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Pflegegeld Anwalt

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    Pflegegeld Anwalt

    Hilfe,,,,,,
    Wer hat Ahnung. Ich habe Klage gegen Pflegegutachten  eingereicht.
    Mitlerweile ist es so weit, daß ich einen Arzt mit der Begutachtung meiner Tochter bestimmen kann Spina bifida.
    Dies Kosten soll ich selber tragen. Mein Anwalt hat mir gesagt, daß meine Rechtsschutzversicherung diese Kosten trägt. Heute habe  ich gehört von der Klinik wo ich nach Ärzten fragte ,die die Begutachtung machen könnten , ich trotz Rechtsschutz selber  die Kosten trägen müsse. Was stimmt nun. Wer kann mir schnell helfen. Vielen Dank

    #2
    Moin M.Birkenhagen.
    Ich weiss nur das meine Rechtschutzversicherung grundsätzlich keine Sozialgeschichten übernimmt.
    Dazu gehört auch alles was mit der Krankenkasse zusammenhängt.

    *GreetzIlka*

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      #3
      Ich wollte nach der Pflegestufe mich erkundigen bin 60 %
      schwerbehinderter Orientierungsos mit vielen chronischen schmerzen
      wer kann mir helfen Tipps geben wo was ich wie beantragen kann
      und ich mir Hilfe holen kann ?

      ich wollte einen neuen Beitrag aufmachen Thema ^Pflegestufe verfassen aber dies klappte ist mit misslungenen
      könnt ihr mir sagen wie dies funktioniert!

      (sorry dafür das Forum ist hart kompliziert vom Aufbau es lesen ,zu verstehen)

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        #4
        Hallo Anonym, bei welchen Verrichtungen benötigen Sie denn Hilfe durch Pflegedienst o.ä.? Pflegegeld bekommt man nicht, weil man krank ist oder Schmerzen verspürt, sondern wenn aufgrund der Behinderung Pflege erforderlich wird.

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          #5
          Es sind Angst Zustände Depressionen kein Antriebslos phsyosen herzrasen angstzustände Existenzängste
          Kopf gliederschmerzen man wird behindert geboren ich merke die Abneigung der Menschheit alles
          das führt auch zum greifen nach der Flasche aber nicht im übermässigen Stil!

          welche pflegstufe wer was da einspringt ,was getan werden kann im einzelnen habe es nur gehört habe mich schon lange aufgegeben
          brauche will kein mitleid erwecken !!!!

          freue mich über Hilfe möchte das was mir zustehen kann netten Gruss in die runde
          Zuletzt geändert von Anonym; 07.03.2019, 20:52. Grund: Neu

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            #6
            Hallo Anonym,

            vielleicht kannst Du Dich als erste Hilfe an den Sozialpsychiatrischen Dienst Deiner Kommune wenden...

            LG
            susemichel

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              #7
              Hallo Anonym,

              dein Problem scheint sehr komplex zu sein und wir können dir hier nur in der Form weiter helfen, dich an entsprechende Stellen zu verweisen.

              Ob eine Behinderung vorliegt die auch zu einem Pflegegrad führen kann, können wir so nicht beurteilen. Auch hier können wir nur auf unsere Seiten über die Pflegeversicherung verweisen.
              Wenn es um eine generelle finanzielle Unterstützung und Absicherung des Lebensunterhaltes geht, dann sind die entsprechenden Behörden oder auch Ämter aufzusuchen und dort die entsprechenden Anträge zu stellen. Ein SBA allein ist noch keine Grundlage für das Zugestehen eines Pflegegrades.

              Einzig allein ein Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse, bringt diesen Prozess in Gang. Nach dem Antrag wird sich der Medizinische Dienst melden und einen Termin für eine Begutachtung Vorort vereinbaren.
              Ob eine Kindergeldberechtigung vorliegt entscheidet einzig allein die Familienkasse und auch dort muss einfach ein Antrag gestellt werden. Die Bedingungen dafür wurden dir hier bereits in einem anderen Thread ausführlich angeführt.

              Wenn du Unterstützung für deine problematische Lage bzw. jemanden vom Fach auf dem Weg durch den Behördendschungel brauchst, dann wäre es auch eine Idee, einfach eine rechtliche Betreuung bei Gericht zu beantragen. Sollte deine Schwester dafür geeignet sein, könnte sie im Vorfeld auch dafür angegeben werden. Das Gericht überprüft aber in einer Anhörung die Lage, die Voraussetzung und die Eignung der vorgeschlagenen Person.
              Die rechtliche Betreuung kann z.B. für alle Bereiche deines Lebens und Alltag sein, oder aber auch nur für die Gesundheitsfürsorge, Briefgeheimnis, finanziell-rechtliche Betreuung und auch das Recht darüber zu bestimmen, wo du ein Zuhause finden kannst wenn das vorhandene nicht mehr geeignet wäre. Wir wünschen dir viel Erfolg auf deinem weiteren Lebensweg und vor allem die Hilfe und Unterstützung die du auf deinem weiteren Weg brauchst.

