AW: PS und SBA
Hallo Carmen!
Herzlichen Glückwunsch!
Da sieht man, dass sich das Kämpfen doch lohnt und man sein Recht einfach manchmal durchsetzen muss. Zumindest haben sich die Anstrengungen und Nerven gelohnt!
LG
Holger
AW: PS und SBA
Hallo Carmen,
gratuliere dir auch zu den ersten Erfolgen. Da wirst du noch viel "Spass" erleben, das kann ich dir garantieren.
Kämpfe für dein Kind. Niemals aufgeben.
LG Michael
AW: PS und SBA
Hallo Carmen,
ganz klar, bleib dran!!
LG
Holger
AW: PS und SBA
Hallo
Wir haben unseren neuen Schwerbehindertenausweis vorliegen.
Prozess gewonnen.
Im Oktober legte ich Einspruch ein ,da Noah beim der Erstfestsetzung
GdB : 80 % mit "B" "G" "H" erhalten hat.
Nach Einspruch erfolgte folgende Abänderung:
GdB : 100% mit "B" "G" "aG" "H" "T"
Alles rückwirkend,was für ein Erfolg.
Mit aG und T habe ich nie gerechnet.
Jetzt kann ich mir immer ein Taxi bestellen,wenn es mit öffentlichen
zu beschwerlich wird.
Mein Gott ich habe wirklich alle Einsprüche gewonnen
Gruss Carmen
AW: PS und SBA
Hallo Carmen,
mein Glückwunsch das kämpfen hat sich gelohnt.
Hm bei uns gibt es kein T. Wo wohnst du denn?
Liebe Grüße
Yvonne
AW: PS und SBA
in Berlin,das T ist eine Einzelfall-Entscheidung
§ 1*
(1) Die Berechtigung, den besonderen Fahrdienst zu nutzen, ergibt sich aus
dem Feststellungsverfahren und der Bescheiderteilung mit dem Merkzeichen T
durch das Versorgungsamt. Voraussetzung dafür ist, dass das Merkzeichen aG,
ein mobilitätsbedingter Grad der Behinderung von mindestens 80 vom Hundert
und Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen gegenüber dem Versorgungsamt
nachgewiesen werden.
(2) Berechtigt nach Maßgabe des § 3 sind außerdem Personen, die erstmalig
beim Versorgungsamt das Merkzeichen T beantragen und dem Antrag eine
Bescheinigung beifügen, aus der hervorgeht, dass eine Krankenkasse oder ein
anderer Leistungsträger aufgrund einer ärztlichen Verordnung die Kosten für
einen Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen hat.
AW: PS und SBA
Hallo zusammen!
Da fehlen mir die Worte. Bei uns in Unterfranken habe ich auch noch nie von einem "T" etwas gehört. Wir haben für unseren Sohn extra ein 2. Auto angeschafft, da wir mit ihm kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen können. So ein "T" hätten wir in den vergangenen Jahren gut brauchen können.
Das ist für euch ein sehr guter Erfolg. Das Kämpfen hat sich also gelohnt. Herzlichen Glückwunsch.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass "T" gibt es nur in Berlin?
Guten schönen Abend,
kirsty
AW: PS und SBA
leider kann ich das auch nicht beantworten.
Ich weiss nur ,das ich nicht die öffentlichen Verkehrsmittel
nutzen muss,die für uns ja kostenlos sind.
Ich brauch nur den Fahrdienst zu bestellen ,oder eine
Taxi rufen , jeder muss mich kostenlos
nach Hause fahren
AW: PS und SBA
Hallo Carmen,..
Ich denke mal Du weißt gar nicht was Du im Widerspruch erreicht hast, das wäre ein Erfolg der in die Geschichte im SG einginge.
Unseren Glückwunsch dazu,..
Mir ist das T bekannt jedoch gilt dies nur in der Beförderung im Schwerbehindertenrecht in Einzelfallentscheidungen. ( aus , zu Vergleiche vor dem LG, SG ) In der offenen Rechtssprechung gibt es kein Urteil zum T Antragsverfahren,.. Wahnsinn,...
Da ich eine Seite im Net betreibe würde mich das Az. zum Urteil interessieren für andere Betroffene. Oder ist der Wiederspruch vor dem SG - Berlin in einem Vergleich geendet, oder Beschluss ergangen. Egal wie bitte melde Dich,.. ok.
Euch alles liebe,.. in diesem Sinne, sam
AW: PS und SBA
ob ein Urteil erfolgte,kann ich nicht sagen.
Das es eine Einzelfallentscheidung ist,habe ich ja schon erwähnt.
Ich habe nur den Abhilfebescheid,,wusste auch nichts vom "T"
Muss dazu sagen,das mein Sohn Epilepsie (nicht anfallsfrei)
zukünftiges Rollikind,Verhaltensauffällig ist.
Es liegt wohl an der Summe der Beeinträchtigungen;
die ganz erheblich sind.
Es wurde mir gesagt,das das "T" ganz selten vergeben wird.
AW: PS und SBA
Hallo Carmen,..
das ist richtig das , dass T sehr selten vergeben wird. Ich bin selbst Mehrfachbehindert nach Arb. Unfall mit 100 GdB, Tera - Spastikerin aG, B, HI benötige es nicht.
Mein interesse gilt für die Besucher auf unserer Seite,.. Koma und Para, Tetra Spastiker Betroffene, oder Komplett gelähmte Betroffene - Ganzkörperlähmung etc. Bitte erkundige Dich ob ein Urteil dazu ergangen ist oder ein Vergleich geschlossen wurde, oder nur ein Beschluss.
Wie auch immer welche Entscheidung in der Form erging als Argumentationshilfe bei Behörden / Ämter kann der einzelne Betroffene es nutzen. In diesem Sinne,.. Lg sam
AW: PS und SBA
ich schreibe nächste Woche meinem Anwalt zurück,werde mal nachfragen.
Wenn ich was weiss,werde ich es dir zukommen lassen.
wird wohl nicht so schnell gehen ,da der Anwalt sehr viel zu tun hat
LG Carmen