Pflegestufe zwei bekommen. Obwohl die Gutachterin die Verhaltensweisen gesetzlich nicht definieren konnte (sie sagte aber irgendwas vom Dimenzgesetz wo er reinfallen könnte) hat sie es für mich durchsetzen können. Ich hatte das Glück, dass sie sehr nett war und sie erkannt hat was los ist. Wenn dein Junge Wutanfälle hat oder sich selbstverletzt dann vergiss nicht davon zu erzählen. Sag ihr dass du den ganzen Tag um den Jungen herum wie ein Schatten agierst. Aus Sicherheitsgründen und so. Schade dass ich den kleinen nicht genauer kenne.
Ich wünsch dir jedenfalls alle Gute und dass du Erfolg hast mei deinen Anträgen.
Liebe Grüße
Bianka
AW: Pflegestufe abgelehnt
Widerspruch ist abgelehnt. Mir fehlen 7 Minuten am Tag. Ich werde im Gutachten darauf hingewiesen, dass ab dem 01.07 der Gesetzgeber die Pflegereform auf den Weg bringt und ich danach ja nochmal schauen.
Liebe Grüße
Ute
PS: Ich überlege derzeit zu klagen.
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Ute!
Zitat von Ute&Lukas
: Ich überlege derzeit zu klagen.
Würde ich machen!
Ich sabbel mir fransen an die Lippen, damit der überhaupt die Zähne putzt und dann muss ich immer noch betonen das man "oben" - "unten" "hinten" "vorne" - "rechts" und "links" putzen muss. Mit dem waschen und ist es das selbe. Er geht gerne BAden - keine Frage. Aber eigentlich geht er nicht mit dem Ziel der Körperreinigung dort hin - sondern zum plantschen. das er tatsächlich sauber aus der Wanne kommt - mit gewaschenen Haaren - bedarf des ständigen redens und anwesend sein. Und beim Haare waschen muss ich auch hand anlegen um es gelingen zu lassen.
Und genau das muss alles mit berücksichtigt werden! Anleitung, Überwachung...
Lies bitte mal hier:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=26791&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=gedanken+pflegegeld
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=19993&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=gedanken+pflegegeld
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic31036.html (in den letzten beiden Themen geht es zwar um Autismus, aber das Grundproblem ist identisch, das Kind kann zwar vieles, tut es aber nicht, wenn man nicht ständig daneben steht und antreibt)
Viele der beschriebenen Situationen dürften Dir bekannt vorkommen....
Also sei mutig, klage und setze Deine Rechte durch Du hast nichts zu verlieren!
Eine Klage beim Sozialgericht ist kostenlos, allenfalls muss man einen eigenen Anwalt bezahlen, der ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn man einen Anwalt nimmt und gewinnt, bekommt man die Kosten ersetzt.
Vorgehen:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=191751&highlight=klage+sozialgericht#191751
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=229662&highlight=klage+sozialgericht#229662
Liebe Grüße
Annette
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Ute,
ich hoffe, dass Du die Klage eingereicht hast. Wg. 7 Minuten lohnt es sich vermutlich zu klagen. Die Klage sollte gut begründet sein, vor allem wo Hilfebedarf im Gutachten nicht anerkannt wurde. Dann kommt auf jeden Fall ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der alles nochmals objektiv und fair begutachtet. Ich beschäftige mich beruflich mit dem Thema und erlebe oft, dass es erst vor dem Sozialgericht das gibt, was einem zusteht.
Vor dem Sozialgericht gibt es keinen Vertretungszwang, ein Anwalt ist also nicht nötig, und wenn Du doch einen suchst, achte darauf, dass er sich gut mit dem Theam auskennt. Habe schon häufig erlebt, dass Anwälte von Pflege wenig Ahnung haben und dann vor Gericht irrelevantes Zeugs erzählen.
Viel Erfolg
Kathrin
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Ute,
auch ich hoffe dass du weitere Schritte gehst und für das Recht kämpfst.
