Mein Mann ist ALG2 Empfänger.
(Ich bin als Mitglied der Bedarfgemeinschaft ebenso ALG2 Empfänger.)
Weil ich als Kirchenmusikausbildung als zukunftige Arbeitsmöglichkeit sehe,
dachte ich in der Hochschule für Kirchenmusik eine Kirchenmusikausbildung B zu machen.
Aber weil diese Ausbildung in der Hochschule stattfindet, habe ich gehört, dass ich mein Teil von ALG nicht mehr bekommen kann.
Ist das wahr?
Wenn es so ist, wollte ich wissen, wie es berechnung ist,
1. Wir kriegen genauso weniger (hälfte?)Wohngeld (Kosten für Unterkunft)?
2. Wenn ich in zukunft als kein ALG2 Empfänger freiberuflichen einkommen hätte, wie berechnet mit dem ALG?
Vielen Dank.
(Ich bin als Mitglied der Bedarfgemeinschaft ebenso ALG2 Empfänger.)
Weil ich als Kirchenmusikausbildung als zukunftige Arbeitsmöglichkeit sehe,
dachte ich in der Hochschule für Kirchenmusik eine Kirchenmusikausbildung B zu machen.
Aber weil diese Ausbildung in der Hochschule stattfindet, habe ich gehört, dass ich mein Teil von ALG nicht mehr bekommen kann.
Ist das wahr?
Wenn es so ist, wollte ich wissen, wie es berechnung ist,
1. Wir kriegen genauso weniger (hälfte?)Wohngeld (Kosten für Unterkunft)?
2. Wenn ich in zukunft als kein ALG2 Empfänger freiberuflichen einkommen hätte, wie berechnet mit dem ALG?
Vielen Dank.
