Hallo,
wir hatten Ende August eine erneute Begutachtung. Nun kam ein Schreiben der Krankenkasse "Anhörung wegen Aufhebung des Bewilligungsbescheides", dass die Voraussetzungen für Pflegestufe I nicht mehr gegeben sind, da nur noch 39 Minuten zusammen kommen. Es ist also noch kein Bescheid ergangen, sondern nur die Ankündigung, dass die Zahlung des Pflegegeldes zum 31.10. eingestellt wird. Uns wird Gelegenheit gegeben, uns zum Sachverhalt bis zum 15.10. zu äußern.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich kenne ja das Gutachten noch nicht. Auf jeden Fall werde ich mitteilen, dass ich nicht einverstanden bin. Muß die Pflegekasse mir dann das Gutachten übersenden? Die Ärztin, die zur Begutachtung da war, sagte beim Gehen, dann ist ja alles so geblieben. Und so ist es auch. Im letzten Jahr hatten wir Pflegestufe II. Da hatten wir auch schon Gelegenheit zur Anhörung. Die hab ich nicht genutzt, hatte zu der Zeit einfach keine Kraft und keine Nerven dafür.
Für Tipps und Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.
Liebe Grüße
Katrin
wir hatten Ende August eine erneute Begutachtung. Nun kam ein Schreiben der Krankenkasse "Anhörung wegen Aufhebung des Bewilligungsbescheides", dass die Voraussetzungen für Pflegestufe I nicht mehr gegeben sind, da nur noch 39 Minuten zusammen kommen. Es ist also noch kein Bescheid ergangen, sondern nur die Ankündigung, dass die Zahlung des Pflegegeldes zum 31.10. eingestellt wird. Uns wird Gelegenheit gegeben, uns zum Sachverhalt bis zum 15.10. zu äußern.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich kenne ja das Gutachten noch nicht. Auf jeden Fall werde ich mitteilen, dass ich nicht einverstanden bin. Muß die Pflegekasse mir dann das Gutachten übersenden? Die Ärztin, die zur Begutachtung da war, sagte beim Gehen, dann ist ja alles so geblieben. Und so ist es auch. Im letzten Jahr hatten wir Pflegestufe II. Da hatten wir auch schon Gelegenheit zur Anhörung. Die hab ich nicht genutzt, hatte zu der Zeit einfach keine Kraft und keine Nerven dafür.
Für Tipps und Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.
Liebe Grüße
Katrin
