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Haushaltshilfe

marg2973 19.07.2007, 17:59#1
Hallo! Ich weiß nicht was ich tun kann.

Ich habe schon bei meiner ANfrage nach PFLEGEGELD UND HAUSHALTSHILFE geschrieben, daß ich eine schwerere Op hatte. daraufhin wurde mir vom behandelnden Arzt im KH ein Attest für eine Haushaltshilfe für 8Std./Tag, 5 Tage die Woche ausgestellt.
Der MDK der KK hat nun vom Schreibtisch aus festgestellt, daß 4 Std./Tag völlig ausreichen.

Dann kam ich 3 Wochen auf Anschlußheilbehandlung. Dort wurde vom Sozialdienst bereits mit der KK abgeklärt, daß nach der AHB unbedingt noch eine Haushaltshilfe nötig ist.

Dies wurde auch noch im Entlassungsbericht festgehalten. Außerdem wurde, wie von der KK verlangt, durch den Hausarzt daß Attest für eine medezinisch notwendige Haushaltshilfe ausgestellt 8Std. täglich, 5 Tage die Woche, bis Jahresende.(Bis Jahresende darf ich nicht mehr als 5 kg tragen oder heben)
In diesem Attest steht neben den Haushaltstätigkeiten, die ich nicht übernehmen darf auch, daß ich meinen behinderten Sohn nicht voll versorgen kann (betr. Heben, tragen, umsetzen)
Füttern, trinken , wickeln usw. wird von mir erledigt.

Antwort der KK: Für die Pflege erhalten sie Pflegegeld, der Haushalt kann durch ihren Ehegatten erledigt werden:kopfkratz:. Es wird keine Haushaltshilfe nach der AHB mehr übernommen.

Mein Mann ist voll berufstätigt und kümmert sich nach der Arbeit um unseren Sohn.

Habt ihr Urteile od. §§ die mir bzw. uns weiterhelfen.

Danke im voraus
Marga