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Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherung!

Holger 09.07.2007, 15:56#1
Hallo zusammen,

eben hat mich eine Anfrage vom Büro der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, erreicht, die auch für die Bundesinitiative "Daheim statt Heim" verantwortlich zeichnet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit wird an der Reform der Pflegeversicherung gearbeitet. In dem
Eckpunktepapier, das die Koalition vorgelegt hat, kommen Kinder nicht
vor. Könnten Sie in Ihrem Forum die Frage stellen, welche Erwartungen
und Verbesserungsvorschläge Eltern von Kindern mit Behinderung haben
,
damit auch ihnen die Reform der Pflegeversicherung hilft? Frau Schmidt,
MdB, möchte diese Vorschläge dann weiterleiten.

Dies ist nun die Frage an euch. Viele sind unzufrieden mit der ein oder anderen Sache, das hören wir hier immer wieder. Nun gibt es die Möglichkeit dies den Leuten zu sagen, die hier etwas verändern können. Also bitte ich euch um eure konstruktiven Verbesserungs-Vorschläge. Oder seid ihr mit allem rund um die Pflegeversicherung eurer Kinder zufrieden? :kopfkratz:

Liebe Grüße,
Holger
Guenther 09.07.2007, 18:06#2
AW: Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherun

Mir erscheinen zwei Regelungen wichtig:

1) die "Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf" (§45a SGB XI) ist von der Einstufung in eine Pflegeklasse abzukoppeln. Wir brauchen hier "Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf". Diese sollen zwar angeblich für Demenzkranke kommen. Aber wir brauchen sie auch für Kinder, die der besonderen Beaufsichtigung bedürfen wegen Orientierungslosigkeit, wegen Selbstgefährdung, oder weil sie unbeaufsichtigterweise andere gefährden.

2) es muss im Gesetz festgelegt werden, dass Kinder und Jugendliche einen anderen und weiter gehenden Anspruch auf Hilfsmittel haben, als Erwachsene. Es darf nicht weiter im Ermessen der einzelnen Krankenkassen bleiben oder gar obskurer Verordnungsgeben, ob ein 14-Jähriger mit einem einzelnen Rolli alle seine Bedürnisse abdecken kann: zur Schule fahren, in der Schule am Unterricht teilnehmen, in die Kinderdisco fahren, zum Sportverein fahren, sich mit Gleichaltrigen am Dorfbrunnen treffen, etc.

Viele Grüße
Günther
MichaelK 18.07.2007, 10:29#3
AW: Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherun

Hallo Holger,

nicht damit der Eindruck entsteht, es wäre alles bestens geregelt und es gäbe nichts zu verbessern, lol:

Punkt 1:

Wegfall der hauswirtschaftlichen Versorgung im Begutachtungsverfahren, weil hauswirtschaftliche Hilfe ohnehin notwendig ist, wenn Hilfen im Bereich der Grundpflege erforderlich sind.
Bei Kindern kann der Hilfebedarf für die Hauswirtsch. Versorgung ohnehin nicht, mit vertretbarem Aufwand, vernünftig ermittelt werden.

Punkt 2:

Wegfall der Pflicht eines nächtlichen Hilfebedarfs für Pflegestufe 3. Das darf m.E. nicht sein, dass Pflegebedürftigkeit mit dem Zeitpunkt des Anfalls einer Tätigkeit verknüpft wird. Das ist nicht nachvollziehnar und verstößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, zumal das BSG schon festgestellt hat, dass es dabei unerheblich ist, ob die Pflegeperson die Nachtruhe unterbrechen muß oder nicht.

Punkt 3:

Aufwertung der ehrenamtlichen häuslichen Pflege durch Erhöhung des Pflegegeldes. Dabei sollte man überlegen, ob eine Staffelung nach der Dauer der Pflege sinnvoll wäre (nach einem Jahr 20% Aufschlag, nach 5 Jahren 50% Aufschlag und ab 10 Jahren 100% Aufschlag. ..........Die jetzige Regelung berücksichtigt ungenügend die Leistung der pflegenden Angehörigen bei Langzeitpflege über viele Jahre, wie es gerade bei Kindern häufig vorkommt. Die "Langzeitpflege" muß anders honoriert werden, als eine kurzzeitige Pflege am Lebensabend. Es muß hierbei stärker auf die Pflegeperson abgestellt werden. Allein die Rentenbeiträge reichen nicht aus, um einen Ausgleich für ein fehlendes Erwerbseinkommen zu schaffen. Pflegende Angehörige dürfen nicht "automatisch" zu Sozialhilfeempfängern werden.

LG Michael
Holger 18.07.2007, 11:12#4
AW: Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherun

Hallo ihr beiden,

dachte ich mir doch, dass nicht wirklich alles so passt ...

Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen. Ich hoffe noch auf mehr, damit Frau Schmidt etwas in der Hand hat.

Viele Grüße,

Holger
MichaelK 18.07.2007, 16:56#5
AW: Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherun

Hallo Holger,

Punkt 4:

die Leistung nach § 45 b SGB XI (erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf) sollte, genauso wie bei § 37 (Pflegegeld) einen Wahlanspruch des Versicherten oder der gesetzlichen Vertreter beinhalten. Oftmals sind entsprechende Betreuungsstrukturen gar nicht vorhanden oder aufgrund der familiären Situation nicht abrufbar. Deshalb muß der Versicherte die Möglichkeit erhalten, die Betreuung selbst zu organisieren und entstehende Kosten abzudecken. Bei einem behinderten Kind ist der Ansatz, die "Betreuungsleistung" erst bei Vorliegen entsprechender pathologischer Verhaltensweisen zu gewähren, kontraproduktiv. Kinder haben immer einen erhöhten Betreuungs und Beaufsichtigungsbedarf, der naturgemäß bei einem gesunden Kind langsam abnimmt. Nicht aber bei einem behinderten Kind. Diese spezielle Komponente ist in der Pflegeversicherung überhaupt nicht berücksichtigt.

LG Michael
MichaelK 20.07.2007, 21:10#6
AW: Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherun

Punkt 5:

Pflegestufe 4 gibt es noch nicht, aber sollte es geben. Ich hab gerade mal unser Pflegetagebuch überarbeitet und komme so auf "komfortable" 5 Stunden Mehrbedarf in der Grundpflege. Wenn man berücksichtigt, dass da noch 80 Minuten als Hilfebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes vorher abgezogen werden, muß man schon die Frage nach einer Stufe 4 stellen. Dabei gibt es mit Sicherheit auch Kinder in häuslicher Pflege, die noch einen höheren Hilfebedarf haben, als unser Lars und mit zunehmendem Alter werden ja die "Abzüge" geringer, nicht aber zwangsläufig der Hilfebedarf.

Mein Vorschlag für die PS 4 wäre:

Grundpflege mindestens 5 Stunden, Gesamtpflege mindestens 6 Stunden,
Pflegegeld ab 800 € aufwärts.......Sachleistung um 1800 €

LG Michael
MichaelK 20.07.2007, 21:15#7
AW: Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherun

Hallo Holger,

und sehr nett von Frau Schmidt wäre es, wenn sie uns über das Feedback unserer Vorschläge in der Regierungskoalition berichten könnte, ....

LG Michael
Holger 20.07.2007, 22:21#8
AW: Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherun

Hallo Michael,

danke für deine Vorschläge. Ich weiß ja, dass ich mit dir da echt einen "Experten" habe ... ;-)

Würde mich auch freuen, wenn von Frau SChmidt Rückmeldung käme. Habe ihrem Büro auf jedem die URL dieses Threads mitgeteilt.

Schönen Abend noch!

Holger
MichaelK 21.07.2007, 14:15#9
AW: Eure Chance: Reformideen zur Pflegeversicherun

ergänzend zu Punkt 3:

Alternativ bzw. ergänzend wird vorgeschlagen, das Rentenrecht dahingehend abzuändern, dass die pflegenden Angehörigen für jedes Jahr der Pflege ein höheres Maß an Anwartschaften erwerben, um gegebenenfalls abschlagsfrei zu einem selbstbestimmten früheren Zeitpunkt in Altersrente gehen zu können.

Punkt 6:

Die Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen im Rahmen der häuslichen Pflege, die im Rahmen der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird, muß endlich honoriert werden. Schon 2003 hat das BSG in seinem Urteil vom 12. November (B 3 P 5/02 R) festgestellt: „In der Sozialversicherung ist die fehlende materielle Anerkennung langjähriger, aufopferungsvoller häuslicher Krankenpflege durch Angehörige, die im Unterschied zur Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nicht durch Pflegegeld wenigstens teilweise abgegolten wird, obwohl sie die Solidargemeinschaft in erheblichem Umfang entlastet, als unbefriedigend zu bezeichnen."
Das erklärte Ziel der Pflegeversicherung sowie auch der Krankenversicherung ist es, die häusliche Pflege bzw. Krankenpflege durch Angehörige zu stärken und letztlich damit die Solidargemeinschaft durch Vermeidung von stationärer Pflege oder Krankenhausbehandlung zu entlasten. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Leistungsträger der häuslichen Pflege i.d.S. in angemessenem Maße aus der Entlastung der Solidargemeinschaft beteiligt werden.
Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Krankenversicherung eine adäquate Leistung zum § 37 SGB XI einzuführen. Die Bemessung soll sich an den Beträgen, die Pflegedienste für die Behandlungspflege erhalten, orientieren.

Das wird zwar jetzt ggf. alles doppelt bei Frau Schmidt landen, weil es bei REHAkids einen ähnlichen Thread gibt, aber macht doch nix:engel:

Ich stelle fest, dass wir dringendst einen bundesweiten Verband der pflegenden Angehörigen benötigen.:kopfkratz::kopfkratz:

LG Michael