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erneute begutachtung vom mdk nach widerspruch

corina 12.10.2007, 13:46#1
grrrrr, gleich platz ich.

mein kleiner ist nun schon seid seinem 13. lebensmonat pflegestufe 1. nun haben wir im februar einen höherstufungsantrag gestellt. weil sich der krankheitsverlauf stark verschlimmert hat. mittlerweile ist er fast 8 jahre alt.
er sitzt seid 8 monaten im rollstuhl, er hat eine rest sehfähigkeit von 10%, die hände sind mittlerweile in der "pfötchenstellung", beginnende kontrakturen in hüfte, knie und fingergelenke, verengung der oberen atemwege, hörnerv atrophie, etc. ersteinmal im juni dann die ablehnung nach einer begutachtung die von einer bekannten durchgeführt wurde. ergebnis 89 pflegeminuten am tag.
dann der widerspruch und heute morgen endlich die nächste begutachtung und was sagt die doch glatt auch gesunde kinder haben pflegebedarf!!!!! sie könnte nicht sagen ob das die pflegestufe zwei bei rum kommt.

eine pflegekraft die ihn 22 std in der woche in der schule begleitet weil er nicht mal mehr einen stift allein aus dem etui nehmen kann wird nicht angerechnet, weil diese sachen nicht unter die aedl`s fallen :grantel:

jeder bengel geht zum fußball oder ähnliches das ist meist vor der tür oder in der nachbargemeinde, das wir jede woche 1mal 89km fahren nur damit er in eine rollisport gruppe kann sei unser privatvergnügen! kann ja wohl nicht sein.
wie war das mit gleichstellung? ich bin gern bereit diese strecken und die zeit zu investieren aber warum kann das nicht in die berechnung einfließen? weil es keine therapien sind? es ist aber rehasport! und auch so von der kasse bewilligt. was soll das ganze ?

boah ich könnt .........

hat irgendjemand einen tipp für mich wie ich das ding vielleicht anders formulieren muß?

ersteinmal mit lieben grüßen corina
Yvonne 12.10.2007, 18:02#2
AW: erneute begutachtung vom mdk nach widerspruch

Hallo Corina,

ich kann deinen Frust echt vertehen, aber leider geht es beim Pflegegeld wirklich nur um die Pflege und nicht um die Freizeitaktivitäten.
Aber mal ehrlich wenn dein Kind so abgebaut hat im Rolli sitzt, Pfötchen Haltung in den Händen hat gehe ich mal davon aus dass er entweder Hilfe oder volle Übernahme im Anziehen, ausziehen, waschen, Toilettengang, Essen etc. hat und von daher summelt sich doch da einiges zusammen an zeit.
Es ist eine Frechheit zu sagen, Kinder haben alle pflegebedarf.Ein Kind im Alter von 6jahren sind es noch 25 min, die an Hilfe benötigt wird laut MDK.

Da die Kasse den Rehasport bewilligt hat gehe ich mal davon aus, dass sie die Kosten dafür tragen oder?
Wie sieht euer Schwerbehindertenausweis aus. Hast du ihn auch auf Verschmlimmerung überprüfnen lassen?
Sofern ihr das aG oder das H im Ausweis habt hättest du die Möglichkeit Fahrtkosten bei der Krankenkasse zu beantragen. Dies ist auch möglich wenn man pflegestufe 2 oder 3 hat.
Die übernehmen dann Kosten für alle Dinge die Kassenleistung sind zumindestens wäre es ein Versuch wert.
Ich weiss auch nicht inwiefern ihr Steuern Jährlich einreicht, denn da kann man ja auch Fahrtkosten geltend machen.

