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Rentenprüfung Grundlage für Kindergeldanspruch??

Holger 09.07.2007, 12:03#1
Hallo zusammen,

habe folgende Anfrage bekommen:
Antrag auf Kindergeld, gestellt am 08.08.2006 für das Jahr 2006

Geburt der Tochter am 22.04.1975
wohnhaft im Haushalt der Eltern

seit Geburt schwerbehindert 90 % Merkmal G
ist in keiner Einrichtung für Schwerbehinderte beschäftigt.

Die Tochter hatte bis 30.09.2005 einen Zeitarbeitsvertrag über 26,5 Stunden.
Danach bekam sie Arbeitslosengeld bis einschl. Sept. 2006.
Ab Okt. 2006 wurde Leistung nach Sozialgesetzbuch (SGBII) durch die Agentur für Arbeit gezahlt.

Ich habe einen Antrag auf Kindergeld für das Kalenderjahr 2006 bei meinem Arbeitgeber -Stadtverwaltung Familienkasse- im Hause gestellt.
Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Tochter einer Beschäftigung von 26,5 Stunden wöchentlich nachgehen könnte.

Auf Verlangen des Arbeitsamtes wurde die Tochter zur amtsärztlichen Untersuchung im März 07 bestellt.
Hier wurde festgestellt das die Tochter z.Zt. einer Beschäftigung von wöchentlich weniger als 15 Stunden (weniger als 3 Std. tägl.) nur nachgehen könnte. Gegen den ablehnenden Bescheid der Familienkasse v 04.01.07 habe ich fristgemäß Widerspruch eingelegt. Zur Begründung habe ich das amtsärztliche Gutachten beigefügt.

Das Arbeitsamt verlangt auf Grund der amtsärztl. Untersuchung, dass sie einen Rentenantrag stellen muss. Dieser wurde am 26.03.07 bei der deutschen Rentenstelle gestellt.

Einkommen der Tochter:
von Jan. 06 bis Sept., 06 monatl. 681,60 € = 6.134,40 €
von Okt. 06 bis Dez. 06 monatl. 642,21 € = 1.926,63 €
Gesamteinkommen im Jahr 2006 = 8.061,07 €

Grenzbetrag = 7,680,00 €
Behinderten Pausbetrag n. § 33 b EstG = 1.230,00 €
= 8.910,00 €

Das Einkommen liegt somit um 848,93 € unter der Kindergeldgrenze.

Meine Frage an das Forum:

Liege ich mit meinem Antrag auf Kindergeld richtig und bekomme für das Jahr 2006 das Kindergeld ?
Die Familienkasse macht die Zahlung des Kindergeldes jetzt von dem Rentenbescheid abhängig.
Ich möchte der Familienkasse Fakten nennen, wo nach mir Kindergeld für das Jahr 2006 zusteht. Für eine Antwort mit der entsprechenden Rechtsgrundlage wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Also dass die Tochter unter der Kindergeldgrenze liegt ist offensichtlich. Zudem kann sie, da sie ja erwerbstätig war, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920,- Euro - zumindest anteilig für die Monate mit Arbeit, das weiß ich nicht genau - zusätzlich mit einberechnen.

Wovon ich nicht Bescheid weiß, ist die Sache mit dem Rentenantrag. Meines Erachtens darf eine (nicht) zugesicherte Erwerbsminderungsrente keine Entscheidungs-Grundlage für die Gewährung von Kindergeld sein. Vor allem geht es ja um das vergangene Jahr... :kopfkratz:

Zur Frage konkret: Meines Erachtens hat der betreffende Vater alle Fakten für den Anspruch auf dem Tisch, da sich das allein aus der Berechnung des Lebensbedarf des Kindes ergibt. Wäre für weitergehende Meinungen dankbar. :-)

Liebe Grüße,
Holger
Guenther 09.07.2007, 18:23#2
AW: Rentenprüfung Grundlage für Kindergeldanspruch

Ich frage mich, ob die Arbeitsagentur hier schon richtig liegt, wenn sie einen Rentenantrag verlangt. Aus §19 SGB III in Verbindung mit §2 SGB IX würde ich eher lesen, dass die Tochter Anspruch auf Arbeitsförderung hat. Und die ist von der AA zu bezahlen, wenn nicht ein anderer Kostenträger da ist (das könnte zum Beispiel die Haftpflichtversicherung des Arztes sein, der einen Geburtsschaden verursacht hat). Und die Tochter hat möglicherweise Anspruch auf "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Das Kindergeld ist meiner Ansicht nach aufgrund §2 Abs 2 Nr 3 Bundeskindergeldgesetz zu zahlen.

Viele Grüße
Günther
Sonntag 22.07.2007, 22:03#3
AW: Rentenprüfung Grundlage für Kindergeldanspruch

Hallo Intakt Forum,
ich bedanke mich ganz herzlich für die nette, schnelle und freundliche
Antwort auf meine Frage zu dem Kindergeld über 30 Jahre.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag