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Kann der MDK das so trennen??

Christiane 08.09.2007, 14:14#1
Hallo,
wir haben heute den Bescheid bekommen das nun für unseren Sohn Nils die Pflegestufe 1 ab seinem 3 Geburtstag gewährt wird.
Wir hatten im August 06 einen Antrag gestellt, im Februar 07 war der MDK das erste Mal hier, im April bekamen wir die Ablehnung, wir haben Widerspruch eingelegt, alles noch mal neu aufgeschrieben, im Juni kam dann der MDK zur erneuten Überprüfung und stellt fest, das Nils ja nun mittlerweile 3 Jahre alt wäre und eine Windelversorgung nicht mehr altersgemäß sie. Mitten im Gespräch, sagte die Dame, sie hätte nun Pflegestufe 1 errechnet, ob wir einverstanden wären, das diese ab dem 3 Geburtstag an gerechtnet wird. Wir haben erst mal nichts weiter dazu gesagt, wollten das Gutachten abwarten.
Heute haben wir Bescheid bekommen das die Stufe 1 gewährt wird, ab April 07da Nils da 3 geworden ist.
In einem anderem Schreiben teilen sie uns mit, das wir kein Rentenanspruch hätten, da ich als Pfelgeperson weniger als 14 Stunden beschäftigt sei.
Irgendwie passt doch das ganze nicht zusammen, oder?
MichaelK 08.09.2007, 20:59#2
AW: Kann der MDK das so trennen??

Hallo Christiane,

lass dir einen ordentlichen rechtsfähigen Bescheid zu deinem Widerspruch schicken und dazu das entsprechende Widerspruchsgutachten.

Das Pflegegeld ab dem 3. Geburtstag hat damit sachlich nichts zu tun. Das steht euch sowieso jetzt zu.

Die Kassen versuchen immer neue Tricks, um sich um berechtigte Ansprüche der Versicherten zu drücken. Lass dich nicht auf solche krummen Sachen ein, das hätte keinerlei Vorteile für euch.

Unverschämt, diese Machenschaften von MDK und Pflegekassen!!

LG Michael
Christiane 08.09.2007, 21:22#3
AW: Kann der MDK das so trennen??

Hallo Michael
ja ich warte jetzt auf das Gutachten, das sollte eigentlich als Anlage dabei sein, ist es aber nicht.
Mich hat das auch sehr gewundert, das der MDG das gleich so betont hat, das wir nur Pflegestufe 1 bekommen weil Nils noch Windeln trägt. Die Dame sagte Guten Tag und wies uns darauf hin, das es nur um reine Pflegetätigkeiten geht. Als ich darauf erwiederte, das ich mich erkundigt hätte, das auch die Anleitung zu Dingen des Täglichen Alltags, z.B. Füttern, bzw. das Einüben, auch mit zählt, sagte sie, darauf kommen wir später zu sprechen.
Und mitten im Gespäch erklärte sie uns dann sie hätte Pflegestufe 1 errechnet und könnte sie uns hier und jetzt zusagen. Wir hatten das Gefühl, das sie uns beschwichtigen sollte, weil der Antrag ja schon so lange läuft.
Ich weiß auch nicht so richtig wie wir uns jetzt verhalten sollen und wen wir uns zur Hilfe ins Boot holen sollen. Ist es sinnvoll sich einen Anwalt zu suchen, der sich evtl. damit auskennt, gibt es sowas überhaupt?
Ich möchte nicht über den Tisch gezogen werden. Es ärgert mich.
MichaelK 09.09.2007, 12:27#4
AW: Kann der MDK das so trennen??

Hallo Christiane,

wie gesagt, solltest du jetzt erstmal das Gutachten prüfen. Das ist leider nicht ganz so einfach, da dort bei Kindern nur noch der Mehrbedarf angegeben werden muß. Es müsste da jede einzelne Verrichtung abgeklopft werden. Das ist für jemanden, der nicht mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut ist, sehr mühevoll.
Hilfe in dieser Beziehung kostet meist erstmal Geld. Es gibt Pflegesachverständige und Anwälte , die auf Sozialrecht spezialisiert sind. Es ist aber letztendlich immer so, dass die in der Regel "nur" ihrem Broterwerb nachgehen. Meiner Meinung nach sollten wir Eltern, soweit möglich, uns selbst sachkundig machen, um die Interessen unserer Kinder wahren zu können. Ich hab ja zu diesem Thema deshalb die Pflegegeldfiben verfasst, die du dir herunterladen kannst: http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pflegegeldfibel%2001.07.2007.pdf

Falls du einen Anwalt in Anspruch nehmen möchtest, kann ich dir Christian Au empfehlen

Kontakt: Buxtehuder Str. 76, 21635 Jork
Tel.: (0 40) 30 63 96 70
Fax: (0 41 62) 91 33 30

www.rechtsanwalt-au.de

LG Michael