Liebe Grüße

Yvonne
corina 12.10.2007, 19:54#3
AW: erneute begutachtung vom mdk nach widerspruch

halli hallo

erstmal lieben dank fürs statement. ja das mit der pflege weiß ich ja eigentlich, bin selber seid fast 20 jahren in dem job tätig. aber es frustet eben.

noch so ein beispiel was mich aufgeregt hat war als es um seine sehminderung ging, da meinte die gutachterin doch er hätte ja ihre ohrringe beschreiben können und von daher sei er im alltäglichen leben nicht so arg eingeschränkt.
gutachten aus der uniklinik und der sehbehinderten schule liegen vor!!!! da fehlen einem doch die worte.

das problem mit den minuten in der pflege ist, das der kleine mann seine ressourcen gut nutzt, und nicht zugibt wenn was schief läuft und er hilfe braucht.

das mit dem schwerbehinderten ausweis ist in arbeit, das aG und H kommt jetzt ist aber noch nicht drauf.

mit den fahrtkosten wußte ich nicht dafür lieben dank. steuerlich habe ich den freibetrag auf der lohnsteuer karte und setze die gefahrenen kilometer ab. es ärgert mich halt das diese ganzen umstände immer nicht bedacht werden.

sollte diesmal wieder eine ablehnung kommen gehts vors sozialgericht das ist so sicher wie das amen in der kirche.

bis denne

corina
corina 25.10.2007, 13:40#4
AW: erneute begutachtung vom mdk nach widerspruch

hallo ihr lieben,

habe gestern nun den abschlägigen bescheid bekommen, mhm was soll ich bloß noch machen.verstehen kann ich das nicht 96 pflegeminuten!!!! so ein blödsinn.
der kleine mann (wird im dez. 8jahre alt) sitzt im rollstuhl kann nicht mehr gerade stehen wegen beginnender kontraktur der hüfte, fußfehlstellung (lehnt orthesen mittlerweile ab) . pfötchenstellung der hände mit beginnender kontraktur der fingerstrecker, restsehfähigkeit von 10 %.
und dann nur 96 min?? versteh ich nicht. wie kommen die darauf. hatte mir minutenerhebungsbögen für den monatlichen durchschnitt besorgt und ausgefüllt, da kam ich mit begleitung etc. auf tägl. 244 min

was soll das? im behinderten ausweis stehen 90%, ist ständig auf begleitung angewiesen, und da saß er noch nicht im rollstuhl die erhöhung läuft noch, das ignorieren die einfach. gutachten von der uni, blindenschule, eine stellungnahme der klassenlehrerin alles wird ignoriert.

okay, dann eben vor gericht. ich frag mich muß das sein?

lg corina
Holger 27.10.2007, 09:57#5
AW: erneute begutachtung vom mdk nach widerspruch

Hallo Corina,

oh Mann, das ist ja echt zum Mäusemelken! Nach all dem, was du schreibst, kann ich mir also nun wirklich nicht vorstellen, dass da die Bedingungen für Pflegestufe 2 nicht erfüllt sein sollen...

Wenn das schon der Widerspruch, dann musst du wohl tatsächlich vor Gericht. Nähere Infos über die Rahmenbedingungen findest du unter diesem Link. Vorher würde ich an deiner Stelle noch einmal eine Beratungsstelle aufsuchen, die mit dir genau Antrag und Gutachten, sowie die Chancen bei einem Gerichtsverfahren durchgeht. Empfehlen kann man meistens den VDK, der entsprechende Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft (ist nicht sehr teuer) anbietet.

Ich wünsch dir viel Erfolg!!
LG
Holger
schokomaus 10 28.10.2007, 16:55#6
AW: erneute begutachtung vom mdk nach widerspruch

Hallo Corina,
ich würde Dir auch dringend anraten (wie Holger) eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen! Nimm Deine ganzen Papiere mit und schildere Eure Lage. Wir sind z.B. beim SoVD (Sozialverband Deutschland). Wir zahlen im Vierteljahr für 3 Personen 27 € Mitgliedsbeitrag, daß ist finde ich, nicht zu viel. Dabei brauchen wir uns um fast nichts kümmern. Die haben Rechtsanwälte, die auch evtl. weitere Schritte für Euch erledigen. Du hast ja ohnehin schon genug zu tun, und da ist es wirklich eine Entlastung, wenn man sich da nicht mehr drum kümmern muß! Aber aufpassen: Für evtl. Widersprüche müssen Fristen eingehalten werden, also nichts auf die lange Bank schieben, am besten sofort nach Erhalt eines rechtsmittelfähigen Bescheides handeln-entweder selber Widerspruch einlegen-oder wie schon gerade erwähnt, eine Sozialberatungsstelle aufsuchen!
Viel Glück bei Eurem Vorhaben!
LG schokomaus