Hallo Ihr Lieben, ich möchte für meinen Sohn Manuel (6-Jahre, Autist)einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen da ich krank geschrieben bin. Ist es ein Problem wenn mein Bruder die Ersatz-Pflegeperson ist?? Hab ich mich richtig informiert, darf seine Pflege 8 Stunden am Tag nicht überschreiten, da man mir sonst für diese Zeit die Zahlung der Pflegestufe II nicht mehr gewährt????? Worauf muß ich achten? Wird mein Bruder über die Pflege befragt?? Ein Streichung der Pflegeleistungen kann ich auf gar keinen Fall im Kauf nehmen, da ich zwar Halbtags berufstätig bin, aber dennoch Hartz IV beziehe und wer kommt damit schon aus? Darf mein Bruder die Pflege überhaupt übernehmen?? Er ist der einzigste Mensch aus meinem Umfeld dem ich den Jungen anvertraue.

Bin gespannt auf Eure Antwort.
Gruß, Bianka
AW: Verhinderungspfege
Hallo Bianka,
nur ganz kurz zu einer Frage schon mal: Dein Bruder darf die Pflege annehmen, allerdings dann wohl nicht mehr Geld dafür nehmen, als das Pflegegeld für dich ist, wenn ich das richtig verstehe. Sh.
§ 39 SGB XI :
Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, wird vermutet, daß die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird; in diesen Fällen dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe nach § 37 Abs. 1 [also 410 Euro in deinem Fall] nicht überschreiten. Zusätzlich können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 4 und 5 dürfen zusammen den in Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen.
Die weiteren Einzelheiten muss dir jemand anders sagen, da kenne ich mich nicht aus.
LG und gute Besserung!
Holger
AW: Verhinderungspfege
Hallo Bianca,
wäre da , zumindest was das Geld anbelangt, vorsichtig. Bei Verwandten übernimmt die Pflegekasse nur eine Aufwandsentschädigung, also weniger als bei nicht-verwandten Pflegepersonen.
Glaube sowieso, dass da Verhinderungspflege nicht die richtige Adresse ist.
Als ich vor 8KJahren für 4 Wochen auf Kur war und vor ca. 4 Jahren für einen Monat krankgeschrieben war, hatte ich eine HAUSHALTSHILFE beantragt für ca. 8 Stunden pro Tag. Darauf hast Du Anrecht, solange ein unter 12-jähriges Kind (egal ob behindert oder nicht) in Deinem Haushalt zu versorgen ist. Bei mir geschah das damals ohne Abzug oder Zuzahlung. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Zuzahlung inzwischen 10 Euro pro Tag beträgt. Aber das wäre ja immer noch weniger als Abzug vom Pflegegeld.
Also jetzt mal so aus der lameng:
Ich würde eine Haushaltshilfe beantragen, auch als Unterstützung/Entlastung Deines Bruders.
lg pauline
AW: Verhinderungspfege
Hallo Zusammen,
Verhinderungspflege ist schon richtig, wenn man an der Pflege gehindert ist. Sagt ja schon der Name. Wenn es nur um den haushalt geht, dann käme auch eine Haushaltshilfe infrage, die aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden kann. Geht es um Betreuung, dann wäre die zusetzliche Betreuungsleistung das Richtige, sofern ein Anspruch darauf besteht.
Das Pflegegeld wird grundsätzlich gestrichen bei Verhinderungspflege, außer bei stundenweiser Verhinderung unter 8 Stunden am Tag. @ Bianca, wenn du also nicht so krank bist, dass du gar nichts mehr machen kannst, dann wäre das eine Variante.
Der Bruder der Mutter des Pflegebedürftigen ist der Onkel. Onkel ist 3. Grades. Keine Einschränkung also bezüglich des Entgelts für die Verhinderungspflege.
LG Michael
AW: Verhinderungspfege
Hallo Michael,
da muss ich Dich mal ganz schnell korrigieren.
Die Haushaltshilfe ist in erster Linie für die Versorgung und Betreuung des Kindes zuständig. Man bekommt ja auch nur eine, wenn dem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren, b.z.w. ein behindertes Kind angehört. Und genau das ist die Vorraussetzung. Es geht ja nicht um eine Putzhilfe.
