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Erhöhungsantrag abgelehnt!

seraphim 06.09.2007, 20:03#1
Hallo zusammen!

Wir haben heute vom MDK den Ablehnungsbescheid zum Erhalt der Pflegestufe 3 erhalten.
Wie fast schon erwartet hat die Gutachterin nicht die Zeiten eingetragen die wir angegeben haben, sondern Werte eingetragen, die teilweise sogar die in den Verfahrensrichtlinien des MDK unterschreiten.:grantel:
Insbesondere hat sie die Tatsache, das wir unsere Tochter jede Nacht zweimal umlagern und auch mindestens einmal nachts zur Toilette bringen müssen nur ganz am Rande unter Mobilität erwähnt.:grantel:
Im Gespräch meinte Sie noch dadurch wäre eine "Rund um die Uhrpflege" begründet. Hiervon erscheint im Gutachten nichts.:grantel:

Nun meine Frage hierzu:

Auf der Startseite wird auf das BSG-Urteil Az.: B 3 P 20/99 R verwiesen.
Soll ich meinen Widerspruch mit diesem Urteil begründen oder soll ich das Gutachten Punkt für Punkt nach fehlenden Minuten untersuchen?:unsicher:

Ich bin für jeden Tip dankbar!

LG Egon Nowak

PS.: Hat jemand einen Link zum Urteil?
HKBKL 06.09.2007, 20:14#2
AW: Erhöhungsantrag abgelehnt!

Hallo Egon Nowak

Darauf würde ich sofort Widerspruch einlegen und es erneut überprüfen lassen,schreib aber auch die Begründung rein.
(Da ihr ja nachts eure Tochter umlegen müßt und sie aufs WC setzen müßt, das ist 24 Std. Pflege)
Ich weiß jetzt nicht was in dem BSG Urteil drin steht...
Aber auf jedenfall Widerspruch einlegen die Pflegeversicherung verucht es immer wieder nicht mehr zahlen zu müßen.
Also WIDERSPRUCH............

Lieben gruß Heike
Yvonne 06.09.2007, 21:05#3
AW: Erhöhungsantrag abgelehnt!

Hallo Egon,

erst einmal ein Herzliches Willkommen hier.
Lege auf jedenfall Widerspruch ein und ich würde auf jedenfall alles das begründen was nicht berücksichtigt worden ist. Ich denke mal, dass so auch noch einige Zeiten zusammen kommen.
Des Weiteren darf das nächtliche Umlagern nicht außer Acht gelassen werden
und du kannst in dem Zuge auf das Urteil hinweisen.
Hier mal der Link zu dem Urteil:
http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/51293108f720804cc12571e700442bde/a9fc3af946b40ca780256a56006e223e?OpenDocument

Viel Erfolg und halte uns bitte auf dem Laufenden.

Liebe Grüße

Yvonne
silkemitfamilie 07.09.2007, 16:52#4
AW: Erhöhungsantrag abgelehnt!

hallo

bei uns war es ähnlich. wir haben die pflegestufe 1 bekommen obwohl naoh rein gar nichts machen konnte.

im gutachten wurde uns 25 min für wickeln -für das braucht man ja auch bei einem gesunden kind - abgezogen. aber laut dem gutachten haben wir nur 17 min an zeit benötigt um ein behindertes kind zu wickeln. wir haben also minus gemacht. und mein sohn kann auch auf die toilette so zumindest laut gutachter, war mir neu.
wiederspruch eingelegt und siehe da es kam jemand zur begutachtung wo mit behinderten kindern gearbeitet hat, und siehe da wir haben pflegestufe 2.

lange rede kurzer sinn:
wiederspruch einlegen, die eigenen zeiten auch als begründung, das die nächtliche pflege nicht berücksichtigt wurde,

häufig ist der zweite gutachter kompetenter.
hier in meiner region ist halt ein altenpfleger als gutachter unterwegs, und der kennt sich halt mit kindern nicht so toll aus.

gruß silke
MichaelK 08.09.2007, 21:06#5
AW: Erhöhungsantrag abgelehnt!

Hallo Egon,

das Lagern/ Umlagern gehört in den Bereich Mobilität - Verrichtung "Aufstehen und zu Bett gehen" Was ist denn dort angegeben?

"Der durch das Umlagern tagsüber und/oder nachts anfallende Pflegeaufwand nach Häufigkeit und Zeit wird als Bestandteil der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität betrachtet und entsprechend berücksichtigt, obwohl das Umlagern keine eigene Verrichtung nach § 14 Abs. 4 SGB XI ist. Dabei wird so verfahren, dass der notwendige Hilfebedarf unabhängig davon, ob das Umlagern solitär oder im Zusammenhang mit den Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität durchgeführt wird, der Verrichtung "Aufstehen/Zu- Bett-Gehen" zugeordnet.""

LG Michael
seraphim 10.09.2007, 13:24#6
AW: Erhöhungsantrag abgelehnt!

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Ich war heute morgen bei der zuständigen AOK beim Teamleiter der Pflegegeldabteilung um meinen Widerspruch einzureichen.

Der nette Herr hat tatsächlich mit mir zusammen das gesamte GA durchgesehen und dann auch die Unstimmigkeiten bestätigt. Er werde sich sofort darum bemühen den Sachverhalt nach Aktenlage entscheiden zu lassen, da ganz offensichtlich die Vorrausetzungen für die Pflegestufe 3 eindeutig gegeben sind.
Außerdem hat er mir noch zum Beantragen der Verhinderungspflege rückwirkend für die letzten 4 Jahre geraten !

Danke nochmal für die Tips hier im Forum!

LG Seraphim
Yvonne 10.09.2007, 13:33#7
AW: Erhöhungsantrag abgelehnt!

Hallo Egon,

na das hört sich ja ganz zuversichtlich an und drücke dir die daumen, dass die Tage ein positiver Bescheid ins Haus flattert. Wow und das er dich auf die Verhinderungspflege hingewiesen hat finde ich klasse. Leider wird ja zu häufig auf nichts hingewiesen, aber wie man bei dir sieht geht es auch anders. Also toi toi toi und melde dich wenn es wirklich durch ist.

Liebe Grüße

Yvonne