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Hauswirtschaftl. Versorgung unter 8 Jahren

Gast 03.08.2005, 18:06#1
Hallo,
Mir ist nicht klar, wie es mit der "Hauswirtschaftlichen Versorgung" bei kleinen Kindern (unter 8 Jahren) vom MDK gehalten wird: Kann/ muss man da nun Zeiten anführen oder werden die nicht berücksichtigt?
Und nochmal das Thema: Zeiten für Bewegungs- oder Mobilisierungsübungen, die man mit einem kleinen Kind (1 J.) macht, damit der Entwicklungsrückstand in Grenzen gehalten und ein späterer höherer Pflegeaufwand verhindert wird - werden die bei der Pflegestufe, "Mobilität" berücksichtigt?

Simi
Sr.C 28.07.2009, 17:07#2
AW: Hauswirtschaftl. Versorgung unter 8 Jahren

Hallo Simi,
hausw. Vers. wird berücksichtigt, wenn - in einem Bereich z.B. häufiger Wechsel von Wäsche und Kleidung bei Inkontinez, oder Spucken bei Nahrungsaufnahme - ein erklärbarer Mehrbedarf besteht. In Pfl.St. I pauschal mit 45 in II u. III mit 60 Minuten.
Mobilität wird nur verrichtungsbezogen bewertet. Z.B. Laufen mit pers. Unterstützung (auch zu zweit = doppelt) statt Transfer mit dem Rollstuhl zum Bad, Bett, Esstisch usw.
Andreas 03.08.2009, 10:07#3
AW: Hauswirtschaftl. Versorgung unter 8 Jahren

Hallo Simi,

wenn du mehr zum Thema Pflegeversicherung durchlesen willst - dann schau dir doch auch mal unseren INTAKT Artikel dazu an - dort beschreiben wir genau diese Dinge.

Gruß
Andreas