(s.hier: ... In Ihrem Haushalt lebt ein behindertes Kind? . Die TK gewährt Haushaltshilfe unabhängig von einer Altersbegrenzung, sofern Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.)
Und wie Du beim Bruder, b.z.w. Onkel auf Verwandtschaft 3.Grades kommst, ist mir rätselhaft.
(s.Hier:Welche Kosten übernimmt die TK-Pflegeversicherung?
Grundsätzlich besteht je Kalenderjahr ein Leistungsanspruch für längstens vier Wochen und maximal 1.432 Euro. Erbringen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder andere mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen die Ersatzpflege, darf als Ersatzpflege maximal ein Betrag in Höhe des Pflegegeldes gezahlt werden.)
lg pauline
AW: Verhinderungspfege
Zitat von Pauline
da muss ich Dich mal ganz schnell korrigieren.
Die Haushaltshilfe ist in erster Linie für die Versorgung und Betreuung des Kindes zuständig. ....
Und wie Du beim Bruder, b.z.w. Onkel auf Verwandtschaft 3.Grades kommst, ist mir rätselhaft.
Hallo Pauline,
Versorgung und Betreuung ist ja richtig, aber nicht Pflege. Ist man an der Pflege gehindert, dann ist die Verhinderungspflege die richtige Leistung. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht neben dem Anspruch auf Haushaltshilfe.
>>Die Haushaltshilfe (§ 112 SGB III, § 38 SGB V, § 54 SGB IX i. V. m. § 28 SGB VI bzw. § 42 SGB VII) ist aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltungsmodalitäten umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet generell die Versorgung des gesamten Haushalts und schließt etwa bei der Beschaffung und Zubereitung der Mahlzeiten alle üblicherweise im Haushalt zu versorgenden Personen ein. Der Inhalt der häuslichen Pflege wird nach §§ 36 bis 39 SGB XI im Gegensatz hierzu auf die im Einzelfall notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung begrenzt.
Wird die hauswirtschaftliche Versorgung bereits im Rahmen der Erbringung von Haushaltshilfe durch andere Sozialleistungsträger zur Verfügung gestellt, besteht keine Notwendigkeit für eine hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Pflege. Diese ist dann allein auf grundpflegerische Leistungen auszurichten. Anspruch auf Pflegegeld besteht neben Haushaltshilfe.<<
(Quelle: Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften vom 10.10.2002 Stand: 09.03.2007)
Und Onkel ist ganz sicher 3. Grades (überhaupt nicht rätselhaft). Siehe § 1589 BGB
>>Verwandte
des Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad sind Eltern, Kinder (einschließlich der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder), Großeltern,Enkelkinder und Geschwister.<<
>>Verschwägerte (§ 1590 BGB)
des Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad sind Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten), Schwiegereltern, Schwiegerkinder(Schwiegersohn/Schwiegertochter), Schwiegerenkel (Ehegatten der Enkelkinder),Großeltern der Ehegatten, Stiefgroßeltern, Schwager/Schwägerin.<<
(Quelle: Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften vom 10.10.2002 Stand: 09.03.2007)
LG Michael
AW: Verhinderungspfege
Hallo Michael,
konnte leider erst heute antworten. Also auch um Pauline das mal klar zu machen. Autismus ist eine geistige Behinderung mit einer enormen Wahrnehmungs-Verarbeitungsstöhrung. Das heißt: es wäre medizinisch nicht verantwortungsvoll irgendeine fremden Person in unserem Haushalt wirken zu lassen. Hier wäge ich einfach mal ab, um enorme Wutanfälle oder auch die sehr schlimmen Regressionen bei meinem Sohn zu vermeiden. Er lässt absolut keine fremden Personen in seinem gewohnten Umfeld zu.
