Hallo,
ich habe einen Pflegegeldantrag gestellt für meinen Sohn der jetzt nächste Woche 13 Jahre alt wird.
Kann mir jemand noch Tipps geben, was ich unbedingt beachten muss wenn der MDK kommt?
Hat jemand hier schon einmal einen Antrag gestellt wo das Kind schon 12 Jahre alt war?
Ich denke es wird schwierig bei einem 12 jährigen Jungen, der sich ja schon mit dem Gutachter unterhalten kann, aber darf er das überhaupt, wenn er Defizide hat?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße Leomax
AW: Pflegegeld
Hallo Leomax,
ein herzliches Willkommen hier.
Wie kommt es, dass du jetzt erst einen Antrag stellst?
Vielleicht wäre es sinnvoll mal eine Pflegetagebuch zu schreiben, welches du dann dem MDK mitgeben kannst.
Dort schreibst du mal eine Woche lamg alles auf was du an Pflegeuafwendungen mit deinem Kind hast und wieviel zeit es in Anspruch nimmst.
In welche Pflegeverrichtungen benötigt denn dein Kind Hilfe.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: Pflegegeld
Hallo Ivonne,
ich stelle erst jetzt einen Antrag weil es meinem Sohn nicht besser geht und er meine Unterstützung braucht.
Er ist Asthmatiker und leidet unter dem ADS und weitere Diagnosen.
Er ist stark untergewichtig also bei 147 nur 32 Kg.
Er macht vieles selber aber ich muss alles wiederholen, weil er es nicht gründlich macht.Er ist durch sein ADS sehr abwesend und benötigt für alles sehr lange.
Er hat auch einen Reflux, wo er ständige Schwächeanfälle bekommt und auch Brechreiz mit Athemnot. Er hatte 2002 einen schweren Verkehrsunfall mit psychischen Folgen.
Ich werde versuchen ein Pflegetagebuch zu schreiben, aber es ist nicht leicht weil ich nicht weis, was ich an MInuten angeben soll.
Leomax
AW: Pflegegeld
Halloo Leomax,
das mit dem Pflegetagebuch ist nicht so schwer wie es scheint. Lass dich nicht so sehr von der Minutenzahl abhängig machen. Schreib so viele Minuten rein, wie du denkst. In der Pflegeversicherung gibt es jedoch für jede Verrichtung Zeitkorridore innerhalb der sich der Gutachter bewegen sollte. Sofern jedoch bei deinem Sohn aus individuellen Gründen ein höherer Hilfebedarf vorliegt, muss dies der MDK Gutachter eben vermerken und berücksichtigen.
Hast du schon ein Pflegetagebuch?
Gruß
Pflegeinfo