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tägliche KG zu Hause und Pflegegeld

Gast 02.07.2004, 15:16#1
Hallo,

wir haben einen fast 27 Monate alten Sohn, der eine Hirnfehlbildung hat. Täglich müssen wir drei bis vier Mal KG nach Vojta machen, was je nach Tagesform zwischen 20 und 60 Minuten pro Mal dauert.
Nun sagte uns unsere Frühförderin, dass diese Zeit bei der Berechnung des Pflegeaufwandes nicht dazu zählt. Weiß jemand, ob das stimmt? WIr haben uns heute ein Pflegetagebuch von der AOK zuschicken lassen und wollen anfangen, es zu führen.

MfG
Denny
Gast 02.07.2004, 18:23#2
Hallo Denny,

deine Frühförderung hat Recht. Die Zeiten für Krankengymnastik werden nie als Pflegezeit angerechnet, weder zu Hause noch Ausser Haus in der Praxis. Krankengymnastik ist keine Pflege und daher auch ohne Belang für die Zuordnung zu einer Pflegestufe. Leider!! ist dies so.

Schöne Grüsse

P.S. Willkommen im Forum übigens
HHelmutS 02.07.2004, 21:46#3
Hallo Denny,

wenn ihr alleine mit eurem Sohn KG macht, zählt die Zeit nicht. Wenn die Therapeuten euch jedoch bescheinigen, das der Erfolg der Therapie ohne die Anwesenheit der Bezugsperson bei den Therapieeinheiten gefährdet ist, KANN die Therapiezeit mit dem Therapeuten angerechnet werden. Genau so wie Zeiten in denen man das Kindes zu nötwendigen Handlungen anleitet, zum Pflegeaufwand zählen und angerechnet werden... zählt dann das Anleiten zu selbstständigen Übungen der Bezugsperson durch den Therapeuten zum Pflegebedarf.

:-) Helmut
amai 03.07.2004, 18:32#4
Hallo denny ,
selbst wenn die KG selber nicht angerechnet wird, das aus- und anziehen für die Gymnastik ist anzurechnen oder turnt ihr mit dem Kleinen komplett angezogen? Wenn er evtl. sogar ohne Windel turnt kommt es vielleicht auch vor dass er Pipi macht während der Übungen und ist er nie verschwitzt nach der KG? Denn das waschen usw. ,neu windeln und anziehen ist auch anrechenbarer Pflegeaufwand und der muss dann auch mitgerechnet werden.

LG, amai
Gast 06.07.2004, 18:38#5
Hallo,

vielen Dank für eure Infos und Tipps!!!
Wahrscheinlich werde ich öfters noch eine Frage haben oder auch zwei oder drei...

Ich fange wohl nächste Woche mit dem Tagebuch an, werde erstmal ein paar Tage für mich führen, um einen Überblick zu bekommen.

LG
Denny
Gast 18.07.2004, 17:38#6
Das waren aber "mutige" Auskünfte. Leider falsch, denn bei der Ermittlung des Aufwandes im Bereich der Grundpflege zählen Wege UND Wartezeiten einer aushäusigen Krankengymnastik dazu, wenn die Krankengymnastik mindestens 1 Mal in der Woche erfolgt. Das gilt auch für Ergotherapie (gerade neu vom BSG entschieden) und Arztbesuche.
amai 18.07.2004, 19:58#7
Hallo Günther,
du hast recht was die Anrechnung von KG und anderen Therapien AUßER Haus betrifft.
So wie ich es verstanden habe, turnt Denny mit ihrem Kind aber wohl vier mal täglich DAHEIM und da zählt die KG selber nun mal leider nicht, an- ausziehen, waschen, windeln usw. aber sehr wohl!
Insofern finde ich die Beiträge nicht *mutig* sondern zutreffend.

LG, amai
Gast 19.07.2004, 10:04#8
Hallo amai,
stimmt, es hätte TEILWEISE mutig heißen müssen
Gast 19.07.2004, 13:10#9
Hallo Günther,

noch mutiger wäre es gewesen, wenn das Aktenzeichen dem neuen Urteils hier posten könntest... das Therapien außer Haus aufgrund eines Urteils des BSG angerechnet werden ist schließlich schon ein alter Hut. Was hat denn das BSG daran jetzt neu entschieden ?

:-) Helmut
amai 19.07.2004, 14:33#10
Hallo
da fällt mir gerade zum Thema noch ein: bei unserem Sohn fanden die Therapien (2 mal Ergotherapie, 1 mal Musiktherapie, 1 mal Logopädie wöchentlich), im Integrativkindergarten statt. Nun wären da keine Wartezeiten angefallen, aber auch der Versuch, die Fahrzeiten zur Therapie (und damit zum Kindergarten) an diesen Tagen angerechnet zu bekommen wurde abgeblockt.

Das Urteil würde mich auch interessieren. Danke .
LG, amai
Gast 19.07.2004, 16:38#11
Zur Ergotherapie: BSG vom 28.5.2003, AZ. B 3 P 6/02 R; die Therapie muss zur Behandlung einer Krankheit ärztlich verordnet sein. Ergotherapie galt bislang als rehabilitative Massnahme.
HHelmutS 19.07.2004, 21:06#12
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo Günther,

toll das et jetzt auch bei Ergotherapie so is. Blöder weise.. oder wie sacht man bei so passenden Geschichten.... geht es hier um Krankengymnastik. Dat is n Bisken wat anderet... aber mutig.. ;-))

:-) Helmut
Gast 20.07.2004, 08:54#13
Hallo Helmut,
ich dachte, die KG sei klar. Trotzdem Interesse an den Entscheidungen?
HHelmutS 20.07.2004, 11:35#14
Hallo Günther,

KG ist klar....das gilt im wesentlichen für KG außer Haus, bzw. 1 - 2 mal pro Woche, aber nicht für... und da geht es hier drum... mehrfach täglich ohne Anwesenheit von Therapeuten zuhause. Dann zählt die KG auch nur, wenn die Pflegeperson bei der Therapie dabei ist. Geht sie in der Zeit einkaufen.... was "Liebe" Nachbarn dem MDK oder dem Gericht zustecken könnten... zählt selbst die nicht, bzw. "nur" für hauswirtschaftliche Zeiten. Genau so müßte es auch bei der Ergotherapie sein. Daher wäre es interessant das Ureit zu lesen. 3m (Mail mich mal) : helickweb.de