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Begutachtungsrichtlinien des MDK

seraphim 08.09.2007, 12:59#1
Hallo zusammen!

Ich habe mit der Interpretation der Pflegerichtlinien so meine Schwierigkeiten. Gibt es hierzu irgendwelche anerkannten Kommentare und falls ja, wie kann man daran kommen?

Im Speziellen habe ich momentan folgendes Problem:

Es geht um das Baden. Der Begegriff wird in den Pflegerichtlinien folgendermaßen definiert:
Das Baden
Das Baden umfasst eine Ganzkörperwäsche in einer Badewanne, wobei der Antragsteller entweder sitzen oder liegen kann. Zum eigentlichen Waschvorgang gehören sowohl die Vor- und Nachbereitung, das Waschen des ganzen Körpers selbst sowie das Abtrocknen des Körpers. Wenn im unmittelbarenzeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Duschen, Baden oder Waschenz. B. aufgrund einer Hauterkrankung nach Durchführung der Verrichtungdas Einreiben mit Dermatika notwendig ist, handelt es sich um eine verrichtungsbezogenekrankheitsspezifische Pflegemaßnahme. Diese ist zusätzlich zudem beim Duschen, Baden oder Waschen bestehenden Hilfebedarf zu berücksichtigenund als Erschwernisfaktor gesondert auszuweisen. Die Angaben zuPunkt D 4.0 / III. / 4. "Ermittlung des zeitlichen Umfanges des regelmäßigenHilfebedarfs" sind zu berücksichtigen.
(Eine Hilfestellung beim Einsteigen in die Badewanne ist im Bereich der Mobilität"Stehen" zu berücksichtigen.)

Soweit so gut. Was gehört nun aber zur Vor- und Nachbereitung. Ist da das vollständige Be- und Entkleiden schon enthalten oder muss dieser Aufwand zusätzliche Berücksichtigung finden?

LG Seraphim
MichaelK 08.09.2007, 20:43#2
AW: Begutachtungsrichtlinien des MDK

Hallo,

wenn das vollständige Be und Entkleiden nicht ausdrücklich als Bestandteil des Badens genannt wird, muß es extra berücksichtigt werden.
Das ergibt sich schon aus den Zeitorientierungswerten. Für das Baden werden 20 bis 25 Minuten genannt. Für Ankleiden gesamt 8 bis 10 Minuten. Für Entkleiden gesamt 5 bis 6 Minuten. Rechnet man An und Entkleiden zusammen kommt man auf 13 bis 16 Minuten. Für das reine Baden inklusive der anderen Vor und Nachbereitungsmaßnahmen bleiben dann nur noch 7 bis 9 Minuten übrig.

Eine Einschränkung: Das Baden wird in der Regel zu Zeiten vorgenommen, wo ein Entkleiden/Ankleiden sowieso erfolgt, so dass kein "doppeltes" Berücksichtigen dieser Verrichtung infrage kommt. Sollte dies in euerem Fall anders sein, dann mußt du das auch nachvollziehbar begründen können.

Hast du noch mehr solcher schöner Fragen?:wink:
Zitat von seraphim
Ich habe mit der Interpretation der Pflegerichtlinien so meine Schwierigkeiten. Gibt es hierzu irgendwelche anerkannten Kommentare und falls ja, wie kann man daran kommen?

Es mag schon interne Interpretationen der Richtlinien geben, aber rechtlich sind die nicht verbindlich. Maßgeblich ist das Gesetz und die Richtlinien.


LG Michael
seraphim 10.09.2007, 13:26#3
AW: Begutachtungsrichtlinien des MDK

@ Michael

Dein Post bestätigt genau meine Sichtweise!

LG Seraphim
silkemitfamilie 11.09.2007, 15:05#4
AW: Begutachtungsrichtlinien des MDK

das vor und nachbreiten ist auch das badewasser einlassen und auf die richtige temperatur bringen.
wurde und als zeit angerechnet.

gruß silke