Wir selbst haben damals 1 1/2 Jahre gebraucht um die Pflegestufe 1 durchzuboxen. 2 Gutachten sprachen gegen uns und wir haben Klage eingereicht.
Kurz vor dem Termin hat die Krankenkasse eingelenkt sich gegen die Gutachten entschieden und uns Stufe 1 bewilligt.
Auch diese Varianten hört man öfters, dass die Krankenkasse vorher lieber einlenkt bevor es vor das Gericht geht.
Bin gespannt was du zu berichten hast.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Carmen, Agnes hat schon Recht. Ein SBA hat nichts mit dem Pflegegeld zu tun. Der SBA sagt nur aus, welche Behinderungen der Besitzer hat und danach richtet sich die Einstufung. Pflegebedürftig ist man nicht, nur weil man ggf. ein MZ von GdB 100% hat, weil einem vielleicht das bein ambutiert wurde. Diese Menschen können sich u.U. dennoch selber versorgen, waschen und anziehen.
Jemand mit Epilepsie, erhält ggf. auch einen GdB von 100%, dennoch führt er einen eigenen Haushalt, wäscht und versorgt sich selber. Bei der Beurteilung der Pflegestufen, geht es nur um die PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT.
Es ist sicherlich ein kleiner Vorteil, einen SBA zu besitzen, aber er ist definitiv nicht ausschlaggebend. Danach müsste ein Kind mit einem GdB von 100%, alle MZ wie G, B, H ja automatisch in der PS III eingestuft werden, weil höher als 100% geht nicht. Dem ist aber nicht so.
LG
Anke
Zitat von Carmen62
Hallo Agnes:wink:
Deinen Ausführungen zugrunde,hat SBA und Pflegestufe nichts miteinander
zu tun,das sehe ich anders.Als mein Gutachter da war,wurde bedauert ,das
der SBA nicht vorliegt.Ich habe auch gesagt,das der SBA nichts mit der Pflegestufe zu tun hat,daraufhin hat der Gutachter nur gelächelt.
Die Eltern ,die ich kenne,haben einen negativen oder unzureichenden
Pflegegeldbescheid erhalten,sie alle hatten kein SBA zur Vorlage.
Genauso beeinflusst es sich gegenseitig ,wenn du das Gutachten des MDK
beim Versorgungsamt vorlegst,ich wurde auch hier auf den Pflegegeldbescheid
hingewiesen,der lag mir aber noch nicht vor.Jetzt habe ich ihn nachgereicht,wenn sich jetzt was im SBA ändert,beeinflusst sich das doch gegenseitig.Wenn ich 100% im SBA habe ,bekomme ich deswegen nicht automatisch PS 3,das versteht sich ja von selbst
Um es auf den Punkt zu bringen,es ist auf jedenfall positiv,wenn es zum Antrag mit vorliegt
Lieber zu viel ,als zu wenig
Im Fall von Ute,80% G-B-H;da ist es sehr unwahrscheinlich,das ihrem Sohn keine Pflegestufe zusteht,das steht ja schon im Widerspruch,oder sehe ich da was verkehrt.
Ich kenne kein Kind mit 80%;das nicht wenigstens
PS 1 zusteht.In diesem Zusammenhang würde ich auch in den Widerspruch gehen
LG Carmen
AW: Pflegestufe abgelehnt
Hallo Ute
Manchmal liegt es auch an der krankenkasse bei uns wurde auch das erst mal die ps 1 abgehnt habe wiederspruch eingelegt und habe denn die ps 1 anerkant bekommen nach einem halben jahr haben wir die ps 2 beantragt und die haben wir auch ohne probleme durch bekommen .....die schauen sich unsere kinder an für ein paar minuten und können den sagen das es nicht so ist aber wir sind ja 24 stunden mit unseren kindern zusammen

...das ist echt nicht schön die denken auch wir machen es aus spass...naja krankenkassen halt....
Lg viola