Hallo ihr....
Heute habe ich mal wieder eine Nuss für euch zum knacken.
Folgender Sachverhalt: Unsere Tochter bekommt seit 10. Oktober 2003 Pflegegeld der Stufe 1. Verhinderungspflege kann man laut Auskunft der Kassen erst bekommen, wenn man 1 Jahr Pflegegeld bezogen hat.
Im Gesetz steht aber etwas anderes: Dort steht, das man Verhinderungspflege dann bekommt, wenn man die Person seit 1 Jahr pflegt (dort steht nichts davon das man Pflegegeld bekommen haben muss!).
Könnt ihr uns dazu irgendwas sagen ?
Denn wir haben das Pflegegeld schon früh beantragt, aber es wurde erst ab dem 7. Lebensmonat bewilligt. Aber gepflegt haben wir die Kleine bereits seit ihrer Geburt, da sie ja so schwer krank auf die Welt kam...
Danke vorab.
Schöne Grüsse
Harald
Heute habe ich mal wieder eine Nuss für euch zum knacken.
Folgender Sachverhalt: Unsere Tochter bekommt seit 10. Oktober 2003 Pflegegeld der Stufe 1. Verhinderungspflege kann man laut Auskunft der Kassen erst bekommen, wenn man 1 Jahr Pflegegeld bezogen hat.
Im Gesetz steht aber etwas anderes: Dort steht, das man Verhinderungspflege dann bekommt, wenn man die Person seit 1 Jahr pflegt (dort steht nichts davon das man Pflegegeld bekommen haben muss!).
Könnt ihr uns dazu irgendwas sagen ?
Denn wir haben das Pflegegeld schon früh beantragt, aber es wurde erst ab dem 7. Lebensmonat bewilligt. Aber gepflegt haben wir die Kleine bereits seit ihrer Geburt, da sie ja so schwer krank auf die Welt kam...
Danke vorab.
Schöne Grüsse
Harald