Deshalb habe ich bei meinem Krankheitsfall meinen Bruder agieren lassen. Gerade bei dem "Überlastungssyndrom" mit dem ich z. Zt. krank geschrieben bin. Also es hat alles seine Gründe warum ich mich so entscheide. Es muß sich ja nicht immer ums Geld drehen. Und schon gar nicht wenn es um meinen kleinen König Manuel geht. Seinen Onkel hat er im Laufe seines Lebens zu akzeptieren gelernt.
Danke, Micheal für Deine Zeilen. Sie sind sehr durchdacht und nicht oberflächlich. Leute die übern Tellerrand schauen können braucht die Welt.
Liebe Grüße aus Magdeburg
Bianka
AW: Verhinderungspfege
Hallo Bianca,
deine Frage zielte auf das Finanzielle ab und genau darauf habe ich geantwortet.
Ich weiß aus eigener Erfahrung mit einem schwierig zu betreuenden Kind , dass es durchaus eine Entlastung ist, wenn man sich neben der Pflege nicht auch noch um "Haushaltsfragen" kümmern muß. Vielleicht (wie oben erwähnt) wäre das auch für Deinen Bruder eine Entlastung gewesen.
Wüßte nicht, womit ich Deine patzige Reaktion verdient hätte.
Pauline
@Michael
Danke für Deine Verwandten 3. Grades. War mir wirklich nicht klar bisher.
lg Pauline
AW: Verhinderungspfege
Hallo!
Zitat von bianka018
Autismus ist eine geistige Behinderung mit einer enormen Wahrnehmungs-Verarbeitungsstöhrung.
Sorry, aber da muss ich mal widersprechen.
[Bild: www.cosgan.de]
Es gibt Autisten, die geistig behindert sind, aber sie sind in der Minderheit, der weitaus größere Teil ist normal begabt und zum Teil sogar mindestens teilhochbegabt. Es gibt nämlich noch andere Autismusformen als nur den frühkindlichen Autismus, was leider auch vielen Ärzten nicht bekannt ist. Deswegen durchlaufen viele Familien einen oft viele Jahre andauernden Leidensweg bis zur Diagnosestellung.
Und auch frühkindliche Autisten sind nicht zwangsläufig geistig behindert, es gibt davon z.B. die high-functioning-Form, da sagt es schon der Name, Autismus auf hohem Funktionsniveau.
Nicht zu vergessen die vielen Asperger-Autisten, bei denen ein Außenstehender, der sich damit nicht auskennt, niemals auf die Idee kommen würde, das Kind könne Autist sein.
Autismus ist auch keine Behinderung
mit Wahrnehmungsstörungen, sondern er
ist eine schwere Wahrnehmungsstörung in allen Sinnesbereichen.
Liebe Grüße
Annette
AW: Verhinderungspfege
Hallo Annette,
na wem sagst du das, dass es verschiedene Formen von Autismus gibt. Du meintest hier in Deinem Beitrag sicher die Savant-Autisten. Auch das Asperger-Syndrom ist mir bekannt. Und das ist noch lange nicht das Ende vom Lied. Ein absolut interessantes Thema. Aber der Autismus bei meinem Sohn ist genau so, wie ich es geschildert habe. Eine
Wahrnehmungs-verarbeitungsstöhrung (keine Wahrnehmungsstöhrung! wurde von Ärztlicher Seite alles abgeklärt) mit allen seinen Eigenheiten und Auswirkungen! Er nimmt alles wahr, aber setzt es meistens nicht so um wie wir. Leise Töne hört es stöhrend laut. Sanfte Berührungen sind Ihm sehr unangenehm. Worte kann er nicht sprachlich umsetzen...u.s.w.
Laut Befund: -kombinierte umschriebene Entwicklungsstöhrung (ICD-10: F83)
-atypischer Autismus (ICD-10:F84.1)
Villeicht habe ich in meinem Beitrag den einen Satz zu allgemein geschrieben, aber es bezog sich wirklich alles auf mein Kind und nicht auf andere Autisten.
Und, Annette....es ist kein Frühkindlicher Autismus, wie du hier schreibst. Ich befasse mich nunmehr seit 6Jahren intensiv mit diesem Thema.

, ok?!
Dir alles Gute und einen schönen Tag noch.