              Betreuung - was ist das?

              Informationen zur Pflege-Begutachtung in Leichter Sprache

              Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

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                #8
                Ich brauche keinen Betreuer oder sonstiges mir geht es darum an wen ich meine ja ich
                bin 50 % behindert es geht mir darum keiner sagt hilf wo genau man sich speziell
                hinwenden muss das mit dem Kindergeld für Erwachsene schwerbehinderte haben wir auch nur durch
                Zufall erfahren !!!!!

                mir geht es darum wer wo wende ich mich speziell hin wegen Pflegestufen 1 - 3 hin ich selbst bin
                53 Jahre 50 schwerbehindert seit Geburt an minimale zerebrale dysfunktion magengleitbruch
                angstzustände Depressionen An wen wende ich mich steht mir PflegeStufe zu

                ich habe nirgends wo Hilfe bekommen meistens nur pure abneigung Freunde habe ich schon lange
                keine mehr !!!!

                nun Wende ich mich Vertrauensvoll an intakt vielleicht hat jemand Ideen Erfahrungen
                kann mir Tipps geben darum geht es mir

                allen einen schönen Sonntag nette grüsse vom anonymen
                ​​


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                  #9
                  Guten Morgen ,

                  dann war mein letzter Beitrag ja passend. Da findest du alles, teilweise auch in Leichter Sprache was sehr hilfreich ist, wenn man erste Informationen sucht. Am besten liest du den Beitrag und klickst auf die Links und schon werden deine Fragen größtenteils beantwortet sein und erste Schritte können vorbereitet werden.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Anonym, mit Abneigung hat es nicht immer etwas, wenn man nicht das beantwortet bekommen kann, wie man es gern hören würde. Ihnen wurde nun schon viel an Rat mit auf dem Weg gegeben. Pflegegeld gibt es nach Begutachtung vom MdK nur, wenn Pflege erforderlich ist. Das impliziert ja bereits der Name "Pflege-geld" Denn aus Sicht von mir als pflegender Mutter - was bringt Ihnen bei Ihren angegebenen Problemen, mehr Geld? Ich habe eher das Gefühl, Sie benötigen Hilfe in anderer Form. Pflegegeld bekommt man nicht, wegen einer Behinderung, oder bei Schmerzen, sondern wenn eine durch die Behinderung bedingte Pflege erforderlich ist. Die kann von gering bis sehr hoch 24 Std. gehen. Alleine wegen psychischen Problemen, Angstzuständen, Depression o.ä. leitet sich kein Pflegegrad ab, ich habe das Gefühl, das wird falsch verstanden! Alle Hilfe ablehnen, aber Gelder in Anspruch nehmen wollen ...hm ...das stößt bei mir auf Unverständnis. Das heißt nicht, dass ich es Ihnen nicht gönne! Aber nicht jeder, der krank ist, kann auf einen Pflegegrad pochen. Die Begutachtung läuft ja darauf hinaus zu schauen, bei welchen Verrichtungen benötigt der Antragsteller Pflege und Hilfe und in welcher Höhe (also wie oft benötigt er am Tag diese Hilfe) und daraus errechnet sich der Grad der Pflege. "Ich bin krank aber ich brauche keine Hilfe" bedeutet - kein Pflegegrad. Ich weiß, ich klinge gerade etwas hart, nehmen Sie es bitte nicht persönlich. Ich kann aber auch keine falschen Hoffnungen schüren. Und nachdem, wie ich Sie lese, haben Sie diese leider.

                    Anke

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                      #11
                      Ich suche konkrete Hilfe ich habe gelesen wenn man von Geburt an
                      schwerbehinderter ist steht einem EU Rente zu ist das richtig?

                      in meiner Kindheit wurde ich zu Dingen gezwungen mit Druck eine Ausbildung
                      zu machen es war quallvoll aber mein Vater war angesehen wurde meine Behinderung
                      vertuscht denke muss nich alles klein erläutern!!!!!


                      nun erfahre ich man hätte mir eine EU Rente zahlen müssen ich
                      habe in meinem Leben nur Abneigung erhalten vom Vater merke erst JETZ
                      wieso warum!!!!!

                      kann ich die EU Rente noch einklagen ist da was möglich ???

                      freue mich über nette ehrliche antworten

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                        #12
                        Zunächst müsste ja erst einmal festgestellt werden, dass eine Behinderung vorliegt und ab welchem Zeitpunkt. Wie alt sind Sie eigentlich, haben Sie einen Beruf erlernt, haben Sie bereits beitragspflichtig gearbeitet? Wovon leben Sie jetzt, also welche Leistungen erhalten Sie aktuell? Ich habe dazu dies hier finden können. Ob es nun in Ihrem Fall zutrifft, wird aus der Ferne niemand sagen können. https://sozialversicherung-kompetent...ehinderte.html Einen Antrag auf EU-Rente können Sie jedoch immer stellen - schriftlich! Und je nach Entscheidung, kann man gegen den Bescheid in Widerspruch gehen.

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