Liebe Grüße, Bainka
Zitat von Blautopas
Hallo!
Sorry, aber da muss ich mal widersprechen.
[Bild: www.cosgan.de]
Es gibt Autisten, die geistig behindert sind, aber sie sind in der Minderheit, der weitaus größere Teil ist normal begabt und zum Teil sogar mindestens teilhochbegabt. Es gibt nämlich noch andere Autismusformen als nur den frühkindlichen Autismus, was leider auch vielen Ärzten nicht bekannt ist. Deswegen durchlaufen viele Familien einen oft viele Jahre andauernden Leidensweg bis zur Diagnosestellung.
Und auch frühkindliche Autisten sind nicht zwangsläufig geistig behindert, es gibt davon z.B. die high-functioning-Form, da sagt es schon der Name, Autismus auf hohem Funktionsniveau.
Nicht zu vergessen die vielen Asperger-Autisten, bei denen ein Außenstehender, der sich damit nicht auskennt, niemals auf die Idee kommen würde, das Kind könne Autist sein.
Autismus ist auch keine Behinderung mit Wahrnehmungsstörungen, sondern er ist eine schwere Wahrnehmungsstörung in allen Sinnesbereichen.
Liebe Grüße
Annette
AW: Verhinderungspfege
Hallo Bianka!
Zitat von bianka018
Du meintest hier in Deinem Beitrag sicher die Savant-Autisten.
Auch die gibt es, aber davon gibt es bei weitem nicht so viele, wie man meint. Das stört mich immer an Fernsehberichten über Autismus, weil die sich sehr oft nur auf Savant-Autisten beziehen.
Leise Töne hört es stöhrend laut. Sanfte Berührungen sind Ihm sehr unangenehm.
Das kenne ich von meinem Sohn auch.
-atypischer Autismus (ICD-10:F84.1)
Genau, den hatte ich vergessen.

Der wird oft erst recht nicht erkannt, weil er eben untypisch ist.
Zum Thema Autismus gibt es viele Fehlmeinungen.
Kennst Du das:
http://aspieforum.de/index.php/Asperger_Autismus:_MythenIch befasse mich nunmehr seit 6Jahren intensiv mit diesem Thema.
, ok?!
Ich mich seit 6 Jahren und 4 Monaten

, wir bekamen im August 2001 die Diagnose, damals war mein Sohn 9. Ich finde dass Thema Autismus total faszinierend.
Aber ich weiche vom eigentlichen Thema ab.
[Bild: www.cosgan.de]
Liebe Grüße
Annette
AW: Verhinderungspfege
Hallo Annette,
ja, das mit den Mythen ist schon interessant. Die meisten denen ich von meinem autistischen Kind berichte, lenken oft auf das Thema"besondere Fähigkeiten", weil sie das vom Fernsehen kennen.
Ich jedenfalls bin gespannt ob Manuel überhaupt mal irgendwelche besonderen Fähigkeiten erlangt. Wenn nicht bleibt das natürlich trotzdem mein besonderer Sonnenschein.
Denn ich bin ihn sehr dankbar dass er sich so gut unserer Umwelt anpasst. Man muß sich das so vorstellen, wenn er früh morgens die Augen öffnet passt er sich uns schon an. Und wenn man die Autismus verstanden hat dann packt man das auch mit den Jungen umzugehen, sich Ihm anzupassen, zu verstehen warum er so reagiert.
Und er zeigt mir auf seine Weise seine Dankbarkeit. Er ist eine absolute Bereicherung in meinem Leben. Ohne Ihn hätte ich wohl nie erfahren wer meine richtigen Freunde sind.
Und manchmal frage ich mich, warum wir uns nicht auch manchmal einfach mitten im Supermarkt für eine Auszeit an die Erde legen, um uns lieber die Lampen ganz oben anzusehen. Einfach genial der Junge.
Und...eins weis ich genau. Er wird in seinem ganzen Leben keinen einzigen Grund kennen -zu lügen-, oder sich irgendwie -verstellen zu müssen-. Hammer, was!
Bin richtig neidisch.
Ganz liebe Grüße von uns